Neben der stets vorgeschrieben Impfung gegen Tollwut sind in einigen Ländern weitere Besonderheiten zu beachten. So fordern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen als sogenanntes EU-Drittland zusätzlich eine im Heimtierpass dokumentierte Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung). Außerdem sollte stets auf einen wirksamen Zeckenschutz geachtet werden. „Besonders in südlichen Urlaubsländern können Zecken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichose oder Borreliose übertragen. Auch bergen Reisen in den Süden ein grundsätzlich erhöhtes Risiko für die Infektion mit einzelligen Parasiten wie Giardien, Isosporiden oder Toxoplasmen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise anzuraten“, so Prof. Dr. Theo Mantel weiter.
Vorsicht vor allem bei der Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor vorab ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht werden (z.B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko, Tunesien oder Thailand). Viele Länder lehnen die Einreise von einigen so genannten Kampfhunden ab (z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Ungarn, Zypern, Norwegen). Oft gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Welpen dürfen häufig überhaupt nicht einreisen. Zudem werden in einigen Ländern weitere Impfungen (z.B. Türkei) oder ein Gesundheitszeugnis verlangt oder es wird eine kürzere Gültigkeit der Tollwutimpfung (z.B. Russland, USA) anerkannt. Island erteilt Touristen gar keine Einfuhrgenehmigung für Haustiere.
Die Bundestierärztekammer rät darum, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für Haustiere zu informieren und niemals ohne gründliche vorherige Planung Hunde und Katzen aus Urlaubsländern nach Deutschland mitzunehmen, denn die Tiere könnten für lange Zeit in Quarantäne landen! Genaue Auskünfte gibt es beim behandelnden Tierarzt und beim zuständigen Veterinäramt.