Neuer EU-Heimtierpass – Alte Ausweise behalten Gültigkeit

EU-Heimtierausweis DeutschlandDüsseldorf. Auf Tierhalter kommen neue Reiseregelungen zu, dazu gehört auch seit dem 29. Dezember 2014 ein neuer EU-Heimtierausweis, der bei Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen immer mitgeführt werden muss. Keine Sorge, geplante Urlaube müssen nicht über Bord geworfen werden. „Zwar gibt es jetzt neue Pässe, aber alle bis zum Stichtag ausgestellten Papiere sind und bleiben gültig“, erklärt Tierärztin Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. „Der alte Ausweis muss auch nicht später gegen einen neuen ausgetauscht werden.“ Der Pass behält seine Gültigkeit solange das betroffene Tier lebt.

Rein äußerlich unterscheiden sich der alte und neue Heimtierpass gar nicht, die Änderungen verbergen sich im Inneren des neuen Ausweises: Künftig stehen dort einige Angaben mehr, wie die Kontaktdaten mit Unterschrift des Tierarztes, der den Ausweis ausstellt. Auch der Tierhalter muss seine Kontaktdaten eintragen lassen und durch seine Unterschrift bestätigen. Zudem werden die jeweiligen Impfaufkleber in den kleinen Feldern im Heimtierausweis, der auch als Impfpass genutzt werden kann, durch einzelne, selbstklebende kleine Laminierungen versiegelt. „Wenn nicht schon geschehen, sollte das in den alten Ausweisen auch noch geändert werden“, erklärt die Expertin. Die neuen Pässe gibt es beim Tierarzt, der auch Ansprechpartner bei Fragen zum neuen Heimtierausweis ist.

Welpen dürfen nur noch mit nachweisbarem Impfschutz nach Deutschland einreisen
Der neue EU-Heimtierausweis gilt für Hunde, Katzen und Frettchen, da diese Tiere besonders tollwutgefährdet sind. Halter müssen den Impfschutz deshalb jederzeit auf Reisen nachweisen können. Frettchen, Katzen und Hunde aus dem Ausland können nur dann nach Deutschland einreisen, wenn sie mindestens 15 Wochen alt und nachweislich gegen Tollwut geimpft sind. Hintergrund dieser Änderung ist der Schutz von Mensch und Tier von einer möglichen Ansteckung mit Tollwut.

Gute Nachrichten für Züchter und Hundesportler
Bislang war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen auf Reisen mitgenommen werden durften, auf fünf beschränkt. Bei Reisen zu Wettbewerben, Sportevents oder Ausstellungen kann diese Zahl jetzt überschritten werden, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt und die Tiere älter als sechs Monate sind.

IVH

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