Hamburg/Zwickau. Das Amtsgericht Zwickau hat am 24. Februar drei Angeklagte in sieben Fällen illegalen Welpenhandels wegen gewerbsmäßigem Betrugs verurteilt: Hajnalka G. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten, Lászlóné J. zu einem Jahr und drei Monaten und Diana J. zu einem Jahr Haft verurteilt. Alle drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem müssen die Angeklagten insgesamt 8.200 Euro zahlen. Nach Auffassung des Gerichts haben die drei Frauen aus Ungarn mindestens sieben Hundewelpen unter falschen Angaben bezüglich des Alters oder der Rasse online inseriert und in einer Zwickauer Wohnung verkauft. VIER PFOTEN begrüßt das Gerichtsurteil.
„Vor dem Amtsgericht in Zwickau sind nun drei Kriminelle zur Rechenschaft gezogen worden. Illegaler Welpenhandel ist eine ernstzunehmende Straftat und muss auch so behandelt und verurteilt werden. Die Justiz hat mit dem Urteil ein klares Zeichen gesetzt! Insbesondere ist es dem Veterinäramt Zwickau zu verdanken, dass sich die drei Frauen vor Gericht verantworten mussten. Die Behörde ist Hinweisen aus der Bevölkerung, sowie Meldungen von Tierärzten und Betroffenen vehement nachgegangen.
Allein aus Tierschutzsicht, aber auch zum Schutz der ahnungslosen Käufer, muss es in solchen Fällen immer unbedingt konsequente Strafen geben. Zudem bräuchte es aber auch bessere Gesetze auf EU-Ebene, wie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Nur so können alle Züchter, Verkäufer und Halter nachverfolgt und gegebenenfalls verantwortlich gemacht werden“, sagt Saskia Dauter, Expertin illegaler Welpenhandel bei VIER PFOTEN.
Mischling ‚Balu’ ist nur eines der Opfer im illegalen Welpenhandel

Welpen wurden zu jung und unter falschen Tatsachen verkauft
Die Angeklagten haben 2021 mehrere Welpen aus einem Mehrfamilienhaus in Zwickau herausverkauft, die sie zuvor auf Kleinanzeigen-Plattformen inseriert hatten. Dabei riefen sie Preise um 1.000 Euro pro Welpe auf. Die Käufer wurden dabei teilweise über die vermeintlichen Rassen sowie über das Alter der Welpen getäuscht. Mischlingswelpen wurden beispielsweise als reinrassige Dackel oder Chihuahuas angeboten – mutmaßlich, weil sich mit beliebten Trendrassen im illegalen Welpenhandel mehr Geld verdienen lässt. Die Welpen wurden ohne EU-Heimtierausweis, Chip oder eine gültige Tollwutimpfung verkauft. In mindestens einem Fall war der Welpe laut ungarischem Pass zum Zeitpunkt des Verkaufs gerade einmal vier Wochen alt.
„Diese in Zwickau verhandelten Taten sind keine Einzelfälle. Jedoch kommt es nicht allzu häufig vor, dass illegale Welpenhändler auch angemessen bestraft werden. Es bleibt zu hoffen, dass viele weitere Gerichte dem Urteil in Zwickau in Zukunft Folge leisten werden und der illegale Welpenhandel als das erkannt wird, was er ist: ein höchst kriminelles Geschäft auf dem Rücken der Tiere“, so Saskia Dauter von VIER PFOTEN.








































