49 Vierbeiner muss­ten aus hei­ßen Autos befreit wer­den, vier Hunde starben

Eschborn. In ganz Deutschland häu­fen sich die Fälle, in denen Hunde bei som­mer­li­chen Temperaturen im hei­ßen Auto zurück­ge­las­sen wur­den. Dank des schnel­len Eingreifens von Polizei und Feuerwehr konn­te meist das Schlimmste ver­hin­dert und die Vierbeiner aus dem Backofen auf vier Rädern befreit wer­den. Für eini­ge Hunde kam jedoch jede Hilfe zu spät, sie star­ben an den Folgen der Überhitzung. Die Tierschutzorganisation TASSO hat die „Hund im Backofen“-Fälle gezählt und ist erneut zu einem alar­mie­ren­den Ergebnis gekom­men: Nicht sel­ten sind es feh­len­de Einsicht und man­geln­des Verantwortungsbewusstsein der Halter, die die Vierbeiner in lebens­ge­fähr­li­che Situationen bringen.

Hund im heissen AutoIn der Zeit von April bis Mitte August muss­ten min­des­tens 48 Hunde und eine Katze in 40 Städten aus einem über­hitz­ten Auto befreit wer­den. Für vier Hunde wur­de das Auto zur Todesfalle. Sie wur­den bereits leb­los gebor­gen oder star­ben trotz anschlie­ßen­der medi­zi­ni­scher Notversorgung in einer Tierklinik an den Folgen der Überhitzung. Die Dunkelziffer der im Auto zurück­ge­las­se­nen Tiere wird weit­aus höher sein, denn TASSO betrach­tet hier nur die Fälle, über die in der Presse berich­tet wor­den ist. Um die dra­ma­ti­schen Bedingungen im Fahrzeuginneren greif­bar zu machen, hat ein TASSO-Mitarbeiter einen Selbstversuch gestar­tet und sich bei 25 Grad Celsius Außentemperatur in ein Auto gesetzt. Bereits nach drei Minuten wur­de die Hitze uner­träg­lich und nach 14 Minuten muss­te das Experiment abge­bro­chen wer­den. Der Mitarbeiter war erschöpft und schweiß­ge­ba­det. Für Vierbeiner kann solch eine Situation noch viel schnel­ler kri­tisch wer­den: Anders als Menschen kön­nen Hunde und Katzen kaum schwit­zen. Sie küh­len sich pri­mär durch das Hecheln ab, ver­lie­ren dabei jedoch viel Flüssigkeit. Im schlimms­ten Fall droht ein Hitzschlag, bei dem lebens­wich­ti­ge Organe versagen.

Hund in Notsituation:
Helfen Sie! TASSO gibt recht­li­che Tipps

Ob aus Unwissenheit oder Verantwortungslosigkeit – es ist ein kla­rer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung, einen Vierbeiner im hei­ßen Auto lei­den zu las­sen. „Je nach Schwere und Grad des Verschuldens dro­hen den Haltern erheb­li­che Bußgelder, eine Geldstrafe oder mög­li­cher­wei­se auch eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren. Ebenso kann ein befris­te­tes oder lebens­läng­li­ches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ver­hängt wer­den“, sagt die für TASSO täti­ge Rechtsanwältin Gianna Chiappa. Sie erklärt, wel­che Maßnahmen tier­lie­be Menschen ergrei­fen kön­nen, wenn sie an einem war­men Tag einen Hund in einer Notsituation im Auto entdecken:

  • Zunächst soll­te ver­sucht wer­den, Halter aus­fin­dig zu machen, etwa mit­hil­fe einer Durchsage auf dem Geschäftsparkplatz.
  • Ist der Halter unauf­find­bar, soll­te umge­hend die Polizei oder die Feuerwehr ver­stän­digt werden.
  • Wichtig ist es zudem, alle rele­van­ten Daten wie Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens zu notie­ren und den Vorfall mit Fotos zu dokumentieren.
  • Darüber hin­aus soll­ten Zeugen gesucht wer­den, die die Geschehnisse bestätigen
    Zur Sicherheit soll­te Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstat­tet werden.

Verschlechtert sich der Zustand des Hundes dra­ma­tisch, kann es erfor­der­lich sein, das Tier selbst aus dem Auto zu befrei­en. Dabei besteht jedoch das Risiko, dass die Fahrzeughalter Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstat­ten. „In einer sol­chen Situation kön­nen sich Helfer auf einen recht­fer­ti­gen­den Notstand beru­fen“, sagt Chiappa. Umso wich­ti­ger sei es, Zeugen hin­zu­zu­zie­hen, die Polizei zu ver­stän­di­gen und nur dann selbst ein­zu­grei­fen, wenn ein wei­te­res Warten auf Polizei oder Rettungskräfte nicht mehr ver­tret­bar sei.

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