Neue EU-Verordnung: Einführung einer Kennzeichnung und Registrierungspflicht, Registrierung im Online-Handel und Mindestanforderungen für Zucht verabschiedet

Hamburg/Brüssel. Auf EU-Ebene wur­de am 28. April die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final durch eine Abstimmung im EU-Parlament ver­ab­schie­det. Es wird erwar­tet, dass der Rat der Europäischen Union die Verordnung inner­halb der nächs­ten Wochen for­mal bestä­ti­gen wird, sodass sie dann in Kraft tre­ten kann.

Dazu kom­men­tiert die glo­ba­le Tierschutzstiftung VIER PFOTEN: „Die heu­ti­ge Abstimmung im EU-Parlament ver­bes­sert den Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU ganz enorm. Innerhalb von vier Jahren müs­sen Anbieter von Hunden und Katzen die­se mit einem Transponder kenn­zeich­nen und in einem Heimtierregister regis­trie­ren las­sen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für pri­vat gehal­te­ne Hunde, nach 15 Jahren auch für pri­vat gehal­te­ne Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für ille­ga­le Züchter und Verkäufer sehr schwer, ihrem per­fi­den Geschäft anonym nach­zu­ge­hen. Zudem erleich­tert es, ent­lau­fe­ne Tiere schnell wie­der mit ihren Haltern zusam­men­zu­brin­gen. Wir appel­lie­ren an ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Züchter und alle Tierhalter, ihre Tiere schon heu­te chip­pen und regis­trie­ren zu las­sen. Von der Bundesregierung for­dern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen veri­fi­ziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige ver­öf­fent­licht wird. Nur so kön­nen Tierleid wirk­lich ver­hin­dert und Verbraucher wirk­lich geschützt wer­den“, sagt Gerald Neubauer, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN.

Hintergrund
Die Verordnung wird vor­aus­sicht­lich im Juni 2026 in Kraft tre­ten und dann ab Juni 2028, nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, in der gesam­ten Europäischen Union gel­ten. Kernstück der Verordnung ist eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Ab Mitte 2030 müs­sen Anbieter Hunde und Katzen mit einem Mikrochip kenn­zeich­nen und in einer natio­na­len Datenbank regis­trie­ren. Ab Mitte 2036 gilt die­se Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle pri­vat gehal­te­nen Hunde, ab Mitte 2041 auch für pri­vat gehal­te­ne Katzen. Diese Regeln zur obli­ga­to­ri­schen Kennzeichnung und Registrierung wer­den nach Ansicht von VIER PFOTEN den ille­ga­len Heimtierhandel deut­lich erschweren.

Um den ille­ga­len Handel auf Online-Plattformen zu bekämp­fen, sieht die Verordnung außer­dem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen ange­bo­te­ne Hunde und Katzen vor. Künftig soll somit im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen veri­fi­ziert wer­den kön­nen. Zudem wer­den euro­pa­wei­te Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen ein­ge­führt, wie eine art­ge­rech­te Ernährung, tier­ärzt­li­che Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlos­se­nen Mindestanforderungen tra­gen zudem dazu bei, unre­gu­lier­ten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten.

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