Düsseldorf. Eine nicht ange­lein­te Chihuahua-Hündin hat eine hoch­schwan­ge­re Frau so erschreckt, dass die­se die Flucht ergriff, dabei stürz­te und sich ver­letz­te. Die Frau ver­lang­te vor Gericht Schmerzensgeld. Während ihr das Landgericht Ansbach laut ARAG-Experten in ers­ter Instanz noch eine Mitschuld gab, war das Oberlandesgericht Nürnberg hin­ge­gen der Ansicht, dass der Hundehalter gegen die Anleinpflicht ver­sto­ßen habe und damit scha­dens­er­satz­pflich­tig sei. Schäden aus einem nach­voll­zieh­ba­ren Ausweich- oder Fluchtverhalten sei­en dem Halter zure­chen­bar (OLG Nürnberg, Az.: 13 U 1961/24).

ARAG SE

War dieser Betrag interessant bzw. hilfreich?
Deine Bewertung zeigt uns, was Dir und Deiner Fellnase gefällt – das ist wie ein Leckerli für uns.

0 / 5 Bewertung: 4.5 Bewertungen: 2

Ihre Bewertung: