Hundepensionen ver­lan­gen umfas­sen­den Impfschutz

In gut geführten Hundepensionen haben die Hunde gemeinsamen, freien Auslauf. Ein umfassender Impfschutz ist deshalb besonders wichtig. Foto: Carola Schubbel - Fotolia.com/BfTBonn. Einmal in den Ferien auf eine Foto-Safari nach Afrika. Dieses Jahr soll es also klap­pen. Die Planungen sind bereits in vol­lem Gange, auch der Arzttermin steht schon. Einige Impfungen sind not­wen­dig, damit aus dem Abenteuer Wildnis kein Fiasko wird. Einziger Wermutstropfen – der Hund kann nicht mit und muss in die­sem Jahr zu Hause blei­ben. Eine gut geführ­te Hundepension soll hel­fen, den Trennungsschmerz so gering wie mög­lich zu hal­ten. Rechtzeitig soll­te man sich mit den Aufnahmebedingungen beschäf­ti­gen. So ver­lan­gen die Hundepensionen bei­siels­wei­se einen lücken­lo­sen Impfschutz, der auch anhand des Impfpasses nach­ge­wie­sen wer­den muss.

Einige Impfungen wird der Hund bereits haben, dar­auf ach­tet der Tierarzt. Der ori­en­tiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die mit der Maßgabe ent­wi­ckelt wor­den sind, die Zahl der Impfungen zwar so klein wie mög­lich, aber so groß wie nötig zu hal­ten. Natürlich gehö­ren dazu alle Pflicht- oder so genann­te Core-Impfungen. Ein abso­lu­tes Muss ist die Grundimmunisierung von Welpen gegen Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Ansteckende Leberentzündung. Diese Erkrankungen sind ent­we­der für den Hund selbst lebens­ge­fähr­lich oder kön­nen auf den Menschen über­tra­gen wer­den, wie zum Beispiel Tollwut. Deshalb wird die­ser Impfschutz im regel­mä­ßi­gen Turnus aufgefrischt.

Non-Core-bzw. Wahlimpfungen rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Infektionsrisiko, dem ein Tier aus­ge­setzt ist. Der ver­mehr­te Kontakt zu ande­ren Hunden in Hundepensionen ist bei­spiels­wei­se solch ein erhöh­tes Risiko. Mit der Qualität oder Hygiene der Einrichtung hat das übri­gens nichts zu tun. Im Gegenteil. Sachkundig geführ­te Hundepensionen bestehen auf die Vorlage eines lücken­lo­sen Impfpasses sowie auf den Nachweis einer Impfung gegen Zwingerhusten. Häufig ist die­se Impfung schon Standard bei der jähr­li­chen Routinevorsorge. Diese deckt einen Teil der Erreger des Zwingerhustens ab, eine Impfung durch Eintröpfeln in die Nase (intra­na­sal) bie­tet einen zusätz­li­chen Schutz. Es emp­fiehlt sich, sich hier­zu beim Tierarzt recht­zei­tig zu erkun­di­gen. Alle Impfungen müs­sen im Impfpass ein­ge­tra­gen und bei der Abgabe des Hundes vor­ge­legt wer­den. Erst wenn der Rundum-Impfschutz für Hund und Besitzer gut geplant ist, steht einer erleb­nis­rei­chen Reise nichts mehr im Wege und Vorsorge ist getrof­fen, den Hund danach in bes­ter Gesundheit wie­der zu sehen.