Kamerun-Welpen sind eine reine Erfindung und eine Betrugsmasche

Sulzbach/Ts. Es ist eine Betrugsmasche, die kein Ende nimmt und seit Jahren erfolg­reich funk­tio­niert: Die soge­nann­ten Kamerun-Welpen ver­hel­fen nach wie vor Betrügern zu ihren Einnahmen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größ­tes Haustierregister betreibt, warnt vor omi­nö­sen Inseraten und rät zur ver­ant­wort­li­chen Adoption von Haustieren.

Kamerun-Welpen sind eine reine Erfindung und eine BetrugsmascheDie Masche ist so ein­fach wie erfolg­reich: Betrüger bie­ten über ver­schie­de­ne Internetplattformen Welpen zum Verschenken an. Die Tiere suchen angeb­lich eine lie­be­vol­le Familie. Geld gezahlt wer­den muss nicht, schließ­lich geht es um das Wohl der Tiere. Der Adoptant soll ledig­lich die Transportkosten über­neh­men, aber auch die sind mit eini­gen Hundert Euro über­schau­bar. Vor allem im Vergleich dazu, dass ein Welpe vom Züchter in der Regel ab 1.000 Euro auf­wärts kos­tet. Zu den Transportkosten kom­men dann aber plötz­lich immer mehr wei­te­re Kosten hin­zu: Zum Beispiel für den Zoll, ver­meint­li­che Tiergesundheitsnachweise oder für spe­zi­el­le Transportboxen. Das Geld wird über anony­me Bargeldtransfers über­wie­sen. Nur eines pas­siert nie: Dass ein Hund wirk­lich beim neu­en Halter ankommt. „Die Tiere exis­tie­ren nicht. Kamerun-Welpen sind eine rei­ne Erfindung und eine Betrugsmasche, mit der Menschen schlicht­weg abge­zockt wer­den“, klärt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, über die­se per­fi­de Methode auf. Dem Interessenten wird ein Schnäppchen vor­ge­gau­kelt und anschlie­ßend soll er immer mehr zah­len, bis er merkt, dass etwas nicht stimmt oder bis die Betrüger genug Geld von ihm erschli­chen haben.

Warum funk­tio­niert die­se Masche?

„Die Betrüger machen sich zum einen die Schnäppchen-Mentalität und die feh­len­den Informationen man­cher Leute zunut­ze“, ver­mu­tet Mike Ruckelshaus. „Manchmal wird aller­dings auch gezielt Mitleid erregt, so dass die Käufer das Gefühl haben, sie tun etwas Gutes.“ Angeblich befin­den sich die Tiere zum Beispiel in Kamerun, daher der Name der Masche. Ob die Betrüger aller­dings wirk­lich von dort stam­men, ist unbe­kannt, denn sie wur­den bis­lang nicht ermit­telt. „Das Geld, das die Opfer gezahlt haben, ist unwi­der­ruf­lich weg. Dennoch soll­ten sie unbe­dingt eine Anzeige wegen Betruges erstat­ten und den Betreiber des betref­fen­den Internetportals infor­mie­ren“, rät Mike Ruckelshaus.

Woran ist der Betrug zu erkennen?

Als ers­tes Indiz dafür, dass es sich um einen Betrug han­deln könn­te, nennt Mike Ruckelshaus die Tatsache, dass die Welpen zu ver­schen­ken sind: „Hier gilt wirk­lich der Grundsatz: Niemand hat etwas zu ver­schen­ken. Bei einer sol­chen Angabe soll­te man als Interessent also skep­tisch wer­den. Dazu kommt, dass die Inserate viel­fach in einem sehr schlech­ten Deutsch for­mu­liert sind und die Tiere im Ausland sein sol­len. Grundsätzlich rate ich sowie­so dazu, gar nicht auf irgend­wel­che frag­wür­di­gen Internetangebote einzugehen.“

Stattdessen emp­fiehlt TASSO als Anlaufstelle für die Suche nach einem Welpen seriö­se Tierschutzvereine. Der ers­te Weg soll­te immer ins Tierheim füh­ren. Auch dort war­ten häu­fig Welpen auf ein Zuhause. Auch Tierschutzorganisationen, die sich im Auslandstierschutz enga­gie­ren, vor Ort Kastrationsaktionen durch­füh­ren und ein­hei­mi­sche Tierheime unter­stüt­zen, ver­mit­teln häu­fig Welpen und Junghunde nach Deutschland. Aber Achtung, das Tier darf frü­hes­tens mit Ablauf der 15. Lebenswoche und mit einem gül­ti­gen Impfschutz gegen Tollwut nach Deutschland ein­ge­führt wer­den. Darüber hin­aus benö­tigt jeder Anbieter, der Hunde aus dem Ausland nach Deutschland ver­bringt, um sie hier abzu­ge­ben, eine Erlaubnis des zustän­di­gen Veterinäramts. Käufer soll­ten sich daher in jedem Fall die ent­spre­chen­de Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zei­gen las­sen. Und wenn es unbe­dingt ein rein­ras­si­ger Welpe vom Züchter sein soll? „Dann kön­nen sich Interessenten nach einer seriö­sen Hobbyzucht umse­hen“, rät Mike Ruckelshaus und fügt hin­zu: „Hobbyzucht ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) defi­niert als: Nicht mehr als drei fort­pflan­zungs­fä­hi­ge Hündinnen und drei Würfe pro Jahr.“

© TASSO e.V.