VIER PFOTEN for­dert har­te Strafen:
„Illegaler Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt“

Hamburg. Das Landgericht Halle (Saale) ver­han­delt ab dem 5. Mai, einen der größ­ten Gerichtsprozesse zum ille­ga­len Welpenhandel. Insgesamt sechs Angeklagte müs­sen sich an der­zeit acht anbe­raum­ten Verhandlungstagen wegen meh­re­rer Taten gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs ver­ant­wor­ten – es geht um Schäden von mehr als 40.000 Euro, ihnen dro­hen teil­wei­se meh­re­re Jahre Haft. VIER PFOTEN recher­chiert seit Jahren zu die­sen Fällen und steht mit betrof­fe­nen Welpenkäufern in engem Kontakt. Die glo­ba­le Stiftung für Tierschutz for­dert das Gericht dazu auf, die ein­zel­nen Fälle voll­um­fäng­lich auf­zu­rol­len und ange­mes­se­ne Strafen für die ille­ga­len Welpenhändler zu verhängen.

Illegaler WelpenhandelDen Angeklagten wird laut der Ankündigung des Gerichts vor­ge­wor­fen, zwi­schen November 2019 und Juni 2021 Hundewelpen an gut­gläu­bi­ge Käufer ver­kauft und dabei über deren Rasse und Herkunft getäuscht zu haben. Der Verkauf soll regel­mä­ßig über Kleinanzeigen-Plattformen erfolgt sein. Die Angeklagten sol­len bewusst wahr­heits­wid­rig behaup­tet haben, bei den Welpen han­de­le es sich um in Deutschland gebo­re­ne Hunde einer bestimm­ten Rasse, die als Familienhunde auf­ge­zo­gen wer­den könn­ten. Stattdessen sol­len die Tiere aus einer tsche­chi­schen Zwangszucht ver­schie­de­ner Mischlingshunde, die teil­wei­se aus Osteuropa zuge­kauft wor­den sei­en, gestammt haben und ent­ge­gen der vor­ge­leg­ten Dokumente (Impfpässe, Gesundheitszeugnisse, EU-Heimtierpässe) in vie­len Fällen in einem schlech­ten Allgemeinzustand gewe­sen sein. Laut Gericht soll den Käufern ein Schaden in Höhe von ins­ge­samt 42.340 Euro ent­stan­den sein. Im Falle einer Verurteilung droht jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

„Illegaler Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt“
„Der Gerichtsprozess in Halle ist hof­fent­lich ein ent­schei­den­der ers­ter Schritt, um die­sen mut­maß­li­chen bun­des­wei­ten Welpenhändlerring zu spren­gen und die Angeklagten ange­mes­sen zu ver­ur­tei­len. Illegaler Welpenhandel ist ein kri­mi­nel­les Geschäft auf dem Rücken hilf­lo­ser Tiere und die Strukturen dahin­ter sind häu­fig undurch­dring­lich. Dass sich hier gleich sechs Angeklagte ver­ant­wor­ten müs­sen, bie­tet dem Landgericht Halle die ein­ma­li­ge Chance, ein kla­res Zeichen zu set­zen! Denn Illegaler Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt, son­dern häu­fig orga­ni­sier­te Bandenkriminalität mit vie­len Opfern: den wehr­lo­sen Welpen, geschun­de­nen Muttertieren und arg­lo­sen Käufern“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für ille­ga­len Welpenhandel bei VIER PFOTEN.

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