Natur- und Tierschützer fordern Ende der schonungslosen Jagd von Fuchs & Co.

Hamburg. Seit Füchsen und ande­ren Prädatoren im Rahmen der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2015/16 wenigs­tens kur­ze Schonzeiten gewährt wer­den, bemüht sich die Jägerschaft mit aggres­si­ver Öffentlichkeitsarbeit dar­um, die­se Tiere wie­der ganz­jäh­rig töten zu dür­fen. Zusätzlich wer­den die aktu­el­len gesetz­li­chen Schonzeiten auf dreis­te Weise umgan­gen. Natur- und Tierschützer kri­ti­sie­ren die sinn­lo­se Hatz auf Fuchs und Co. und for­dern sinn­vol­le Maßnahmen zum Schutz bedroh­ter Arten statt der bru­ta­len Auslöschung gan­zer Beutegreiferbestände.

Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist in Europa der häufigste Wildhund.Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen war im Hinblick auf den Tierschutz lan­ge über­fäl­lig. Die Schonzeit schützt wäh­rend der Jungenaufzuchtszeit bei­spiels­wei­se Jungfüchse davor, von Jägern mit­hil­fe spe­zi­el­ler Jungfuchsfallen gefan­gen und durch Erschießen, Erschlagen oder den Jagdhund bereits als tap­si­ge Welpen am Bau getö­tet zu wer­den. Die Bejagung erwach­se­ner Füchse zur die­ser Zeit wür­de prak­tisch unver­meid­bar auch zur Tötung von Elterntieren und damit zu einem grau­sa­men Hungertod von Jungtieren füh­ren. Gemessen an der Streuung der rea­len Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müss­ten die aktu­el­len Schonzeiten jedoch noch deut­lich aus­ge­wei­tet wer­den, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewäh­ren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von über 60 deut­schen Natur- und Tierschutzorganisationen, for­dert die ganz­jäh­ri­ge Schonung des Rotfuchses* und beruft sich dabei auf einen umfas­sen­den Katalog wis­sen­schaft­li­cher Quellen, die die ver­meint­li­che „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Schonzeitaufhebung – wie gesetz­li­che Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen umgan­gen werden
Ungeachtet des­sen for­dern Jäger mit regel­rech­ten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehe­ment die Rückkehr zur scho­nungs­lo­sen, ganz­jäh­ri­gen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hat­te das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger die­se Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau auf­ge­ho­ben. Jäger gaben spä­ter bekannt, dass sie wäh­rend die­ser Zeit nahe­zu den kom­plet­ten Zuwachs an Jungfüchsen getö­tet haben. Dennoch wur­den die gesetz­li­chen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, dies­mal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos
Angeblich die­ne die­se Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine ver­meint­li­che Störung des bio­lo­gi­schen Gleichgewichtes durch Fuchs und Waschbär konn­te aller­dings nicht belegt wer­den, son­dern basiert ledig­lich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung ange­führ­te Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagd­li­chen Regulierung“ von Beutegreifern mit kei­nem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirk­li­chen Ursachen des Artensterbens ent­ge­gen­zu­wir­ken. Die lokal sehr hohen Abschusszahlen, die wäh­rend der Schonzeitaufhebung 2017 erreicht wur­den, sind auch kein Beweis für eine hohe Populationsdichte der Beutegreifer. Vielmehr dürf­ten die von den Jägern wäh­rend der Schonzeit leer­ge­schos­se­nen Fuchsreviere immer wie­der ande­re Füchse aus umlie­gen­den Revieren ange­lockt haben. So könn­te sich der Prädationsdruck in den besag­ten Revieren tat­säch­lich erst auf­grund der Bejagung durch Zuwanderung erhöht haben – ein Teufelskreis, der die Jägerschaft – absur­der­wei­se – immer höhe­re Abschusszahlen for­dern lässt.

Natur- und Tierschützer for­dern Ende der scho­nungs­lo­sen Jagd
Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im ver­meint­li­chen Artenschutz ein Hintertürchen gefun­den, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regel­recht ver­hass­ten und mit Freude getö­te­ten Beutegreifer umge­hen zu kön­nen. Auch in der Hessischen Rhön wur­den die gesetz­li­chen Schonzeiten auf­ge­ho­ben. Doch es geht hier­bei kei­nes­wegs um wirk­sa­men Artenschutz, son­dern viel­mehr dar­um, die mög­lichst inten­si­ve und scho­nungs­lo­se Bejagung von Fuchs und Waschbär als ver­meint­lich sinn­voll oder gar not­wen­dig dar­zu­stel­len und so die Abschussinteressen der Jägerschaft durch­zu­set­zen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses Fuchs kri­ti­siert auch der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. die Aufhebung von Schonzeiten für Beutegreifer mas­siv und for­dert statt­des­sen eine ganz­jäh­ri­ge Schonung des Fuchses. Rote-Liste-Arten wie der Feldhamster müs­sen nach­hal­tig und wir­kungs­voll geschützt wer­den und dür­fen nicht von Jagdbefürwortern instru­men­ta­li­siert wer­den, um eine rück­sicht­lo­se Bejagung von Beutegreifern zu legalisieren.

Weitere Infos zum Aktionsbündnis Fuchs unter www​.akti​ons​buend​nis​-fuchs​.de.

* Der Rotfuchs (Vulpes vul­pes) ist der ein­zi­ge mit­tel­eu­ro­päi­sche Vertreter der Füchse und wird daher meis­tens als „der Fuchs“ bezeich­net. Er ist in Europa der häu­figs­te Wildhund. (Quelle: Wikipedia)