Jahresarchiv: 2015

Januar, 2015

  • 16 Januar

    Dalmatiner: Weißgefleckte Tiere häufiger taub

    Düsseldorf. Filme wie ‚101 Dalmatiner‘ haben meist eine rasant ansteigende Nachfrage zur Folge, von der Züchter nicht zu knapp profitieren. Und so süß Dalmatiner durch ihr gepunktetes Fell auch sind – diese Hunderasse neigt nach Auskunft von ARAG Experten zur Taubheit! Dabei gibt es einen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen der Fellfarbe eines Tieres und deren angeborener Innenohrtaubheit. Den Vierbeinern fehlen nicht nur am Körper, sondern auch im Innenohr bestimmte Pigmentzellen der Haut, die für das Zustandekommen des akustischen Hörsignals verantwortlich sind. Und bei aller Liebe sind die ARAG Experten der Meinung: Eine Zucht, die stets die Gesundheit der Tiere in den Fokus stellen sollte, hat damit wenig zu tun! ARAG SE

  • 16 Januar

    Pfotencheck: Was die Hundetatze im Winter braucht

    Pfotencheck beim Hund im Winter

    Viele Menschen kennen es von sich selbst: Im Winter sind die Hände oft spröde, manchmal auch rissig. Dem Hund geht es nicht anders. Zumal er ja bei Kälte auf mit Eis, Schnee und Salz bedeckten Wegen quasi „barfuß“ läuft. Rauer Teer oder Rollsplitt machen den Pfoten ohnehin ganzjährig zu schaffen.

  • 9 Januar

    Tierhalterhaftpflicht erlischt bei Tod des Tieres

    Düsseldorf. Haftpflicht-Versicherungen für Tierhalter werden meist für ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Doch was passiert eigentlich, wenn das Tier verstirbt oder verkauft bzw. verschenkt wird? Gelten dann die Kündigungsfristen noch? Und wie sieht es mit der Beitragspflicht aus? Besteht sie fort? ARAG Experten klären auf: Grundsätzlich wird durch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ein Risiko versichert. Dieses Risiko fällt beim Versterben des Tieres oder dessen Verkauf weg. Daher kann der frühere Tierhalter die Versicherung wegen Wegfall des Risikos auch außer der Frist kündigen. Die Versicherung wird dabei rückwirkend zum Sterbe- oder Verkaufsdatum aufgehoben. Soweit Beiträge im Voraus entrichtet wurden, werden sie nach Auskunft von ARAG Experten von der Versicherung zurückerstattet. Tierhalter müssen ihre Versicherung allerdings schriftlich vom Tod bzw. Verkauf des Tieres in Kenntnis setzen. ARAG SE

  • 9 Januar

    Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung

    Was sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert Sulzbach. Das Jahr 2015 bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter kennen sollte. TASSO fasst die wichtigsten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen. Neuer EU-Heimtierausweis Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der …

  • 9 Januar

    Welpen – Ohne Ahnentafel nur die Hälfte wert

    Düsseldorf. Er hatte alle Papiere und eine beeindruckende Ahnentafel einer Züchtervereinigung vorzuweisen und war doch nur die Hälfte wert. Der Retriever, von dem die Rede ist, war nämlich nicht gekennzeichnet, bzw. tätowiert. Die ARAG Experten weisen auf einen Fall hin, in dem die Käuferin eines Retrievers mehr als die Hälfte des Kaufpreises von einem Zoogeschäft erstattet bekam, weil der Welpe nicht gekennzeichnet war und es damit keinen Eintrag in der sonst vollständigen Ahnentafel gab. Nach Ansicht der Richter bestand damit keine unverwechselbare Zuordnung des Tieres. Daher wurde der Marktwert des jungen Vierbeiners wie der eines Hundes ohne Papiere bewertet, was eine Kaufpreisminderung von über 50 Prozent rechtfertigte (AG Frankfurt, Az: Hö 3 C 3124/97). ARAG SE

  • 8 Januar

    Vermieter darf mehrere Hunde verbieten

    Düsseldorf. Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch und kann den Mietern untersagt werden. Im konkreten Fall hielt das beklagte Ehepaar in seiner Mietwohnung fünf sogenannte Taschenhunde. Haustiere, die also durchaus als klein bezeichnet werden können. Der Vermieter forderte sie ohne Erfolg schriftlich auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen, und erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht München hat der Klage teilweise stattgegeben und verurteilte die beklagten Mieter, künftig nur noch einen Hund in der Wohnung zu halten. Eine Vereinbarung über die Hundehaltung sei in dem schriftlichen Mietvertrag nicht getroffen worden. Die Mieter hätten aber beweisen können, dass der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden hatte. Das Einverständnis zur Haltung von fünf Hunden konnte nicht bewiesen werden. Das Gericht entschied, dass die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer …