Neue EU-Verordnung: Einführung einer Kennzeichnung und Registrierungspflicht, Registrierung im Online-Handel und Mindestanforderungen für Zucht verabschiedet
Hamburg/Brüssel. Auf EU-Ebene wurde am 28. April die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final durch eine Abstimmung im EU-Parlament verabschiedet. Es wird erwartet, dass der Rat der Europäischen Union die Verordnung innerhalb der nächsten Wochen formal bestätigen wird, sodass sie dann in Kraft treten kann.
Dazu kommentiert die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN: „Die heutige Abstimmung im EU-Parlament verbessert den Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU ganz enorm. Innerhalb von vier Jahren müssen Anbieter von Hunden und Katzen diese mit einem Transponder kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren lassen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für privat gehaltene Hunde, nach 15 Jahren auch für privat gehaltene Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter und Verkäufer sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen. Zudem erleichtert es, entlaufene Tiere schnell wieder mit ihren Haltern zusammenzubringen. Wir appellieren an verantwortungsbewusste Züchter und alle Tierhalter, ihre Tiere schon heute chippen und registrieren zu lassen. Von der Bundesregierung fordern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige veröffentlicht wird. Nur so können Tierleid wirklich verhindert und Verbraucher wirklich geschützt werden“, sagt Gerald Neubauer, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN.
Hintergrund
Die Verordnung wird voraussichtlich im Juni 2026 in Kraft treten und dann ab Juni 2028, nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, in der gesamten Europäischen Union gelten. Kernstück der Verordnung ist eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Ab Mitte 2030 müssen Anbieter Hunde und Katzen mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einer nationalen Datenbank registrieren. Ab Mitte 2036 gilt diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle privat gehaltenen Hunde, ab Mitte 2041 auch für privat gehaltene Katzen. Diese Regeln zur obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ansicht von VIER PFOTEN den illegalen Heimtierhandel deutlich erschweren.
Um den illegalen Handel auf Online-Plattformen zu bekämpfen, sieht die Verordnung außerdem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen vor. Künftig soll somit im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert werden können. Zudem werden europaweite Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen eingeführt, wie eine artgerechte Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlossenen Mindestanforderungen tragen zudem dazu bei, unregulierten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten.




































DocFauna - Gelenk Tabletten DOG






