Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
Trier. Nur Hunde, deren Haltung zur Einkommenserzielung für einen Betrieb notwendig ist, unterfallen nicht der Steuerpflicht. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 1. Oktober 2009 entschieden. Der Entscheidung lag die Klage eines Landwirts zugrunde, der auf seiner Hofstelle einen Schäferhund hält.
Jagdhund verletzt Frau - Gefährlicher Hund
Mainz. Die Anordnung des Sofortvollzugs eines Bescheides, mit dem die zuständige Verbandsgemeinde die Feststellung getroffen hat, dass der Jagdhund einer Frau aus Rheinhessen (Antragstellerin) ein gefährlicher Hund ist, ist rechtens. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.Der Hund der Antragstellerin sprang über den Vorgartenzaun auf die Straße und biss dort eine Frau in den Unterarm. Die Wunde musste im Krankenhaus genäht werden und erforderte eine längere ärztliche Behandlung.
Mietrecht: Das Halten von Hund und Katze ist zustimmungspflichtig
Seitdem sich Tierfreunde online bei TASSO Rechtstipps zur Tierhaltung holen können, zeigt sich, dass ein Gebiet besonders gefragt ist: die Tierhaltung im Mietrecht. Immer wieder melden sich Tierhalter, die laut Mietvertrag keine oder nur eine begrenzte Anzahl an Hunden oder Katzen halten dürfen und sich dennoch ein bzw. mehr als die erlaubte Anzahl anschaffen und fragen, was der Vermieter dagegen unternehmen kann.
Unbezahlte Tierarztrechnung kann zu Lasten des Tieres gehen
Bringt man sein Auto in die Werkstatt und kann die Rechnung nicht begleichen, so ist jedem klar, dass die Werkstatt das Auto erst nach Zahlung herausgeben darf und von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Gilt also in Bezug auf eine nicht bezahlte Tierarztrechnung das Gleiche? Grundsätzlich gilt, wer einen Vertrag abschließt und schon zu diesem Zeitpunkt weiß oder leichtfertig in Kauf nimmt die Rechnung nicht bezahlen zu können, wird nicht nur vertragsbrüchig sondern macht sich zudem auch nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Betruges strafbar.
Schuldspruch trotz Leine und Warnung
Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht angemessen an.
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