Hamburger Tierschutzverein zieht Zwischenbilanz: Sommerferien wie­der mit vie­len Tieraussetzungen – hohe Dunkelziffer befürchtet

Hamburg. Auch vor und wäh­rend der Hamburger Sommerferien gelang­ten wie­der zahl­rei­che Ferienopfer in die Obhut des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. (HTV). Denn nicht alle Menschen kön­nen oder wol­len den Urlaub mit ihren Haustieren ver­brin­gen – lei­der zei­gen sich nicht alle ver­ant­wor­tungs­be­wusst, son­dern set­zen ihre Tiere zur Ferienzeit aus. Da das ver­eins­ei­ge­ne Tierheim Süderstraße wegen erschöpf­ter Kapazitäten immer wie­der Aufnahmestopps ver­hän­gen muss, wird eine hohe Dunkelziffer an Aussetzungsopfern befürchtet.

„Wir sind jedes Jahr wie­der ent­setzt, wie leicht­fer­tig sich gewis­sen­lo­se Menschen zur Ferienzeit ihrer Familienmitglieder ent­le­di­gen. Sie set­zen ihr Tier irgend­wo aus, wo es im Zweifelsfall nicht gefun­den wird. Es ist so trau­rig, dass sie damit gro­ßes Leid oder sogar den Tod ihres Haustieres in Kauf neh­men“, sagt Janet Bernhardt, Vorsitzende des HTV.

Hohe Dunkelziffer
Die Zahl der ver­las­se­nen und ver­sto­ße­nen Tiere ist in der Urlaubszeit trotz zahl­rei­cher Aufnahmestopps im Tierheim wie­der hoch: Seit Anfang Juni wur­den 176 Fundtiere aus dem Hamburger Stadtgebiet im Tierheim Süderstraße des HTV auf­ge­nom­men und von ihren Menschen nicht abge­holt – davon 51 allein in den ers­ten bei­den Ferienwochen. Die Dunkelziffer der mut­maß­li­chen Urlaubsopfer schätzt der HTV wesent­lich höher, da nicht alle Tiere recht­zei­tig gefun­den und im Verborgenen ster­ben – und gefun­de­ne Tiere wegen der immer wie­der ver­häng­ten Aufnahmestopps nicht als Fundtiere im Tierheim abge­ge­ben wer­den konnten.

Mutmaßlich aus­ge­setzt und im ver­eins­ei­ge­nen Tierheim auf­ge­nom­men wur­den im Juni und Juli bis­her 7 Hunde, 57 Katzen, 28 Kaninchen, 4 Meerschweinchen, 20 Mäuse, 22 Ziervögel, 14 Tauben, 2 Enten, 16 Schildkröten, 2 Achatschnecken und 3 Goldfische.

Für 22 die­ser Tiere (4 Katzen, 8 Kaninchen, 1 Meerschweinchen, 1 Achatschnecke, 1 Nymphensittich und 7 Tauben) kam sämt­li­che Hilfe zu spät: Sie ver­star­ben noch auf dem Weg zur tier­ärzt­li­chen Versorgung, schlie­fen trotz inten­si­ver Behandlung für immer ein oder muss­ten trotz aller Bemühungen erlöst werden.

Aufnahmestopps
Kapazitäten im Tierheim am Limit
HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt: „Ich könn­te die Hoffnung, dass unse­re Aufklärungsarbeit fruch­tet und es nicht so vie­le Ferienopfer wer­den, nach 30 Jahren Tierschutzarbeit schon fast auf­ge­ben. Trotzdem appel­lie­re ich zum wie­der­hol­ten Male an die Menschen: Sucht wäh­rend der Ferienzeit eine vor­über­ge­hen­de Unterbringungsmöglichkeit und setzt eure Tiere nicht ein­fach aus. Ferienopfer belas­ten unser ohne­hin vol­les Tierheim zusätz­lich. Schon jetzt kön­nen eini­ge Tierarten nur in Ausnahmefällen – und sobald ein ande­res Tier wie­der abge­holt oder ver­mit­telt ist – bei uns auf­ge­nom­men wer­den. Ein Aufnahmestopp für Hunde droht.“

Erfahrungsgemäß steigt die Zahl aus­ge­setz­ter Tiere wäh­rend der Sommerferien wei­ter an und kann trau­ri­ge Spitzenwerte von mehr als 50 Fällen pro Woche errei­chen. Das Tierheim Süderstraße ist schon jetzt an der Belastungsgrenze – für Katzen, Reptilien, Ziervögel (inklu­si­ve Papageien), Aquarientiere und Hausgeflügel bestehen zur­zeit Aufnahmestopps.

Das sind Hamburgs bis­he­ri­ge Ferienopfer
Zahlreiche Tiere lan­den in die­sen Wochen im Tierheim, weil sie ihren Menschen in der Ferienzeit offen­bar läs­tig sind – die meis­ten von ihnen wer­den ein­fach aus­ge­setzt und damit einem unge­wis­sen Schicksal über­las­sen. Hier stellt der HTV eini­ge Beispiele ver­mut­li­cher oder offen­sicht­li­cher Aussetzungen vor:

HoneyHoney
Honey wur­de am 15. Juli ver­letzt in der Richardstraße/Blumenau in Hamburg-Uhlenhorst in einem Karton neben Müllcontainern aus­ge­setzt. Der Schreck saß tief und die klei­ne Katzendame moch­te sich anfangs gar nicht anfas­sen las­sen – inzwi­schen zeigt sie uns ihr ver­schmus­tes, men­schen­be­zo­ge­nes Wesen. Ihre Kopfwunden behan­deln wir nun – und hof­fen, dass alles schnell heilt. Honey wur­de cir­ca Anfang 2025 gebo­ren und war nicht gechippt.

DoriDori
Das Labrador-Dogge-Mischlingsmädchen Dori wur­de im Alter von nur zwölf Wochen am 14. Juli auf dem Gelände des Krankenhauses AK Barmbek in Hamburg-Barmbek gefun­den. Dori war nicht gechipt. Niemand hat das Hundekind bis­her vermisst …

Amaretto und TiramisuAmaretto & Tiramisu
Löwenkopfkaninchen Amaretto und Widderkaninchen Tiramisu wur­den am 21. Juli am Billufer in Hamburg-Horn unter einer Bahnbrücke gefun­den. Die Langohren wur­den dort in einem Käfig aus­ge­setzt – ihr Pflegezustand ist mäßig.

Pixi & Pucki
Pixi und PuckiDrei kran­ke Meerschweinchen wur­den am 10. Juli in einem Parkhaus an der Farmsener Landstraße in Hamburg-Volksdorf in einer Transportbox aus­ge­setzt. Das Rosetten-Meerschweinchen Pixi ist vol­ler Tumore, das Glatthaar-Meerschweinchen Pucky lei­det ver­mut­lich unter einem Mammatumor. Ob die bei­den es schaf­fen wer­den, ist unge­wiss. Das drit­te Meerschweinchen Pebbles ist trotz inten­si­ver Bemühungen an einer Atemwegsinfektion verstorben.

CaddyCaddy
Gelbwangen-Schmuckschildkröte Caddy wur­de am 16. Juli auf dem Golfplatz eines Hotel-Resorts an der Lemsahler Landstraße im Hamburger Stadtteil Lehmsahl-Mellingstedt gefun­den. Caddy wur­de dort ver­mut­lich aus­ge­setzt und ist nur eine von zahl­rei­chen schup­pi­gen Fundtieren, die in den ver­gan­ge­nen Wochen in die Obhut des HTV kamen – sodass auch ein Aufnahmestopp für Reptilien ver­hängt wer­den musste.

FederbandeDie Federbande
Die Federbande besteht aus sechs Nymphensittichen und wur­de am 12. Juli in Hamburg-Neuallermöhe in der Agnes-Wolffson-Straße, aus­ge­setzt in einer Transportbox, gefun­den. Die Vögel sind nicht beringt.

Das Aussetzen eines Tieres steht unter Strafe!
Wer Angaben zu die­sen oder wei­te­ren Tieraussetzungen und Fundtieren machen kann, wen­det sich bit­te tele­fo­nisch an die Tierschutzberatung des HTV: 040 211106−24÷−12 oder per E‑Mail an tierschutzberatung@​hamburger-​tierschutzverein.​de. Alle Hinweise wer­den ver­trau­lich behandelt.

Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es ver­bo­ten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehal­te­nes Tier aus­zu­set­zen oder es zurück­zu­las­sen, um sich sei­ner zu ent­le­di­gen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu ent­zie­hen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine kon­kre­te oder abs­trak­te Gefahrenlage für das Tier ent­steht. So erfüllt grund­sätz­lich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft wer­den. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, han­delt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahn­det werden.

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