TASSO begrüßt neues Hundegesetz und fordert bundesweite Abschaffung der Rasselisten

TASSO: Die Einstufung eines Hundes als gefährlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit ist wissenschaftlich unhaltbar und unseriös.Sulzbach/Ts. Auch das Land Thüringen schafft die Rasseliste ab. Am Freitag, 26. Januar, hat der Landtag in Thüringen eine ent­spre­chen­de Novellierung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ beschlos­sen. Damit ist Thüringen nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein das drit­te deut­sche Bundesland, das der umstrit­te­nen Hundegesetzgebung, die bestimm­te Hunderassen per se als gefähr­lich ein­stuft, ein Ende berei­tet hat. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größ­tes Haustierregister betreibt, nimmt dies zum Anlass, um eine bun­des­weit ein­heit­li­che Hundegesetzgebung ohne Rasselisten zu fordern.

„Wir begrü­ßen den thü­rin­gi­schen Entschluss aus­drück­lich“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Rasselisten haben in der Vergangenheit kei­nen effek­ti­ven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefähr­li­chen Hunden geleis­tet. Dies bele­gen auch die zuletzt ver­öf­fent­lich­ten Zahlen, denen zufol­ge von den 415 Beißvorfällen in Thüringen ledig­lich neun von den gelis­te­ten Hunderassen ver­ur­sacht wur­den“, führt Ruckelshaus wei­ter aus. „Die Einstufung eines Hundes als gefähr­lich auf­grund sei­ner Rassezugehörigkeit ist wis­sen­schaft­lich unhalt­bar und unseriös.“

Eine bun­des­weit ein­heit­li­che Hundegesetzgebung ohne Rasselisten ist daher eine wich­ti­ge Forderung von TASSO. „Uns ist bewusst, dass die Hundegesetze und ‑ver­ord­nun­gen in den Bereich der Gefahrenabwehr fal­len und somit Kompetenz der Länder ist. Dennoch ist der der­zei­ti­ge Flickenteppich aus den unter­schied­lichs­ten Regelwerken weder für den Bürger noch für Hundehalter nach­voll­zieh­bar und ziel­füh­rend“, erklärt Mike Ruckelshaus. „Die Abschaffung der Rasselisten wür­de zudem eine enor­me Entlastung für die über­füll­ten Tierheime in Deutschland dar­stel­len, da dann Hunde der gelis­te­ten Rassen, die in der Vergangenheit nahe­zu nicht ver­mit­tel­bar und oft jah­re­lang im Tierheim unter­ge­bracht waren, wie­der die Chance auf ein neu­es Zuhause hät­ten. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bewie­sen, dass es auch anders geht. Nun müs­sen die ande­ren Bundesländer folgen.“