Sulzbach/Berlin. Tierhalter, die mit ihrem Tier verreisen, sollten sicherstellen, dass dieses gekennzeichnet und registriert ist. Darauf macht das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ aufmerksam, ein Arbeitskreis bestehend aus den Tierschutzbeauftragten der Länder sowie Experten aus den Bereichen der Tiermedizin, der Transpondertechnologie, der Haustierregister und des Tierschutzes. Nur durch Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres ist sichergestellt, dass es seinem Halter zugeordnet werden kann, sollte es zum Beispiel während des Urlaubs entlaufen.
„Bei einer Reise ins Ausland ist für Hunde und Katzen eine Kennzeichnung mit einem Transponder verpflichtend, die Registrierung in einem Haustierregister muss der Halter aber selbst vornehmen“, erklärt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerks „K&R“. „Nur beide Maßnahmen in Kombination sind wirkungsvoll: Wenn das Tier gekennzeichnet und registriert ist, kann es im Fall der Fälle unverwechselbar identifiziert werden und nach Hause zurückkehren. Das gilt im Urlaub, aber genauso natürlich zu Hause, weshalb Kennzeichnung und Registrierung immer zu empfehlen sind.“
Die Kennzeichnung von Hunden und Katzen erfolgt mithilfe eines Transponders mit Mikrochip. Diesen setzt ein Tierarzt auf der linken Halsseite unter die Haut des Tieres. Auf dem Mikrochip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, welche bei der Registrierung in einem Haustierregister mit den Daten zu Tier und Halter verknüpft wird. Sollte das Tier entlaufen und an anderer Stelle aufgegriffen werden, lässt sich über die hinterlegten Daten schnell der Tierhalter ausfindig machen.
„Wir haben häufig Fälle, in denen wir auch im Ausland Mensch und Tier wieder zusammenbringen. Denn besonders im Urlaub, in einer für das Tier fremden Umgebung, ist das Risiko groß, dass es entläuft“, sagt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO, die Europas größtes Haustierregister betreibt. „Deshalb sollte ein Tier nicht nur gekennzeichnet, sondern unbedingt auch registriert sein, damit es in einer solchen Situation schnell wieder mit seinen Menschen vereint werden kann.“
Das Netzwerk K&R
Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein interdisziplinärer Arbeitskreis von Experten unter der Leitung des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik, mit dem Ziel, dass in Deutschland die Rechtspflicht zur Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen eingeführt wird. Deutschland ist hier Schlusslicht in Europa, zusammen mit vier weiteren Mitgliedstaaten. Die gravierenden Probleme, wie der illegale Welpenhandel, die stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonierten vollständigen Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden.
Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks „K&R“ unter www.heimtierverantwortung.net
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