Was sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert

Sulzbach. Das Jahr 2015 bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter ken­nen soll­te. TASSO fasst die wich­tigs­ten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen.

Neuer EU-Heimtierausweis
EU-Heimtierausweis DeutschlandSeit dem 29. Dezember 2014 gel­ten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier ver­rei­sen wol­len und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument bean­tra­gen, erhal­ten den neu­en EU-Heimtierausweis. Optisch unter­schei­det sich die­ser nicht von sei­nem Vorgänger, inhalt­lich müs­sen jedoch eini­ge Angaben zusätz­lich gemacht wer­den: Der Tierhalter muss sei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit sei­ner Unterschrift bestä­ti­gen. Im neu­en Heimtierausweis müs­sen zudem die Kontaktinformationen des aus­stel­len­den Tierarztes erfasst und von die­sem unter­schrie­ben sein. Um Missbrauch zu ver­mei­den, wird beson­de­res Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der ver­ab­reich­ten Tollwutimpfung ent­hält, wer­den mit einer selbst­kle­ben­den Laminierung ver­sie­gelt. Zudem muss der aus­stel­len­de Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vor­han­den die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für min­des­tens drei Jahre aufbewahren.

Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 aus­ge­stellt wur­de: Alte Heimtierausweise behal­ten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.

Tollwutimpfung
Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getre­ten, die es auch Privatpersonen unter­sagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu brin­gen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müs­sen min­des­tens drei Wochen lie­gen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche mög­lich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirk­sam. Welpen kön­nen somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland ein­ge­führt werden.

Dies soll auch ille­ga­len Welpenhändlern erschwe­ren, Jungtiere ein­zu­füh­ren. Denn meis­tens geben die­se vor, Privatpersonen zu sein, um die not­wen­di­gen Formalien wie bei­spiels­wei­se die Tollwutimpfung zu umge­hen. Illegal ein­ge­führ­te Hunde sind fast immer jün­ger als 15 Wochen. Die meis­ten Welpen wer­den viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwi­schen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch aus­rei­chend hoch ist. Allerdings brau­chen Welpen wie auch Kinder genü­gend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um ent­schei­den­de und lebens­wich­ti­ge Erfahrungen zu machen und von ihr zu ler­nen. Wer ein Tier aus dem ille­ga­len Welpenhandel kauft, ris­kiert es, ein ver­hal­tens­ge­stör­tes und kran­kes Tier bei sich auf­zu­neh­men. Diese Tiere lan­den spä­ter oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wie­der ein lie­be­vol­les Zuhause zu finden.

TASSO-Tipp: Hundewelpen, die ekla­tant jün­ger als vier Monate sind, sind wahr­schein­lich ille­gal nach Deutschland gebracht wor­den oder stam­men von einem unse­riö­sen Züchter. TASSO rät, nur seriö­sen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.

Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen, die Auswirkungen des ille­ga­len Welpenhandels sowie die Gefahren, denen Mensch und Tier aus­ge­setzt sind, unter: www​.tas​so​.net/​w​u​e​h​l​t​i​s​c​h​w​e​l​pen.

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen.