Recht

Versicherungsgerangel nach Hundebiss

Düsseldorf. Dass der Hundebiss ins Hinterbein eines Pferdes dazu führt, dass dies eingeschläfert werden muss, ist tragisch. Dass jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen soll, klingt zunächst absurd. Doch ARAG Experten erklären, warum dieses Ansinnen gar nicht allzu weit hergeholt scheint. Der Übeltäter, ein Jagdhund, büxte nämlich aus dem Auto aus, bevor er das Pferd biss. Er betätigte den automatischen Fensterheber, sprang aus dem Fenster, rannte in den Stall und biss ein dort angeleintes, hochklassiges Turnierpferd in das Hinterbein. Dies erschrak so heftig, dass es stieg, ausrutschte, und dabei so unglücklich auf den Rücken fiel, dass es einen Hüftbruch erlitt und sofort eingeschläfert werden musste. Zunächst war die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Herrchens gefragt. Doch diese verweigerte die Zahlung des Schadens und spielte den Ball weiter an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Immerhin sei die für Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Autos verursacht. Und ohne steckenden Zündschlüssel, der auf die …

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Tierkauf im Urlaub: Erst chippen, dann impfen, dann importieren

Düsseldorf. Wer ein Tier nach Deutschland importieren möchte, dem raten ARAG Experten, sich unbedingt an die Reihenfolge ‚Erst Chippen, dann Impfen‘ zu halten. Ansonsten riskiert man Quarantäne, den Rückversand oder – im schlimmsten Fall – sogar das Einschläfern der Tiere. Warum diese Reihenfolge so wichtig ist, erklären die ARAG Experten anhand eines teuren Gerichtsfalles: Eine Hundefreundin brachte gleich zwei Vierbeiner aus dem Griechenland-Urlaub mit und konnte sogar eine Tollwutimpfung nachweisen. Allerdings fehlte der Chip unter der Haut, woraufhin die Behörde die Identität der Hunde anzweifelte. Die angeordnete Quarantäne kostete die Frau 1.065 Euro (VG Hannover, Az.: 11 A 3621/09 und 11 A 5040/09). ARAG SE

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Soka-Welpen sind nicht immer das ideale Geschenk

Düsseldorf. Wer Sokas (sogenannte Kampfhunde) geschenkt bekommt, sollte die dafür erforderlichen Halterbedingungen kennen. Ansonsten kann das Geschenk schnell im Tierheim landen. So geschehen in einem konkreten Fall. Der frischgebackene Hundebesitzer erfuhr erst anlässlich eines Impftermins des geschenkten Welpen, dass er es mit einem Listenhund zu tun hatte, für dessen Haltung er eine Erlaubnis benötigt. Da ihm diese fehlte, blieb ihm nur, den Welpen an ein Tierheim abzugeben und eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Ein vermeintlich geschickter Winkelzug sollte ihn wieder in den Besitz des Hundes bringen: Auf seine Veranlassung hin sprachen mehrere Personen beim Tierheim vor, doch keiner wurde als Halter des Soka-Welpen akzeptiert. Daraufhin wandte sich der Ex-Halter an das Verwaltungsgericht und verlangte den Vierbeiner zurück, da es ihm nicht zugemutet werden könne, im Tierheim zu bleiben. Denn es bilde sich gerade in den ersten Lebensmonaten ein besonderes Verhältnis zwischen Hund und Halter. Doch die Richter sahen den Fall anders …

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Der ewige Streit um Steuersätze für Sokas

Düsseldorf. Sie wissen nicht, was ein Soka ist? Dann sind Sie wahrscheinlich kein Besitzer eines Listenhundes, der korrekterweise nicht mehr als Kampfhund – sondern höchstens als „sogenannter Kampfhund“ (abgekürzt Soka) – bezeichnet wird. Auch Anlagehund gilt als korrekte Bezeichnung. Um sie gibt es immer wieder Zoff; vor allem der finanziellen Art. Denn Kommunen dürfen für Sokas höhere Steuern verlangen, als für andere Hunderassen. ARAG Experten gehen davon aus, dass der normale Steuersatz für solch ein Tier bundesweit im Durchschnitt bei 900 bis 1.000 Euro liegt. Für andere Hunderassen zahlen ihre Besitzer je nach Kommune etwa 50 bis 60 Euro. Doch die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass überhöhte Steuersätze nicht unbedingt hingenommen werden müssen und verweisen in diesem Zusammenhang auf einige interessante Urteile zugunsten der Soka-Halter. Der Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers ging vor Gericht, weil er 1.500 Euro jährlich für seinen Vierbeiner zahlen sollte. Die angerufenen Richter waren ebenfalls der …

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Haltung von Tieren in Mietwohnungen

BGH-Urteil kein Freibrief für Tierhalter Düsseldorf. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal untersagen. Dies hat der Bundesgerichtshof erst jüngst verkündet. Derartige Formularklauseln in Mietverträgen stellen nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht gleichbedeutend mit einem Freibrief für die Tierhaltung in Mietwohnungen ist. Denn die Bundesrichter betonen, dass Tierfreunde ihre Vierbeiner nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf andere halten dürfen. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“. Und obwohl der Hundebesitzer im zugrunde liegenden Fall Recht bekommen hat, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es sich bei seinem Hund erstens um ein kleines Tier handelte und sich darüber hinaus keiner der anderen Mieter durch den kleinen Vierbeiner gestört …

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Tierhalterhaftpflicht erlischt bei Tod des Tieres

Düsseldorf. Haftpflicht-Versicherungen für Tierhalter werden meist für ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Doch was passiert eigentlich, wenn das Tier verstirbt oder verkauft bzw. verschenkt wird? Gelten dann die Kündigungsfristen noch? Und wie sieht es mit der Beitragspflicht aus? Besteht sie fort? ARAG Experten klären auf: Grundsätzlich wird durch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ein Risiko versichert. Dieses Risiko fällt beim Versterben des Tieres oder dessen Verkauf weg. Daher kann der frühere Tierhalter die Versicherung wegen Wegfall des Risikos auch außer der Frist kündigen. Die Versicherung wird dabei rückwirkend zum Sterbe- oder Verkaufsdatum aufgehoben. Soweit Beiträge im Voraus entrichtet wurden, werden sie nach Auskunft von ARAG Experten von der Versicherung zurückerstattet. Tierhalter müssen ihre Versicherung allerdings schriftlich vom Tod bzw. Verkauf des Tieres in Kenntnis setzen. ARAG SE

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Welpen – Ohne Ahnentafel nur die Hälfte wert

Düsseldorf. Er hatte alle Papiere und eine beeindruckende Ahnentafel einer Züchtervereinigung vorzuweisen und war doch nur die Hälfte wert. Der Retriever, von dem die Rede ist, war nämlich nicht gekennzeichnet, bzw. tätowiert. Die ARAG Experten weisen auf einen Fall hin, in dem die Käuferin eines Retrievers mehr als die Hälfte des Kaufpreises von einem Zoogeschäft erstattet bekam, weil der Welpe nicht gekennzeichnet war und es damit keinen Eintrag in der sonst vollständigen Ahnentafel gab. Nach Ansicht der Richter bestand damit keine unverwechselbare Zuordnung des Tieres. Daher wurde der Marktwert des jungen Vierbeiners wie der eines Hundes ohne Papiere bewertet, was eine Kaufpreisminderung von über 50 Prozent rechtfertigte (AG Frankfurt, Az: Hö 3 C 3124/97). ARAG SE

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Vermieter darf mehrere Hunde verbieten

Düsseldorf. Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch und kann den Mietern untersagt werden. Im konkreten Fall hielt das beklagte Ehepaar in seiner Mietwohnung fünf sogenannte Taschenhunde. Haustiere, die also durchaus als klein bezeichnet werden können. Der Vermieter forderte sie ohne Erfolg schriftlich auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen, und erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht München hat der Klage teilweise stattgegeben und verurteilte die beklagten Mieter, künftig nur noch einen Hund in der Wohnung zu halten. Eine Vereinbarung über die Hundehaltung sei in dem schriftlichen Mietvertrag nicht getroffen worden. Die Mieter hätten aber beweisen können, dass der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden hatte. Das Einverständnis zur Haltung von fünf Hunden konnte nicht bewiesen werden. Das Gericht entschied, dass die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer …

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Tierische Randale im Mietshaus

Düsseldorf. Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem Grundstück der Vermieterin nur mit einer Leine erlaubt. Das Frauchen ignorierte letzteres gerne, wofür es prompt eine Abmahnung gab. Als Max jedoch eines Tages einen Mieter angreifen wollte, folgte der Rauswurf aus der Wohnung. Der Nachbar konnte den aggressiven Hund durch lautes Schreien zunächst zurückdrängen. Er zückte sein Handy, um Beweisfotos vom Hund und der Situation zu machen. Das fand Max‘ Frauchen gar nicht lustig, beleidigte den Nachbarn als Rechtsradikalen und ging mit einem Stock auf ihn los. Sie verfehlte ihn nur knapp. Daraufhin folgte die außerordentliche und fristlose Kündigung der Wohnung. Die Hundehalterin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Doch nach Auskunft der ARAG Experten hatte die Vermieterin aus mehrerlei …

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