VIER PFOTEN, TASSO und VDH raten wei­ter­hin vom Urlaub mit dem Hund in Dänemark ab

car-pitbull_pbHamburg. Der öffent­li­che Druck und die jah­re­lan­gen Proteste von Tierschützern sowie die damit ein­her­ge­hen­den mas­si­ven Urlaubsstornierungen haben dazu geführt, dass Dänemark nun end­lich Änderungen am lan­des­ei­ge­nen Hundegesetz vor­ge­nom­men hat. Diese gel­ten ab dem 1. Juli 2014. Darauf wei­sen die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN, TASSO e.V. sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin.

Ab dem 1. Juli 2014 tre­ten in der däni­schen Hundegesetzgebung die fol­gen­den Neuerungen in Kraft: Grundbesitzer dür­fen ab die­sem Zeitpunkt kei­ne Hunde mehr abschie­ßen, die auf ihrem Eigentum her­um­streu­nen. Hundehalter, deren Hunde zum wie­der­hol­ten Mal auf frem­den Grundstücken frei umher lau­fen, wer­den künf­tig mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro belangt. „Wir begrü­ßen es außer­or­dent­lich, dass mit die­ser Regelung das anti­quier­te „Feld- und Weggesetz“ von 1872 nun end­lich über­holt ist“ sagt Mike Ruckelshaus, tier­schutz­po­li­ti­scher Sprecher von TASSO. „Wir fra­gen uns aller­dings, ob die­se Regelung auch für streu­nen­de Katzen gilt, denn dazu wird in den Verlautbarungen des däni­schen Landwirtschaftsministeriums nichts erwähnt“, so der Experte weiter.

Eine wei­te­re Gesetzesänderung betrifft den soge­nann­ten Bissverletzungsparagraphen („skam­bid“). Bislang durf­te aus­schließ­lich die däni­sche Polizei ent­schei­den, ob ein Hund nach einem Beißvorfall ein­ge­schlä­fert wird. Künftig haben Hundebesitzer das Recht, hier­zu die Einschätzung eines Hundesachverständigen („dog expert“) ein­zu­for­dern. „Leider ist in der neu­en Gesetzgebung über­haupt nicht defi­niert, wel­che Ausbildung die­se Person haben muss. Immerhin ent­schei­det sie über Leben und Tod eines Hundes“, gibt Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, zu beden­ken. Deshalb blei­be erst ein­mal abzu­war­ten, ob die­se Änderung tat­säch­lich eine Verbesserung für die Hundesicherheit in Dänemark darstelle.

Das seit dem 1. Juli 2010 gel­ten­de Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr 13 als gefähr­lich gel­ten­der Hunderassen (sie­he unten) bleibt wei­ter bestehen. Diese Entscheidung leh­nen VIER PFOTEN, TASSO e. V. und der VDH aus­drück­lich ab, da Hunde nicht pau­schal über die Einordnung in eine Rasseliste als gefähr­lich oder unge­fähr­lich ein­ge­stuft wer­den kön­nen. „Kein Hund ist von Geburt an bis­sig oder gar lebens­be­droh­lich, son­dern wird durch das mensch­li­che Verhalten dazu gemacht“, warnt Birgitt Thiesmann von der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Ein Urlaub mit Hund in Dänemark ist des­halb nach wie vor nicht zu emp­feh­len“, rät die Tierschutzexpertin.

In Dänemark auch wei­ter­hin ver­bo­te­ne Hunderassen (Zucht, Haltung und Einfuhr): Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.

Es gilt die fol­gen­de Ausnahmeregelung: Wer ein Tier von die­ser Rasseliste nach­weis­lich vor dem 17. März 2010 ange­schafft hat, darf es wei­ter­hin nach Dänemark mit­brin­gen. Es muss aber auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maxi­mal 2 Meter lan­gen Leine geführt wer­den. Der Hund muss zudem einen sicher ver­schlos­se­nen Maulkorb tra­gen. Diese Übergangsordnung gilt aller­dings nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da die­se bereits vor Inkrafttreten der neu­en Regeln ab 1. Juli 2010 ver­bo­ten waren.

Weitere Informationen zur däni­schen Hundegesetzgebung: en​.fvm​.dk/​f​o​c​u​s​-​o​n​/​t​h​e​-​d​a​n​i​s​h​-​d​o​g​-​law