Besonders viele Tiere in Bayern aufgegriffen: 80 Welpen in 16 Einsätzen
Hamburg. VIER PFOTEN beobachtet seit Jahren aktuelle Entwicklungen im illegalen Welpenhandel. Die globale Stiftung für Tierschutz konnte von Januar bis Ende Juni 2025 bereits 369 illegal gehandelte Tiere vermerken – darunter 315 Hunde und 54 Katzen. Besonders viele Tiere wurden in Bayern aufgegriffen: 80 Welpen in 16 Einsätzen. Die Dunkelziffer im illegalen Welpenhandel dürfte laut VIER PFOTEN noch weit höher liegen, denn die Mehrheit der illegalen Transporte und illegalen Zuchten bleibt unentdeckt.
„369 Hunde und Katzen – das sind 369 schreckliche Einzelschicksale. Denn hinter jedem entdeckten Tier steht unvorstellbares Leid. Dabei müssen wir davon ausgehen, dass die Zahl der illegal gehandelten Tiere gegen Herbst und Winter stärker ansteigen wird, wie wir es bereits in den vergangenen Jahren beobachten konnten“, sagt Saskia Dauter aus dem Investigations- und Rechercheteam bei VIER PFOTEN Deutschland.
Kleine Rassen und sogenannte „Designerhunde“ weiter beliebt

Im illegalen Katzenhandel sind weiterhin besonders Kitten der Rasse British Kurzhaar beliebt. Aber auch andere Rassekatzen wie Maine-Coons, Burma-Katzen oder sogar exotische Savannah-Katzen wurden im ersten Halbjahr 2025 von den Behörden beim illegalen Grenzübertritt – teilweise mit gefälschten Papieren – oder aus illegalen Zuchten entdeckt.
Illegaler Heimtierhandel durch EU-Abstimmung massiv erschwert
Das Europäische Parlament hat sich in einer wegweisenden Abstimmung am 19. Juni gegen den illegalen Heimtierhandel entschieden und die vollständige Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen unter menschlicher Obhut unterstützt. Diese längst überfällige Maßnahme wird es illegalen Händlern deutlich erschweren, anonym zu handeln, da in Zukunft jedes Tier rückverfolgbar sein muss. Auch im Online-Handel sind erhebliche Verbesserungen geplant: Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, die Registrierung des Hundes oder der Katze, für die sie sich interessieren, selbst über ein Online-Überprüfungssystem kontrollieren zu können. Die Verabschiedung der endgültigen Verordnung steht noch aus.








































