Erfolg für VIER PFOTEN: „Wild? Ich?”-Kampagne: Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält wichtige Schritte für Streuner und Heimtiere in Europa

Wild? Ich?-Kampagne (Foto: © VIER PFOTEN)Brüssel/Hamburg. Großer Erfolg für die VIER PFOTEN Kampagne „Wild? Ich?“: Streuner sind für die EU nun doch kei­ne Wildtiere. Die umstrit­te­ne Definition hät­te eine Grundlage lie­fern kön­nen, die­se Tiere zu töten. Seit dem letz­ten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes pro­tes­tier­te die inter­na­tio­na­le Tierschutzstiftung gegen die miss­bräuch­li­che Verwendung des Begriffs “Wildtier” in Bezug auf Streunertiere. Diese Woche prä­sen­tier­te die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission.

Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwi­schen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ in dem Entwurf ent­hal­ten bleibt, wur­de eine Klausel ein­ge­fügt, die klar­stellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kate­go­ri­sie­ren sind.

Birgitt Thiesmann (52), Leiterin des „Kompetenzzentrum Heimtiere“ von VIER PFOTEN: „Wir freu­en uns sehr, dass wir mit unse­rer Kampagne hier etwas bewir­ken konn­ten und die EU eine akzep­ta­ble Lösung gefun­den hat!“

Im Zuge des VIER PFOTEN „Wild? Ich?” Online-Protests im Februar wur­den rund 30.000 Protestemails versandt.

Die neue Regelung wird den Großteil der der­zeit gül­ti­gen EU-Gesetzgebungen zum Thema Tiergesundheit zusam­men­fas­sen. Das Gesetz unter­schei­det zwi­schen Tieren, die als Heimtiere gehal­ten wer­den, und sol­chen, die ohne Besitzer leben, und redu­ziert damit den recht­li­chen Schutz von her­ren­lo­sen Hunden und Katzen im Vergleich zu Tieren, die einen Besitzer haben. VIER PFOTEN befürch­te­te, dass dies eine recht­li­che Grundlage lie­fern könn­te, Streuner zu töten. Mit der neu­en Klausel gibt es nun eine Lösung für die­se Problematik, da Streuner expli­zit von ande­ren Tieren ohne Besitzer unter­schie­den werden.

Der neue Entwurf bringt auch wei­te­re Fortschritte für den Tierschutz: Bereits Artikel 1 des Tiergesundheitsgesetzes beinhal­tet eine Klausel, die sicher­stellt, dass Programme zur Kontrolle von Streunerpopulationen human durch­ge­führt wer­den müs­sen, um Tierleid so gering wie mög­lich zu hal­ten. Die Implementierung der Programme muss zudem trans­pa­rent gestal­tet und mit betrof­fe­nen Stakeholdern abge­stimmt sein.

Die pro­gres­sivs­te Neuerung ist die ver­pflich­ten­de Registrierung für alle gewerb­li­chen Züchter und Verkäufer von Tieren. Birgitt Thiesmann: „Wir begrü­ßen die­se Initiative, da somit ver­ant­wor­tungs­lo­ses Züchten, Überpopulationen und das Aussetzen von Heimtieren ein­ge­dämmt wer­den kann“.

Darüber hin­aus legt das Gesetz eini­ge Grundbegriffe neu fest, die die Umstellung des Tierpasses betref­fen und redu­ziert so die Schlupfwinkel für den ille­ga­len Welpenhandel im Bereich nicht-kom­mer­zi­el­ler Transporte.

Trotz aller Verbesserungen blei­ben eini­ge Probleme im neu­en Entwurf noch unge­löst. VIER PFOTEN ist vor allem besorgt, dass eini­ge Begriffe zu unklar defi­niert wur­den um die ent­spre­chen­den Regelungen auch wirk­lich voll­zie­hen zu kön­nen – so zum Beispiel die „huma­ne Behandlung“ von Streunertieren.

Birgitt Thiesmann: „Der der­zei­ti­ge Entwurf ent­spricht nicht allen Erwartungen von VIER PFOTEN, aber es ist defi­ni­tiv ein gro­ßer Schritt in die rich­ti­ge Richtung für Streuner und Heimtiere in Europa“. Indem die Kontrolle und Festlegung von Zuständigkeiten ver­bes­sert wird, wird die­ses neue Gesetz den Mitgliedsstaaten die Durchführung von sys­te­ma­ti­schen Streuner-Tötungsprogrammen ver­mut­lich erschwe­ren, da die­se meist ohne Transparenz oder vor­he­ri­ge Ansprache mit Stakeholdern wie NGOs stattfinden.

Laut dem EU-Berichterstatter ist die fina­le Abstimmung über den neu­en Entwurf im EU-Parlament ver­mut­lich nur noch eine Formsache und soll die­sen November stattfinden.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz