Missstände in der Tierhaltung gesehen – was tun?Hamburg. Plötzlich wird man Zeuge von Tierquälerei. Oder zwei­felt dar­an, ob die Tierhaltung des Nachbarn tier­ge­recht ist. VIER PFOTEN zeigt auf, wann drin­gen­der Handlungsbedarf besteht und Sie sich küm­mern sollten.

Ina Müller-Arnke, Agraringenieurin bei VIER PFOTEN, schickt eines gleich vor­aus: „Im Zweifelsfall lie­ber ein­mal zu früh reagie­ren als zu spät!“. Ein Alarmsignal, das Beobachter in jedem Fall hell­hö­rig machen soll­te, sind Tiere, die stark Laute von sich geben. „Sie könn­ten offen­sicht­lich in Not sein. Aber nicht immer machen sich Tiere, die drin­gend Hilfe benö­ti­gen, bemerk­bar“, weiß Ina Müller-Arnke.

Ein freund­li­ches Wort
Laut Erfahrung der Expertin basie­ren man­gel­haf­te Haltungsbedingungen von Heim- und Nutztieren häu­fig nicht auf Absicht oder Böswilligkeit, son­dern Unkenntnis oder feh­len­dem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere. Deshalb hilft es manch­mal schon, dem Halter freund­lich zu erklä­ren, dass sein Tier lei­det und ihm gleich­zei­tig ent­spre­chen­de Abhilfen aufzuzeigen.

Doch es gibt auch Situationen, die sofor­ti­ges Handeln erfor­dern. „In die­sem Fall soll­ten Sie nicht zögern und sich umge­hend an das zustän­di­ge Veterinäramt wen­den oder wenn es um lebens­ge­fähr­li­che Situationen für die Tiere geht, die nächst­ge­le­ge­ne Polizeidienststelle anru­fen“, rät Müller-Arnke.

Sofortiges Handeln notwendig

  • Ein Tier wird geschla­gen oder misshandelt,
  • Sie beob­ach­ten offen­sicht­lich kran­ke oder ver­letz­te Tiere,
  • ein Tier hat sich irgend­wo ver­keilt und kommt ohne Hilfe nicht mehr her­aus (zum Beispiel ein Schaf, das mit dem Kopf in einem Zaun hän­gen geblie­ben ist),
  • Tiere befin­den sich in ver­las­se­nen Tiertransportern, die irgend­wo abge­stellt sind,
  • ein Tier liegt ver­letzt oder leb­los auf der Weide oder im Stall,
    Rinder, Schweine in dunk­len oder zu klei­nen Ställen oder in Ställen mit sehr schlech­ter Luftqualität,
  • Sie bemer­ken ange­bun­de­ne Rinder mit zu engen oder ein­ge­wach­se­nen Halsketten, ange­bun­de­ne Kälber (letz­te­res ist verboten),
  • Tiere, die Witterungsbedingungen ohne jeg­li­chem Schutz aus­ge­setzt sind, feh­len­de Tränken/Wasserbottiche,
  • Tiere in schlech­tem Ernährungs- oder Pflegezustand, zum Beispiel mit über­lan­gen Klauen oder Hufen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um eine tier­schutz­re­le­van­te Haltung han­delt oder haben Sie Informationen aus drit­ter Hand erhal­ten, emp­fiehlt Ihnen VIER PFOTEN fol­gen­de Vorgehensweise:

  1. Sichern Sie Beweise
    Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos oder Videos und notie­ren Sie die Adresse oder prä­gen sich die genaue Lage des Ortes ein. Auch Zeugen und die eige­ne Bereitschaft, als Zeuge auf­zu­tre­ten, sind wich­ti­ge Ergänzungen.
  2. Nehmen Sie Kontakt zum Veterinäramt auf
    Übergeben Sie die Beweise zusam­men mit einer prä­zi­sen Beschreibung der Situation an das zustän­di­ge Veterinäramt.
  3. Erstatten Sie Anzeige
    Sie haben die Möglichkeit, Anzeige gegen den Halter bei der zustän­di­gen Polizeibehörde oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
  4. Sprechen Sie Helfer vor Ort an
    Versuchen Sie, loka­le Tierschutzgruppen oder Tierheime mit ins Boot zu holen. Gemeinsam kann man mehr erreichen.

Hat man einen Missstand in der Tierhaltung gemel­det, soll­te man auch bei der Nachsorge Verantwortung zei­gen. „In jedem Fall ist es rat­sam, beim Veterinäramt um Auskunft zu bit­ten, wie der Sache nach­ge­gan­gen wur­de. Im Falle einer Anzeige bei der Polizei soll­te man sich ein Aktenzeichen geben las­sen, damit man dem Verlauf des Falles fol­gen kann. „Denn,“ so die Expertin, „jedes miss­han­del­te Tier braucht bis zu sei­ner Rettung unse­re gan­ze Aufmerksamkeit“.

Weitere Informationen unter: www​.vier​-pfo​ten​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​r​a​t​g​e​b​e​r​/​z​e​u​g​e​-​v​o​n​-​t​i​e​r​l​eid.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz