PETA for­dert: Auch deut­sche Politik muss sich für ein sol­ches Verbot ein­set­zen – zum Schutz von Hunden und Menschen

Wien/Stuttgart. Hunde sind kei­ne Waffen: Nach jah­re­lan­gem Einsatz von Hundetrainern, Tierschutzorganisationen und der Presse für ein Verbot von Beiß- und Angriffstraining in Österreich gibt es nun einen Erfolg. Der öster­rei­chi­sche Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch hat als eine sei­ner letz­ten Amtshandlungen eine Verordnung erlas­sen, die Privatpersonen unter­sagt, Vierbeiner im Training auf Menschen zu het­zen. Ab dem 15. April 2025 ist jede Ausbildung von Hunden, die aggres­si­ve Verhaltensweisen wie Beißen oder Angriffsverhalten för­dert, ver­bo­ten. Eine ent­spre­chen­de Novelle der Hundeausbildungsverordnung soll ver­hin­dern, dass die Tiere von ihrem Halter sowie beim Training absicht­lich „scharf­ge­macht“ und so zu einer Gefahr für ihre Umwelt wer­den. Eine Problematik, die auch in Deutschland immer wie­der auf­tritt. Dies ver­schärft nicht nur die Situation in Tierheimen, son­dern führt auch dazu, dass Lebewesen bei Angriffen von Hunden mit­un­ter schwer ver­letzt wer­den. Neben der Forderung nach der Einführung eines Hundeführerscheins appel­liert PETA an die Bundesregierung, das soge­nann­te Beiß- und Angriffstraining auch in Deutschland zu verbieten.

„Hunde sind unse­re Familienmitglieder, unse­re Freunde und kei­ne Waffen. Dass sie oft­mals mit tier­schutz­wid­ri­gen Hilfsmitteln auf Menschen gehetzt wer­den und sich in Körperteilen ver­bei­ßen müs­sen, ist mit dem Tierschutz nicht ver­ein­bar“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für tie­ri­sche Mitbewohner bei PETA. „Österreich geht mit dem Aus für das soge­nann­te Beiß- und Angriffstraining einen wich­ti­gen Schritt für mehr Tierschutz im Land. Deutschland soll­te sich dar­an ein Beispiel neh­men und drin­gend nachziehen.“

Gewalt- und Dominanzszenarien haben im Hundetraining nichts verloren
HundesportHunde gehö­ren in den meis­ten deut­schen Haushalten mitt­ler­wei­le zur Familie. Dennoch sind Tierquälerei und tier­schutz­wid­ri­ge Haltung und Ausbildung noch weit­ver­brei­tet. Unter dem Deckmantel des Gehorsams wer­den Hunde im soge­nann­ten Gebrauchshundesport auf Menschen gehetzt und müs­sen sich bei­spiels­wei­se im soge­nann­ten Schutzärmel oder ande­ren Körperteilen ver­bei­ßen. Um das aggres­si­ve Verhalten zu erzwin­gen, kommt häu­fig tier­schutz­wid­ri­ges Zubehör zum Einsatz. Diese Hunde kön­nen dann auch eine Gefahr für die Menschen und ande­re Lebewesen dar­stel­len, da sie Opfer von oft­mals jah­re­lan­ger Misshandlung sind. Laut dem Tierschutzgesetz (§ 2 und § 3 Nr. 5) ist es ver­bo­ten, Tiere mit Methoden zu trai­nie­ren, die ihnen erheb­li­che Schmerzen, Leiden oder Schäden zufü­gen. Dies schließt schmerz­ver­ur­sa­chen­de „Hilfsmittel“ oder ande­re aver­si­ve Trainingsmethoden eigent­lich aus. § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung ver­bie­tet beim Ausbilden, Erziehen oder Trainieren von Hunden sogar aus­drück­lich den Einsatz von Stachelhalsbändern und ähn­li­chen Mitteln. Dennoch sind genau die­se noch weit­ver­brei­tet. Ein gene­rel­les Verbot für das soge­nann­te Beiß- und Angriffstraining in Deutschland kann dazu bei­tra­gen, das Leid tau­sen­der Hunde zu been­den, die für den soge­nann­ten Schutzhundesport aus­ge­beu­tet werden.