Hamburg/Zwickau. Das Amtsgericht Zwickau hat am 24. Februar drei Angeklagte in sie­ben Fällen ille­ga­len Welpenhandels wegen gewerbs­mä­ßi­gem Betrugs ver­ur­teilt: Hajnalka G. wur­de zu einem Jahr und sechs Monaten, Lászlóné J. zu einem Jahr und drei Monaten und Diana J. zu einem Jahr Haft ver­ur­teilt. Alle drei Strafen wur­den zur Bewährung aus­ge­setzt. Zudem müs­sen die Angeklagten ins­ge­samt 8.200 Euro zah­len. Nach Auffassung des Gerichts haben die drei Frauen aus Ungarn min­des­tens sie­ben Hundewelpen unter fal­schen Angaben bezüg­lich des Alters oder der Rasse online inse­riert und in einer Zwickauer Wohnung ver­kauft. VIER PFOTEN begrüßt das Gerichtsurteil.

„Vor dem Amtsgericht in Zwickau sind nun drei Kriminelle zur Rechenschaft gezo­gen wor­den. Illegaler Welpenhandel ist eine ernst­zu­neh­men­de Straftat und muss auch so behan­delt und ver­ur­teilt wer­den. Die Justiz hat mit dem Urteil ein kla­res Zeichen gesetzt! Insbesondere ist es dem Veterinäramt Zwickau zu ver­dan­ken, dass sich die drei Frauen vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­ten. Die Behörde ist Hinweisen aus der Bevölkerung, sowie Meldungen von Tierärzten und Betroffenen vehe­ment nachgegangen.

Allein aus Tierschutzsicht, aber auch zum Schutz der ahnungs­lo­sen Käufer, muss es in sol­chen Fällen immer unbe­dingt kon­se­quen­te Strafen geben. Zudem bräuch­te es aber auch bes­se­re Gesetze auf EU-Ebene, wie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Nur so kön­nen alle Züchter, Verkäufer und Halter nach­ver­folgt und gege­be­nen­falls ver­ant­wort­lich gemacht wer­den“, sagt Saskia Dauter, Expertin ille­ga­ler Welpenhandel bei VIER PFOTEN.

Mischling ‚Balu’ ist nur eines der Opfer im ille­ga­len Welpenhandel
Illegaler WelpenhandelKatrin G. ist eine der Betroffenen, die einen der von den Angeklagten ange­bo­te­nen Welpen gekauft hat – ange­bo­ten als Chihuahua stell­te sich ‚Balu’ kur­ze Zeit spä­ter als Mischling her­aus. Die Verkäuferin hat­te vor Frau G. behaup­tet, dass sie den Welpen auf­grund eines beruf­lich beding­ten Umzuges abge­ben müs­se. „Bei mir kom­men gemisch­te Gefühle auf, wenn ich an mei­nen ‚Balu’ den­ke. Einerseits freue ich mich, dass ich mei­nem Hund ein schö­nes Leben bie­ten kann, ande­rer­seits ver­fol­gen mich die Gedanken dar­an, woher er kommt und was ich mit dem Kauf unter­stützt habe. Mich macht es wütend, dass die Angeklagte Diana J. nach dem Verkauf von ‚Balu’ offen­bar ein­fach wei­ter­ge­macht und schon kur­ze Zeit spä­ter den nächs­ten Welpen ver­kauft hat“, sagt die Betroffene Katrin G. aus Zwickau.

Welpen wur­den zu jung und unter fal­schen Tatsachen verkauft
Die Angeklagten haben 2021 meh­re­re Welpen aus einem Mehrfamilienhaus in Zwickau her­aus­ver­kauft, die sie zuvor auf Kleinanzeigen-Plattformen inse­riert hat­ten. Dabei rie­fen sie Preise um 1.000 Euro pro Welpe auf. Die Käufer wur­den dabei teil­wei­se über die ver­meint­li­chen Rassen sowie über das Alter der Welpen getäuscht. Mischlingswelpen wur­den bei­spiels­wei­se als rein­ras­si­ge Dackel oder Chihuahuas ange­bo­ten – mut­maß­lich, weil sich mit belieb­ten Trendrassen im ille­ga­len Welpenhandel mehr Geld ver­die­nen lässt. Die Welpen wur­den ohne EU-Heimtierausweis, Chip oder eine gül­ti­ge Tollwutimpfung ver­kauft. In min­des­tens einem Fall war der Welpe laut unga­ri­schem Pass zum Zeitpunkt des Verkaufs gera­de ein­mal vier Wochen alt.

„Diese in Zwickau ver­han­del­ten Taten sind kei­ne Einzelfälle. Jedoch kommt es nicht all­zu häu­fig vor, dass ille­ga­le Welpenhändler auch ange­mes­sen bestraft wer­den. Es bleibt zu hof­fen, dass vie­le wei­te­re Gerichte dem Urteil in Zwickau in Zukunft Folge leis­ten wer­den und der ille­ga­le Welpenhandel als das erkannt wird, was er ist: ein höchst kri­mi­nel­les Geschäft auf dem Rücken der Tiere“, so Saskia Dauter von VIER PFOTEN.