Herrenlose Katzen und Hunde sind keine Wildtiere

Zuletzt aktualisiert am 21. April 2019 von Stefan Richter

Erfolg für VIER PFOTEN: „Wild? Ich?”-Kampagne: Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält wichtige Schritte für Streuner und Heimtiere in Europa

Wild? Ich?-Kampagne (Foto: © VIER PFOTEN)Brüssel/Hamburg. Großer Erfolg für die VIER PFOTEN Kampagne „Wild? Ich?“: Streuner sind für die EU nun doch keine Wildtiere. Die umstrittene Definition hätte eine Grundlage liefern können, diese Tiere zu töten. Seit dem letzten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes protestierte die internationale Tierschutzstiftung gegen die missbräuchliche Verwendung des Begriffs “Wildtier” in Bezug auf Streunertiere. Diese Woche präsentierte die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission.

Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ in dem Entwurf enthalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind.

Birgitt Thiesmann (52), Leiterin des „Kompetenzzentrum Heimtiere“ von VIER PFOTEN: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Kampagne hier etwas bewirken konnten und die EU eine akzeptable Lösung gefunden hat!“

Im Zuge des VIER PFOTEN „Wild? Ich?“ Online-Protests im Februar wurden rund 30.000 Protestemails versandt.

Die neue Regelung wird den Großteil der derzeit gültigen EU-Gesetzgebungen zum Thema Tiergesundheit zusammenfassen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Tieren, die als Heimtiere gehalten werden, und solchen, die ohne Besitzer leben, und reduziert damit den rechtlichen Schutz von herrenlosen Hunden und Katzen im Vergleich zu Tieren, die einen Besitzer haben. VIER PFOTEN befürchtete, dass dies eine rechtliche Grundlage liefern könnte, Streuner zu töten. Mit der neuen Klausel gibt es nun eine Lösung für diese Problematik, da Streuner explizit von anderen Tieren ohne Besitzer unterschieden werden.

Der neue Entwurf bringt auch weitere Fortschritte für den Tierschutz: Bereits Artikel 1 des Tiergesundheitsgesetzes beinhaltet eine Klausel, die sicherstellt, dass Programme zur Kontrolle von Streunerpopulationen human durchgeführt werden müssen, um Tierleid so gering wie möglich zu halten. Die Implementierung der Programme muss zudem transparent gestaltet und mit betroffenen Stakeholdern abgestimmt sein.

Die progressivste Neuerung ist die verpflichtende Registrierung für alle gewerblichen Züchter und Verkäufer von Tieren. Birgitt Thiesmann: „Wir begrüßen diese Initiative, da somit verantwortungsloses Züchten, Überpopulationen und das Aussetzen von Heimtieren eingedämmt werden kann“.

Darüber hinaus legt das Gesetz einige Grundbegriffe neu fest, die die Umstellung des Tierpasses betreffen und reduziert so die Schlupfwinkel für den illegalen Welpenhandel im Bereich nicht-kommerzieller Transporte.

Trotz aller Verbesserungen bleiben einige Probleme im neuen Entwurf noch ungelöst. VIER PFOTEN ist vor allem besorgt, dass einige Begriffe zu unklar definiert wurden um die entsprechenden Regelungen auch wirklich vollziehen zu können – so zum Beispiel die „humane Behandlung“ von Streunertieren.

Birgitt Thiesmann: „Der derzeitige Entwurf entspricht nicht allen Erwartungen von VIER PFOTEN, aber es ist definitiv ein großer Schritt in die richtige Richtung für Streuner und Heimtiere in Europa“. Indem die Kontrolle und Festlegung von Zuständigkeiten verbessert wird, wird dieses neue Gesetz den Mitgliedsstaaten die Durchführung von systematischen Streuner-Tötungsprogrammen vermutlich erschweren, da diese meist ohne Transparenz oder vorherige Ansprache mit Stakeholdern wie NGOs stattfinden.

Laut dem EU-Berichterstatter ist die finale Abstimmung über den neuen Entwurf im EU-Parlament vermutlich nur noch eine Formsache und soll diesen November stattfinden.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

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