28.09.20095 Jahre EU-Heimtierausweis - Reisen unter Impfschutz
Zentraler Bestandteil des EU-Heimtierausweises ist die vom Tierarzt durchgeführte Impfung gegen Tollwut und ihrer Bestätigung in diesem amtlichen Dokument. Eine Vereinheitlichung der Reisevorschriften in der EU und eine gewisse Erleichterung bei der Einreise in tollwutfreie Länder waren Gründe für die Einführung dieses Ausweises. Am 1. Oktober 2009 wird der EU-Heimtierausweis 5 Jahre alt.
Was ist ein EU-Heimtierausweis?
Der EU-Heimtierausweis ist der persönliche Ausweis für Hunde, Katzen oder Frettchen, der für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben ist.
Als amtliches Dokument darf der EU-Heimtierausweis nur von Amtstierärzten und praktizierenden Tierärzten ausgestellt werden. Verbindlicher Bestandteil des EU-Heimtierausweises ist auch die Identifizierung des Tieres durch einen Chip bzw. eine lesbare Tätowierung (noch bis zum 2. Juli 2011). In den Ausweis können alle Impfungen, Entwurmungen und eine Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt eingetragen werden.
Reicht die Tollwut-Impfung alleine aus?
Zusätzlich zum Impfnachweis im Heimtierausweis kann ein tollwutfreies Einreiseland einen Nachweis über die Wirksamkeit der Tollwutimpfung fordern.
Tollwut-Antikörpernachweis über das Blut: Dieser spezielle Test stellt derzeit die Grundlage für die Reiseerlaubnis von Hunden, Katzen und Frettchen nach Schweden, Malta, Irland, Norwegen und in das Vereinigte Königreich dar. Bereits 6 Monate vor der Einreise muss dieser Bluttest abgeschlossen sein.
Problemloses Reisen mit dem EU-Heimtierausweis?
Es gibt immer wieder Schwierigkeiten, wenn Tierbesitzer sich nicht rechtzeitig über die besonderen Anforderungen bestimmter Länder informieren. Ein Einreiseverbot, eine Quarantäne über 6 Monate oder schlimmstenfalls die Tötung des Tieres können die Folge sein. Sich vorher umfangreich zu informieren ist Pflicht des Tierhalters! Dazu gehört auch, sich vor der Reise unbedingt beim Tierarzt oder zuständigen Veterinäramt über besondere Bestimmungen und Vorsorgemaßnahmen vor exotischen Krankheiten zu erkundigen! Manche EU-Länder verlangen auch eine Wurmkur, verbieten die Einreise bestimmter Rassen oder haben Vorschriften für Reisen mit Welpen.
Einige Länder außerhalb der EU verlangen weitere Impfungen oder gar eine Einreisegenehmigung mit Gesundheitszeugnis. Schwierigkeiten kann es auch bei der Rückreise aus vielen Nicht-EU-Ländern geben. Die Behörden im EU-Einreiseland verlangen dann beispielsweise einen Tollwut-Antikörper-Bluttest in einem zugelassenen Labor sowie ein Internationales Gesundheitszeugnis.
Nur der Tierhalter, der sich langfristig vor einer Reise bei seinem Tierarzt oder beim zuständigen Veterinäramt informiert, schützt sich und sein Tier am besten vor unliebsamen Überraschungen im Urlaub.
Bundestierärztekammer e.V. - BTK
Startseite