Hamburg. Die globale Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN konnte von Januar bis Ende März bereits 171 illegal gehandelte Tiere in insgesamt 21 Fällen des illegalen Handels vermerken – darunter 148 Hunde und 23 Katzen. Allein in Bayern wurden 77 Tiere (45 Prozent der Gesamtzahl) aufgegriffen. Die Zahlen illegal gehandelter Welpen im ersten Quartal 2026 zeigen einen ähnlichen Trend wie 2025: Damals waren es 162 Tiere in 26 Fällen im ersten Quartal, im Gesamtjahr 737 Tiere in 81 Fällen. Wie VIER PFOTEN auch im kürzlich erschienenen Report für das Jahr 2025 analysiert hat, sind Anfang 2026 im illegalen Handel weiterhin kleine Rassen besonders gefragt.
„Auch im ersten Quartal dieses Jahres geht der Schrecken weiter: Bereits jetzt konnten 171 illegal gehandelte Hunde und Katzen in Deutschland aufgegriffen werden, die jüngsten Welpen waren gerade einmal vier Wochen alt. Dabei handelt es sich fast immer um reine Zufallsfunde durch die Behörden – die Zahl ist also gerade einmal die Spitze des Eisbergs“, sagt Saskia Dauter, Expertin illegaler Welpenhandel bei VIER PFOTEN.
Weiterhin besonders beliebt: kleine Rassen
Besonders beliebt sind im illegalen Welpenhandel auch weiterhin kleine Hunderassen wie Dackel, französische Bulldoggen und Malteser sowie Pudel und Pudelmixe. Diese derzeit im Trend liegenden Rassen werden online häufig zu denselben Preisen angeboten wie Tiere von Züchter.

Forderungen an die Bundesregierung
VIER PFOTEN fordert von der Bundesregierung, nachzubessern und Kriminellen den Handel mit Tieren zu erschweren: „In diesem Jahr soll auf EU-Ebene eine Verordnung verabschiedet werden, die den Online-Handel regulieren und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einführen soll. Wir erwarten von der Bundesregierung unter anderem, dass sie bei der Umsetzung sicherstellt, dass die Daten der Halter im Heimtierregister überprüft und auch nur Anzeigen im Online-Handel veröffentlicht werden, bei denen die Registrierung verifiziert wurde“, sagt Saskia Dauter von VIER PFOTEN.
Hintergrundinformationen
Damit ein Welpe aus der EU legal nach Deutschland einreisen darf, muss er zum Schutz von Tier und Mensch vollständig und nachweislich gegen Tollwut geimpft sein sowie einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen. Welpen können frühestens ab einem Alter von zwölf Wochen wirksam gegen Tollwut geimpft werden. Nach einer Wartezeit von drei Wochen greift der Impfschutz. Demnach müssen Welpen aus dem europäischen Ausland mindestens 15 Wochen alt sein, um legal nach Deutschland einreisen zu dürfen. Stammen Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland, wie Russland, müssen sie mindestens sieben Monate alt sein, um grenzüberschreitend transportiert zu werden. Illegal gehandelte Welpen werden häufig unter katastrophalen Bedingungen in sogenannten Vermehrerstationen geboren, viel zu früh von ihren Müttern getrennt, häufig nicht artgemäß versorgt und tragen in vielen Fällen ihr Leben lang körperliche oder seelische Folgen davon – sollten sie die Tortur überhaupt überleben.








































