Hundepensionen verlangen umfassenden Impfschutz
Einige Impfungen wird der Hund bereits haben, darauf achtet der Tierarzt. Der orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die mit der Maßgabe entwickelt worden sind, die Zahl der Impfungen zwar so klein wie möglich, aber so groß wie nötig zu halten. Natürlich gehören dazu alle Pflicht- oder so genannte Core-Impfungen. Ein absolutes Muss ist die Grundimmunisierung von Welpen gegen Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Ansteckende Leberentzündung. Diese Erkrankungen sind entweder für den Hund selbst lebensgefährlich oder können auf den Menschen übertragen werden, wie zum Beispiel Tollwut. Deshalb wird dieser Impfschutz im regelmäßigen Turnus aufgefrischt.
Non-Core-bzw. Wahlimpfungen richten sich nach dem jeweiligen Infektionsrisiko, dem ein Tier ausgesetzt ist. Der vermehrte Kontakt zu anderen Hunden in Hundepensionen ist beispielsweise solch ein erhöhtes Risiko. Mit der Qualität oder Hygiene der Einrichtung hat das übrigens nichts zu tun. Im Gegenteil. Sachkundig geführte Hundepensionen bestehen auf die Vorlage eines lückenlosen Impfpasses sowie auf den Nachweis einer Impfung gegen Zwingerhusten. Häufig ist diese Impfung schon Standard bei der jährlichen Routinevorsorge. Diese deckt einen Teil der Erreger des Zwingerhustens ab, eine Impfung durch Eintröpfeln in die Nase (intranasal) bietet einen zusätzlichen Schutz. Es empfiehlt sich, sich hierzu beim Tierarzt rechtzeitig zu erkundigen. Alle Impfungen müssen im Impfpass eingetragen und bei der Abgabe des Hundes vorgelegt werden. Erst wenn der Rundum-Impfschutz für Hund und Besitzer gut geplant ist, steht einer erlebnisreichen Reise nichts mehr im Wege und Vorsorge ist getroffen, den Hund danach in bester Gesundheit wieder zu sehen.