Erna-Graff-Stiftung startet Petition an den Deutschen Bundestag
Konkret fordert die Petition den Bundestag auf, in § 11 Abs. 1 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes zum Begriff „Tierbörsen“ die Begriffe „Internetplattformen“ oder „Onlinebörsen“ hinzuzufügen, um den Tausch und Verkauf von Tieren auch auf jenen Plattformen zu regulieren. Nach derzeitiger Rechtslage benötigt jeder, der Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tieren durch Dritte durchführt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Bisher werden Tierbörsen vom Gesetzgeber aber als örtlich gebundene Veranstaltung verstanden. Tierschutzrechtliche Verstöße drohen aber nicht nur hier, sondern gerade auch beim Tierhandel im Internet.
In den vergangenen Jahren hat sich der Verkauf von Tieren fast vollständig auf Internetplattformen verlagert. Insbesondere die weitgehende Anonymität, die die Onlinebörsen den jeweiligen Händlern gewährt, erhöht die Gefahr von Rechtsverletzungen auf signifikante Weise. Daher sind Internetplattformen mittlerweile zum Hauptumschlagsplatz des illegalen Welpenhandels geworden. Kriminelle Händler trennen Welpen oftmals viel zu früh von den Muttertieren, kranke und ungeimpfte Tiere werden im Zuge der Verkaufstransaktion zusammengebracht und verhaltensauffällige Tiere an Käufer abgegeben. Nach einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel kommt rund die Hälfte der billig erworbenen Welpen krank an ihre neuen Besitzer, die meisten davon sind im Internet erworben worden. Auf das Problem des florierenden illegalen Welpenhandels im Internet hat unlängst auch die Berliner CDU hingewiesen. Mehrere CDU-Landesverbände kritisierten fehlende staatliche Möglichkeiten gegen den Welpenhandel und forderten ein bezirksübergreifendes Meldesystem für Berlin.
Wer Onlinebörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tieren durchführt, könnte nach der von der Erna-Graff-Stiftung geforderten Gesetzesänderung Auflagen durch die zuständige Behörde erhalten, falls nicht sogar ein vollständiges Verbot des Internethandels zu erwägen ist. „Was für klassische Tierbörsen gilt, muss auch für Tierbörsen im Internet gelten“, so Eisenhart von Loeper. „Deswegen ist es erklärtes Ziel der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, dass auch Betreibern von Onlinebörsen in Zukunft Prüfpflichten zukommen sollen.“