Von April bis Juli gilt beson­de­rer Schutz für Wildtiere
PETA gibt Menschen mit Hunden Tipps zur Beschäftigung bei Naturspaziergängen

Stuttgart. Der Frühling ist da und wie jedes Jahr beginnt Anfang April die soge­nann­te Brut- und Setzzeit. Vorrangig in den Monaten zwi­schen März und Juli brin­gen hei­mi­sche Wildtiere wie Füchse, Hasen, Wildschweine und Rehe ihre Kinder zur Welt. Zum Schutz der Tiere soll­ten Hunde in die­ser Zeit ange­leint wer­den, denn es kann vor­kom­men, dass sie etwa Jungtiere auf­het­zen oder brü­ten­de Vögel auf­schre­cken. Auch für Hunde ist die Begegnung mit Wildtieren zu die­ser Zeit nicht unge­fähr­lich, denn Tiermütter wie die Wildschweine ver­tei­di­gen ihre Kinder vehe­ment. Mehrere Bundesländer haben bereits eine Leinenpflicht für Hunde beschlos­sen – in Berlins und Brandenburgs Wäldern gilt so unter ande­rem ganz­jäh­rig die Verpflichtung, Hunde mit einer Leine zu sichern [1]. In Hamburg müs­sen Hunde außer­halb des eige­nen Grundstücks das gan­ze Jahr hin­durch ange­leint wer­den. Ausnahme: aus­ge­wie­se­ne Hundeauslaufflächen [2,3]. Trotz punk­tu­el­ler lan­des­recht­li­cher Vorschriften gibt es jedoch kei­ne bun­des­ein­heit­li­che Regelung. Jana Hoger, Fachreferentin für tie­ri­sche Mitbewohner bei PETA, appel­liert des­halb an alle Menschen mit Hunden, ihre Vierbeiner bei Spaziergängen in Naturgebieten durch eine Leine zu sichern und gibt Tipps, wie die Laufrunde trotz Einschränkung Spaß macht.

Hund an der Leine„Menschen, die Hunde hal­ten, müs­sen bei Spaziergängen in der Natur dafür sor­gen, dass eine fried­li­che und unge­stör­te Brut- und Setzzeit statt­fin­den kann“, so Jana Hoger. „Die Tiere soll­ten grund­sätz­lich das gan­ze Jahr auf Waldwegen blei­ben und in den Monaten zwi­schen März und Juli zur Sicherheit durch ein gut sit­zen­des Geschirr und eine Leine gesi­chert wer­den. Gegen Langeweile auf den Spaziergängen gibt es tol­le Möglichkeiten, Hunde zu beschäf­ti­gen und sie kör­per­lich und geis­tig auszulasten.“

PETA hat eini­ge Tipps zur tier­ge­rech­ten Beschäftigung zusammengestellt:

  • Schnüffelspaziergang: Das inten­si­ve Schnüffeln, auch bekannt als „Zeitung lesen“, ist ein Hunde-Grundbedürfnis. Der aus­ge­präg­te Geruchssinn dient dazu, Informationen zu ver­ar­bei­ten und mit Artgenossen zu kom­mu­ni­zie­ren. Menschen soll­ten den Vierbeinern des­halb genug Zeit beim Spaziergang las­sen. Das sorgt für Spaß und Ausgeglichenheit trotz Leine.
  • Leckerli-Suche: Nasenarbeit ist für Hunde eine for­dern­de und schö­ne Form der Auslastung. Um Langeweile vor­zu­beu­gen, kön­nen beim Spaziergang bei­spiels­wei­se meh­re­re klei­ne Rationen Essen ver­steckt wer­den, die die Vierbeiner dann erschnüf­feln. Durch das Erfolgserlebnis beim Finden wer­den die Hunde zusätz­lich posi­tiv belohnt.
  • Stadttour: Die Brut- und Setzzeit lässt sich auch für ein Stadttraining nut­zen. Auf Dauer ist ein aus­gie­bi­ger Spaziergang in der Natur natür­lich nicht ersetz­bar mit einem Ausflug in die Stadt. Bietet er Hunden neu­en Input und eine Menge Dinge, die es zu erschnüf­feln gibt. Dabei soll­te unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass sich die Tiere in der Stadt wohl­füh­len. Für angst- oder stress­an­fäl­li­ge Vierbeiner sind Ausflüge in die Stadt nicht zu emp­feh­len. Das Training muss immer dem Hund ange­passt werden.
  • Playdate: Bei soge­nann­ten Playdates auf ein­ge­zäun­ten Freilaufflächen oder im Garten kön­nen sich Hunde mit ihren Artgenossen aus­to­ben und Spaß haben. Versteck- oder Beweglichkeitsspiele sind außer­dem geeig­ne­te Mittel, um die Tiere wäh­rend des gesel­li­gen Treffens in Bewegung zu halten.
  • Indoor-Beschäftigung: Auch inner­halb der eige­nen vier Wände kön­nen Hunde beschäf­tigt und men­tal aus­ge­las­tet wer­den. „Schnüffelteppiche“ oder Suchspiele in der Wohnung eig­nen sich gut für ein inten­si­ves Training.

Hinweis: Findet ein Hund ein Wildtierbaby, soll­te die­ses nicht berührt oder mit­ge­nom­men wer­den, son­dern schnellst­mög­lich eine Wildtierstation kon­tak­tiert wer­den. Nur wenn ein Wildtierkind unmit­tel­bar in direk­ter Gefahr ist, etwa auf einer stark befah­re­nen Straße liegt, soll­ten Menschen unver­züg­lich helfen.

Quellen
[1] Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (2022): Berliner Hundegesetz. Abrufbar unter: https://​www​.ber​lin​.de/​s​e​n​/​v​e​r​b​r​a​u​c​h​e​r​s​c​h​u​t​z​/​a​u​f​g​a​b​e​n​/​h​u​n​d​e​h​a​l​t​u​n​g​/​b​e​r​l​i​n​e​r​-​h​u​n​d​e​g​e​s​e​t​z​-​1​4​8​5​4​2​3​.​php (2.4.2025).
2] Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (2022): Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden. Abrufbar unter: https://​bra​vors​.bran​den​burg​.de/​d​e​/​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​-​2​1​1​875. (2.4.2025).
[3] ham​burg​.de (2022): Tiere in der Stadt. Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde. Abrufbar unter: https://​www​.ham​burg​.de/​a​n​l​e​i​n​p​f​l​i​cht. (2.4.2025).