Teure Krankheits- und Schadenfälle

Koblenz. Familienmitglied, treu­er Begleiter, bes­ter Freund des Menschen – Hunde und Katzen sind die belieb­tes­ten Haustiere Deutschlands. Das Wohlbefinden der Vierbeiner ist ihren Haltern sehr wich­tig. Im Gegensatz zu Herrchen und Frauchen haben vie­le Hunde und Katzen kei­ne Krankenversicherung. Eine Routineuntersuchung kos­tet im Durchschnitt 200 Euro. In Krankheitsfällen ver­viel­facht sich die­se Summe schnell.

Im Gegensatz zu Herrchen und Frauchen haben viele Hunde und Katzen keine KrankenversicherungNeun von zehn Haustierbesitzern gehen ein­mal im Jahr mit ihrem Liebling zum Tierarzt. Teuer wird es, wenn das Tier schwer ver­letzt oder erkrankt ist. Mit einer Operationskosten-Versicherung las­sen sich hohe, uner­war­te­te Kosten ver­mei­den. „Die Versicherung über­nimmt ambu­lan­te wie auch sta­tio­nä­re OP-Kosten“, sagt Bernd Woschei, Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Koblenz. „Ebenso wie die Kosten der ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­ten­den Untersuchungen – ein­schließ­lich Labortests, Röntgenaufnahmen und Magnet-Resonanz-Tomographien.“

Zudem gibt es kein Jahreslimit. Das heißt, die Versicherung erstat­tet die Operationskosten in unbe­grenz­ter Höhe. Der Halter kann dabei selbst ent­schei­den, wel­chen Tierarzt er auf­sucht. Dieser umfas­sen­de Schutz gilt auch für vor­über­ge­hen­de Aufenthalte im euro­päi­schen Ausland bis sechs Monate. Abschließen lässt sich die Operationskosten-Versicherung bis spä­tes­tens zum sieb­ten Lebensjahr des Tieres, sie gilt aber das Tierleben lang.

Hohe Kosten kön­nen auch durch Schäden ent­ste­hen, die ein Hund ver­ur­sacht. Läuft das Tier zum Beispiel auf die Straße und ver­schul­det einen Unfall – dann haf­tet der Hundehalter. Wer kei­ne Hundehalter-Haftpflichtversicherung abge­schlos­sen hat, muss sel­ber für die Schäden auf­kom­men, die sein Tier ver­ur­sacht. In den meis­ten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht vor­ge­schrie­ben. In eini­gen ist sie nur für bestimm­te Rassen und Größen oder ver­hal­tens­auf­fäl­li­ge Hunde ver­pflich­tend. Für Katzen muss der Halter kei­ne zusätz­li­che Haftpflichtversicherung abschlie­ßen, sie sind in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Viele Haustierbesitzer neh­men ihren Hund mit in den Urlaub. Dann ist es wich­tig, eine Reiserücktrittsversicherung abzu­schlie­ßen, falls der Liebling plötz­lich schwer erkrankt oder einen Unfall hat. „Meist kann das Tier mit in die Versicherung des Halters auf­ge­nom­men wer­den“, sagt Woschei. Nicht jeder Versicherungsvertrag schließt Hunde mit ein, des­halb soll­te der Besitzer die Vertragsbedingungen prü­fen. Wird mit einem tier­ärzt­li­chen Attest nach­ge­wie­sen, dass das Haustier die Reise nicht antre­ten kann, erstat­tet die Versicherung die Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung.

Barmenia, Bezirksdirektion Koblenz