Zehn Wochen alter Hundewelpe aus Portugal
auf dem Weg in die Schweiz vom Zoll entdeckt

Döggingen/Singen (ots). Einen zehn Wochen alten Yorkshire Terrier-Welpen fan­den Zöllner des Hauptzollamts Singen am 17. Februar auf der unbe­heiz­ten Ladefläche eines im Kanton Thurgau zuge­las­se­nen Kleintransporters. Der 63-jäh­ri­ge por­tu­gie­si­sche Fahrer gab auf Befragen gegen­über den Kontrollbeamten an, das Tier von Portugal in die Schweiz zu lie­fern. Aus dem vor­ge­leg­ten EU-Heimtierausweis ging her­vor, dass der Hund gera­de ein­mal zehn Wochen alt ist und wei­ter­hin nicht alle not­wen­di­gen Impfungen, ins­be­son­de­re gegen Tollwut, ein­ge­tra­gen waren.

Welpe im unbeheizten Transporter - Hauptzollamt Singen„Beim Öffnen der Ladefläche wur­de der Yorkshire Terrier-Welpe in einem klei­nen Wäschekorb zwi­schen Kisten und Paketen am Ende der Ladefläche gefun­den“, beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Die Decken, auf denen das Tier lag, waren mit Kot und Urin ver­schmutzt. Es wird ver­mu­tet, dass das Tier seit Reisebeginn in Portugal auf der nicht beheiz­ten Ladefläche trans­por­tiert wur­de. Der Welpe war nach Aussage des Veterinäramts des Schwarzwald-Baar-Kreises unter­kühlt und nicht aus­rei­chend mit Wasser und Futter ver­sorgt“, so Müller weiter.

Das Tier wur­de sicher­ge­stellt und in die Obhut des zustän­di­gen Veterinäramts gege­ben. Zwischenzeitlich wur­den die erfor­der­li­chen Dokumente für eine Ausreise in die Schweiz vor­ge­legt. Der Welpe durf­te, erholt von der stra­pa­ziö­sen Reise, von sei­nen neu­en Besitzern abge­holt wer­den. Die zustän­di­ge Veterinärbehörde prüft aktu­ell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer des Transporters.

Zusatzinformationen
Das Tiergesundheitsrecht selbst umfasst eine Vielzahl von Vorschriften. Hierbei han­delt es sich sowohl um ein­zel­staat­li­che Vorschriften der Mitgliedstaaten, als auch um Rechtsakte auf gemein­schaft­li­cher Ebene.

Auf natio­na­ler Ebene sind für Deutschland ins­be­son­de­re das Tiergesundheitsgesetz zu nen­nen. Daneben gel­ten jedoch zahl­rei­che Bestimmungen, die bereits auf euro­päi­scher Ebene erlas­sen wur­den, um ein ein­heit­li­ches Schutzniveau gegen­über Drittländern sicherzustellen.

Für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes sind in Deutschland die Veterinärbehörden zustän­dig. Die Zollbehörden wir­ken bei der Überwachung der tier­ge­sund­heits­recht­li­chen Bestimmungen mit und kön­nen zu die­sem Zweck betrof­fe­ne Tiere bei der Ein- und Ausfuhr zur Überprüfung anhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) warnt zudem vor ille­ga­lem Welpenhandel. Die Tiere sei­en häu­fig zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzu­rei­chend sozia­li­siert. Das BMEL emp­fiehlt daher den Welpenkauf vor Ort beim seriö­sen Züchter oder aus dem Tierheim. Auf der Homepage des BMEL (www​.bmel​.de) fin­den Sie Hinweise, um unse­riö­se Angebote im Internet zu erkennen.