Freiburg (ots). Dank des Hinweises eines auf­merk­sa­men Zeugen konn­te die Polizei am Freitag, 24. Oktober, einen mut­maß­lich ille­ga­len Welpenhandel stop­pen. Gegen 10 Uhr mel­de­te sich der Zeuge bei der Polizei und teil­te mit, dass er auf einem Parkplatz zwi­schen der AS FR-Mitte und FR-Süd meh­re­re jun­ge Hunde in zwei ost­eu­ro­päi­schen Transportern bemerkt habe. Seiner Einschätzung nach könn­te es sich um einen Fall des ille­ga­len Welpenhandels handeln.

Polizei Freiburg - illegaler Welpenhandel gestopptSofort ent­sand­te Streifenbesatzungen der Verkehrspolizei und der Diensthundestaffel konn­ten die bei­den Fahrzeuge kurz dar­auf anhal­ten und kon­trol­lie­ren. Dabei bestä­tig­te sich der Verdacht: In zwei deut­lich zu klei­nen Transportboxen befan­den sich ins­ge­samt sechs abge­ma­ger­te Hundewelpen, die weder mit Wasser noch mit Futter ver­sorgt waren. Die Tiere waren stark ver­schmutzt und befan­den sich teil­wei­se in ihrem eige­nen Kot. Ein wei­te­rer Welpe befand sich in einer klei­nen Transporttasche, in der er sich über­haupt nicht bewe­gen konn­te. Die Hunde waren weder gechipt, noch gab es eine Tollwutimpfung. Wie die Ermittlungen mitt­ler­wei­le erga­ben, soll­ten die ins­ge­samt sie­ben Hunde von Moldau nach Frankreich trans­por­tiert wer­den. Die Quarantänezeit von ins­ge­samt vier Monaten bis zur Einreise aus einem Drittland in die EU wur­de nicht ein­ge­hal­ten. Es lag zudem kein amts­tier­ärzt­li­ches Gesundheitszeugnis (sog. TRACES) vor. Weder das Transportunternehmen noch die Transportfahrzeuge waren von einem Veterinäramt zugelassen.

Das hin­zu­ge­ru­fe­ne Veterinäramt ent­schied dar­auf­hin, die Welpen sicher­zu­stel­len. Sie wur­den in ein nahe­ge­le­ge­nes Tierheim gebracht und dort unter amt­li­che Quarantäne gestellt.

Gegen die mut­maß­li­chen Hundehändler wer­den Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht ein­ge­lei­tet. Es wur­de eine emp­find­li­che Sicherheitsleistung einbehalten.

Hinweise der Polizei
Kaufen Sie Tiere nur von seriö­sen Züchtern, bei denen man Ihnen auch die Muttertiere zeigt und bei denen Sie die Haltungsbedingungen ein­se­hen kön­nen. Oder: Schenken Sie einem Hund aus dem Tierschutz ein schö­nes Zuhause!

Kaufen Sie einen Hund nie­mals nur auf­grund eines Fotos oder Videos im Internet!

Wenn es schon ein Hund aus dem Ausland sein muss: Ein Hund aus dem Ausland muss immer einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gül­ti­ge Tollwutimpfung haben, außer­dem ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt (TRACES).