49 Vierbeiner mussten aus heißen Autos befreit werden, vier Hunde starben
Eschborn. In ganz Deutschland häufen sich die Fälle, in denen Hunde bei sommerlichen Temperaturen im heißen Auto zurückgelassen wurden. Dank des schnellen Eingreifens von Polizei und Feuerwehr konnte meist das Schlimmste verhindert und die Vierbeiner aus dem Backofen auf vier Rädern befreit werden. Für einige Hunde kam jedoch jede Hilfe zu spät, sie starben an den Folgen der Überhitzung. Die Tierschutzorganisation TASSO hat die „Hund im Backofen“-Fälle gezählt und ist erneut zu einem alarmierenden Ergebnis gekommen: Nicht selten sind es fehlende Einsicht und mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Halter, die die Vierbeiner in lebensgefährliche Situationen bringen.

Hund in Notsituation:
Helfen Sie! TASSO gibt rechtliche Tipps
Ob aus Unwissenheit oder Verantwortungslosigkeit – es ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung, einen Vierbeiner im heißen Auto leiden zu lassen. „Je nach Schwere und Grad des Verschuldens drohen den Haltern erhebliche Bußgelder, eine Geldstrafe oder möglicherweise auch eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren. Ebenso kann ein befristetes oder lebenslängliches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt werden“, sagt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Gianna Chiappa. Sie erklärt, welche Maßnahmen tierliebe Menschen ergreifen können, wenn sie an einem warmen Tag einen Hund in einer Notsituation im Auto entdecken:
- Zunächst sollte versucht werden, Halter ausfindig zu machen, etwa mithilfe einer Durchsage auf dem Geschäftsparkplatz.
- Ist der Halter unauffindbar, sollte umgehend die Polizei oder die Feuerwehr verständigt werden.
- Wichtig ist es zudem, alle relevanten Daten wie Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens zu notieren und den Vorfall mit Fotos zu dokumentieren.
- Darüber hinaus sollten Zeugen gesucht werden, die die Geschehnisse bestätigen
Zur Sicherheit sollte Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet werden.
Verschlechtert sich der Zustand des Hundes dramatisch, kann es erforderlich sein, das Tier selbst aus dem Auto zu befreien. Dabei besteht jedoch das Risiko, dass die Fahrzeughalter Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. „In einer solchen Situation können sich Helfer auf einen rechtfertigenden Notstand berufen“, sagt Chiappa. Umso wichtiger sei es, Zeugen hinzuzuziehen, die Polizei zu verständigen und nur dann selbst einzugreifen, wenn ein weiteres Warten auf Polizei oder Rettungskräfte nicht mehr vertretbar sei.



































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