Hamburger Tierschutzverein zieht Zwischenbilanz: Sommerferien wieder mit vielen Tieraussetzungen – hohe Dunkelziffer befürchtet
Hamburg. Auch vor und während der Hamburger Sommerferien gelangten wieder zahlreiche Ferienopfer in die Obhut des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. (HTV). Denn nicht alle Menschen können oder wollen den Urlaub mit ihren Haustieren verbringen – leider zeigen sich nicht alle verantwortungsbewusst, sondern setzen ihre Tiere zur Ferienzeit aus. Da das vereinseigene Tierheim Süderstraße wegen erschöpfter Kapazitäten immer wieder Aufnahmestopps verhängen muss, wird eine hohe Dunkelziffer an Aussetzungsopfern befürchtet.
„Wir sind jedes Jahr wieder entsetzt, wie leichtfertig sich gewissenlose Menschen zur Ferienzeit ihrer Familienmitglieder entledigen. Sie setzen ihr Tier irgendwo aus, wo es im Zweifelsfall nicht gefunden wird. Es ist so traurig, dass sie damit großes Leid oder sogar den Tod ihres Haustieres in Kauf nehmen“, sagt Janet Bernhardt, Vorsitzende des HTV.
Hohe Dunkelziffer
Die Zahl der verlassenen und verstoßenen Tiere ist in der Urlaubszeit trotz zahlreicher Aufnahmestopps im Tierheim wieder hoch: Seit Anfang Juni wurden 176 Fundtiere aus dem Hamburger Stadtgebiet im Tierheim Süderstraße des HTV aufgenommen und von ihren Menschen nicht abgeholt – davon 51 allein in den ersten beiden Ferienwochen. Die Dunkelziffer der mutmaßlichen Urlaubsopfer schätzt der HTV wesentlich höher, da nicht alle Tiere rechtzeitig gefunden und im Verborgenen sterben – und gefundene Tiere wegen der immer wieder verhängten Aufnahmestopps nicht als Fundtiere im Tierheim abgegeben werden konnten.
Mutmaßlich ausgesetzt und im vereinseigenen Tierheim aufgenommen wurden im Juni und Juli bisher 7 Hunde, 57 Katzen, 28 Kaninchen, 4 Meerschweinchen, 20 Mäuse, 22 Ziervögel, 14 Tauben, 2 Enten, 16 Schildkröten, 2 Achatschnecken und 3 Goldfische.
Für 22 dieser Tiere (4 Katzen, 8 Kaninchen, 1 Meerschweinchen, 1 Achatschnecke, 1 Nymphensittich und 7 Tauben) kam sämtliche Hilfe zu spät: Sie verstarben noch auf dem Weg zur tierärztlichen Versorgung, schliefen trotz intensiver Behandlung für immer ein oder mussten trotz aller Bemühungen erlöst werden.
Aufnahmestopps
Kapazitäten im Tierheim am Limit
HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt: „Ich könnte die Hoffnung, dass unsere Aufklärungsarbeit fruchtet und es nicht so viele Ferienopfer werden, nach 30 Jahren Tierschutzarbeit schon fast aufgeben. Trotzdem appelliere ich zum wiederholten Male an die Menschen: Sucht während der Ferienzeit eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit und setzt eure Tiere nicht einfach aus. Ferienopfer belasten unser ohnehin volles Tierheim zusätzlich. Schon jetzt können einige Tierarten nur in Ausnahmefällen – und sobald ein anderes Tier wieder abgeholt oder vermittelt ist – bei uns aufgenommen werden. Ein Aufnahmestopp für Hunde droht.“
Erfahrungsgemäß steigt die Zahl ausgesetzter Tiere während der Sommerferien weiter an und kann traurige Spitzenwerte von mehr als 50 Fällen pro Woche erreichen. Das Tierheim Süderstraße ist schon jetzt an der Belastungsgrenze – für Katzen, Reptilien, Ziervögel (inklusive Papageien), Aquarientiere und Hausgeflügel bestehen zurzeit Aufnahmestopps.
Das sind Hamburgs bisherige Ferienopfer
Zahlreiche Tiere landen in diesen Wochen im Tierheim, weil sie ihren Menschen in der Ferienzeit offenbar lästig sind – die meisten von ihnen werden einfach ausgesetzt und damit einem ungewissen Schicksal überlassen. Hier stellt der HTV einige Beispiele vermutlicher oder offensichtlicher Aussetzungen vor:

Honey wurde am 15. Juli verletzt in der Richardstraße/Blumenau in Hamburg-Uhlenhorst in einem Karton neben Müllcontainern ausgesetzt. Der Schreck saß tief und die kleine Katzendame mochte sich anfangs gar nicht anfassen lassen – inzwischen zeigt sie uns ihr verschmustes, menschenbezogenes Wesen. Ihre Kopfwunden behandeln wir nun – und hoffen, dass alles schnell heilt. Honey wurde circa Anfang 2025 geboren und war nicht gechippt.

Das Labrador-Dogge-Mischlingsmädchen Dori wurde im Alter von nur zwölf Wochen am 14. Juli auf dem Gelände des Krankenhauses AK Barmbek in Hamburg-Barmbek gefunden. Dori war nicht gechipt. Niemand hat das Hundekind bisher vermisst …

Löwenkopfkaninchen Amaretto und Widderkaninchen Tiramisu wurden am 21. Juli am Billufer in Hamburg-Horn unter einer Bahnbrücke gefunden. Die Langohren wurden dort in einem Käfig ausgesetzt – ihr Pflegezustand ist mäßig.
Pixi & Pucki


Gelbwangen-Schmuckschildkröte Caddy wurde am 16. Juli auf dem Golfplatz eines Hotel-Resorts an der Lemsahler Landstraße im Hamburger Stadtteil Lehmsahl-Mellingstedt gefunden. Caddy wurde dort vermutlich ausgesetzt und ist nur eine von zahlreichen schuppigen Fundtieren, die in den vergangenen Wochen in die Obhut des HTV kamen – sodass auch ein Aufnahmestopp für Reptilien verhängt werden musste.
Die Federbande
Die Federbande besteht aus sechs Nymphensittichen und wurde am 12. Juli in Hamburg-Neuallermöhe in der Agnes-Wolffson-Straße, ausgesetzt in einer Transportbox, gefunden. Die Vögel sind nicht beringt.
Das Aussetzen eines Tieres steht unter Strafe!
Wer Angaben zu diesen oder weiteren Tieraussetzungen und Fundtieren machen kann, wendet sich bitte telefonisch an die Tierschutzberatung des HTV: 040 211106−24÷−12 oder per E‑Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.











































