Gefälschte Impfnachweise gefähr­den Tier- und Menschengesundheit

Berlin. Anlässlich eines Tollwutfalls bei einem Welpen in Rheinland-Pfalz mahnt die Bundestierärztekammer (BTK) erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz. Der betrof­fe­ne Welpe aus Russland war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft. Nach der­zei­ti­gem Stand muss jedoch davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass ent­we­der kei­ne wirk­sa­me Impfung erfolgt ist oder der Impfeintrag gefälscht wurde.

Deutschland gilt seit 2008 als toll­wut­frei – dadurch wird Tollwut hier­zu­lan­de kaum noch als rea­le Bedrohung wahr­ge­nom­men. In vie­len Regionen der Welt ist die Erkrankung jedoch wei­ter­hin ein ernst zu neh­men­des Problem. „Der aktu­el­le Fall zeigt ein­drück­lich, dass Tollwut jeder­zeit wie­der nach Deutschland ein­ge­schleppt wer­den kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit ende­mi­schem Tollwutvorkommen besteht ein rea­les Risiko – ins­be­son­de­re dann, wenn Impfdokumente nicht ver­läss­lich sind“, warnt Dr. Vogel. Im euro­päi­schen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen ver­pflich­tend und wird im EU-Heimtierausweis doku­men­tiert. Moderne Tollwutimpfstoffe bie­ten inzwi­schen einen Schutz von bis zu drei Jahren und sind behörd­lich aner­kannt. Jeder Tierhalter kann bei der welt­wei­ten Bekämpfung die­ser Krankheit einen wert­vol­len Beitrag leis­ten. „Tierhalter soll­ten Hunde und Katzen kon­se­quent und rou­ti­ne­mä­ßig gegen Tollwut imp­fen las­sen. Ein lücken­lo­ser, ver­läss­li­cher Impfschutz ist die wich­tigs­te Präventionsmaßnahme“, erklärt der BTK-Präsident.

Tollwut ist eine bekämp­fungs­pflich­ti­ge Viruserkrankung, die nach Ausbruch der kli­ni­schen Symptome immer töd­lich ver­läuft – sowohl bei Tieren als auch beim Menschen. Eine medi­zi­ni­sche Behandlung erkrank­ter Tiere ist nicht mög­lich. Tiere ohne aus­rei­chen­den Impfschutz müs­sen im Falle eines Ansteckungsverdachts getö­tet wer­den. Für Menschen besteht nach einem Kontakt mit einem toll­wut­ver­däch­ti­gen Tier die ein­zi­ge lebens­ret­ten­de Maßnahme in einer sofor­ti­gen Schutzimpfung, der soge­nann­ten Postexpositionsprophylaxe (PEP). Diese muss unver­züg­lich ein­ge­lei­tet werden.

Die BTK appel­liert an alle Tierhalter, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfas­send zu infor­mie­ren und aus­schließ­lich mit seriö­sen Organisationen zusam­men­zu­ar­bei­ten, die trans­pa­ren­te Gesundheitsnachweise und ord­nungs­ge­mä­ße tier­ärzt­li­che Betreuung gewähr­leis­ten. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffent­li­chen Gesundheit füh­ren“, mahnt Dr. Vogel.

Bundestierärztekammer (BTK)

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