ARAG-Experten über Verantwortung, Tierschutz und recht­li­che Folgen

Düsseldorf. An war­men Sommertagen rei­chen oft weni­ge Minuten, in denen sich ein gepark­tes Auto in eine gefähr­li­che Hitzefalle ver­wan­delt. Obwohl vie­le Menschen die Gefahr inzwi­schen ken­nen, wer­den Hunde immer wie­der im Fahrzeug zurück­ge­las­sen, sei es für einen schnel­len Einkauf oder einen kur­zen Termin. Was harm­los erscheint, kann für die Tiere lebens­be­droh­lich wer­den. Die ARAG-Experten erläu­tern, wel­che Pflichten Hundehalter haben, wann recht­li­che Konsequenzen dro­hen und was Passanten unter­neh­men dür­fen, wenn ein Hund in einem über­hitz­ten Auto in Not gerät.

Wie schnell heizt sich ein Auto auf?
Viele Fahrzeughalter unter­schät­zen, wie schnell die Temperaturen im Innenraum anstei­gen. Die ARAG-Experten war­nen: Selbst bei mode­ra­ten Außentemperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs bin­nen Minuten auf 40 bis 50 Grad auf­hei­zen. Für Hunde ist das beson­ders gefähr­lich, da sie ihre Körpertemperatur über­wie­gend durch Hecheln regu­lie­ren. Anders als Menschen kön­nen sie nur sehr ein­ge­schränkt über die Haut schwitzen.

Steigt die Körpertemperatur des Tieres zu stark an, dro­hen Kreislaufprobleme, Atemnot, Organversagen und im schlimms­ten Fall der Tod. Geöffnete Fenster oder ein Parkplatz im Schatten bie­ten dabei kei­ne ver­läss­li­che Sicherheit, da sich die Bedingungen inner­halb kur­zer Zeit ändern können.

Was sagt das Tierschutzgesetz?
Autos können bei Hitze für Hunde schnell zur lebensbedrohlichen Falle werdenWer einen Hund im Auto zurück­lässt, muss sicher­stel­len, dass für das Tier kei­ne Gesundheitsgefahr ent­steht. Nach dem Tierschutzgesetz darf nie­mand einem Tier ohne ver­nünf­ti­gen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufü­gen. Wird ein Hund trotz hoher Temperaturen im Fahrzeug gelas­sen und dadurch gefähr­det, kann dies als Verstoß gegen tier­schutz­recht­li­che Vorschriften gewer­tet werden.

Die ARAG-Experten wei­sen dar­auf hin, dass je nach Schwere des Falls Bußgelder dro­hen kön­nen. Kommt ein Tier durch die Hitze zu Schaden oder stirbt sogar, kön­nen die Behörden den Vorfall beson­ders streng bewer­ten. In gra­vie­ren­den Fällen kann sogar der Verdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz im Raum stehen.

Wann dür­fen Behörden eingreifen?
Wird ein Hund in einem über­hitz­ten Fahrzeug ent­deckt, kön­nen Polizei, Ordnungsamt oder Feuerwehr ein­grei­fen. Besteht die Gefahr, dass das Tier gesund­heit­li­che Schäden erlei­det, dür­fen die Einsatzkräfte Maßnahmen ergrei­fen, um den Hund zu ret­ten. Dazu gehört auch das gewalt­sa­me Öffnen des Fahrzeugs. Die Kosten eines sol­chen Einsatzes kön­nen unter Umständen dem Tierhalter in Rechnung gestellt wer­den (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 1604/19). Hinzu kom­men – neben Bußgeld oder Strafe – gege­be­nen­falls wei­te­re tier­schutz­recht­li­che Maßnahmen. Diese rei­chen je nach Einzelfall von Auflagen für die Tierhaltung bis hin zur vor­über­ge­hen­den oder dau­er­haf­ten Untersagung der Tierhaltung.

Dürfen Passanten die Scheibe einschlagen?
Hund im überhitzten Auto in NotBesonders häu­fig stellt sich die Frage, ob Privatpersonen eine Autoscheibe ein­schla­gen dür­fen, um einen Hund zu ret­ten. Grundsätzlich han­delt es sich dabei zunächst um eine Sachbeschädigung am frem­den Eigentum. Allerdings kann in einer aku­ten Notsituation der soge­nann­te recht­fer­ti­gen­de Notstand grei­fen. Voraussetzung ist, dass tat­säch­lich eine unmit­tel­ba­re Gefahr für das Tier besteht und kei­ne mil­de­ren Mittel zur Verfügung ste­hen. Die ARAG-Experten emp­feh­len daher, zunächst zu prü­fen, ob der Halter aus­fin­dig gemacht wer­den kann. Gleichzeitig soll­ten Polizei oder Feuerwehr ver­stän­digt wer­den. Zeigt der Hund bereits deut­li­che Anzeichen einer Überhitzung, etwa star­kes Hecheln, Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen oder Bewusstseinsprobleme, kann schnel­les Handeln erfor­der­lich sein. Ob das Einschlagen einer Scheibe im Einzelfall gerecht­fer­tigt war, hängt immer von den kon­kre­ten Umständen ab. Deshalb soll­ten Zeugen mög­lichst Fotos machen und den Zustand des Tieres dokumentieren.

Wie reagie­ren Helfer richtig?
Wer einen Hund in einem hei­ßen Fahrzeug ent­deckt, soll­te zunächst Ruhe bewah­ren und die Situation ein­schät­zen. Wichtig ist es, den Standort des Fahrzeugs fest­zu­hal­ten und schnell die Polizei oder Feuerwehr zu infor­mie­ren. Lässt sich der Halter in einem Geschäft oder einer Einrichtung aus­ru­fen, soll­te auch die­se Möglichkeit genutzt wer­den. Befindet sich das Tier bereits in einem kri­ti­schen Zustand, zählt jede Minute. In sol­chen Fällen kön­nen die Einsatzkräfte die Situation bewer­ten und die not­wen­di­gen Maßnahmen ein­lei­ten. Nach einer Rettung soll­te ein über­hitz­ter Hund mög­lichst rasch tier­ärzt­lich unter­sucht werden.

Was ist der Hundemodus und gibt es sons­ti­ge tech­ni­sche Hilfsmittel?
Moderne Elektrofahrzeuge bie­ten teil­wei­se einen soge­nann­ten Hunde- oder Haustiermodus. Dabei läuft die Klimaanlage auch im abge­stell­ten Fahrzeug wei­ter und hält die ein­ge­stell­te Temperatur kon­stant. Einige Systeme infor­mie­ren Passanten zusätz­lich mit­hil­fe einer Anzeige im Fahrzeug dar­über, dass sich der Hund in einem kli­ma­ti­sier­ten Auto befin­det. Allerdings wei­sen die ARAG-Experten dar­auf hin, dass tech­ni­sche Hilfsmittel die Verantwortung des Halters nicht erset­zen. Denn auch bei akti­vier­tem Hundemodus kön­nen Temperaturunterschiede inner­halb des Fahrzeugs ent­ste­hen, etwa in einer Hundebox oder bei direk­ter Sonneneinstrahlung. Zudem sind tech­ni­sche Defekte oder Bedienungsfehler nie voll­stän­dig auszuschließen.

Für Autofahrten an hei­ßen Tagen kön­nen spe­zi­el­le Kühlmatten in Hundeboxen oder auf dem Rücksitz zusätz­li­chen Komfort bie­ten. Die Matten ent­hal­ten meist ein küh­len­des Gel oder spe­zi­el­le Materialien, die Wärme auf­neh­men und die Liegefläche für eine gewis­se Zeit ange­nehm tem­pe­rie­ren. Die ARAG-Experten beto­nen jedoch, dass Kühlmatten ledig­lich eine unter­stüt­zen­de Maßnahme sind. Sie kön­nen die Körpertemperatur des Tieres ent­las­ten, erset­zen aber weder aus­rei­chend Frischluft noch eine funk­tio­nie­ren­de Klimatisierung. In einem über­hitz­ten Fahrzeug bie­ten sie kei­nen wirk­sa­men Schutz vor einem Hitzschlag. Daher soll­ten Kühlmatten aus­schließ­lich als Ergänzung zu wei­te­ren Schutzmaßnahmen ein­ge­setzt werden.

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