ARAG-Experten über Hundeführerscheine und ande­re tie­ri­sche Nachweise

Düsseldorf. Mit einem Hundeführerschein oder einem ähn­li­chen Nachweis zei­gen Hundehalter, dass sie sicher im Umgang mit ihrem Tier sind. Für wel­chen Hund man wo einen Hundeführerschein bezie­hungs­wei­se eine Sachkundebescheinigung benö­tigt und wor­in der Unterschied bei­der Scheine liegt, ver­ra­ten die ARAG-Experten anläss­lich des Welthundetages am 10. Oktober.

Was ist ein Hundeführerschein?
Der Hundeführerschein ist laut ARAG-Experten ein Nachweis für Hundehalter, mit dem sie zei­gen kön­nen, wel­che beson­de­ren Kenntnisse sie im Umgang mit ihren Vierbeinern besit­zen. Weiterhin gibt der tie­ri­sche Führerschein Aufschluss dar­über, dass der Hund gut erzo­gen und zu jeder Zeit unter Kontrolle ist. Mit ande­ren Worten: Der Hund ist weder eine Gefahr für ande­re Hunde noch Menschen.

Der Hundeführerschein ist so lan­ge gül­tig, wie Hund und Halter zusam­men­le­ben. Der Nachweis bezieht sich immer nur auf das Tier, mit dem die Prüfung abge­legt wur­de. Für einen wei­te­ren Hund muss erneut ein Hundeführerschein gemacht wer­den. Wer sich um den Hundeführerschein drückt, muss – wo er ver­pflich­tend ist – mit meh­re­ren tau­send Euro Strafe rechnen.

Ist der Hundeführerschein Pflicht in Deutschland?
In Deutschland sind die Regelungen zum Nachweis der Sachkunde Ländersache. In den meis­ten Bundesländern sind Hundeführerschein oder Sachkundeprüfung frei­wil­lig. Dennoch gibt es hier­zu­lan­de ver­ein­zel­te Bundesländer, in denen die Haltung eines Hundes ohne den Besitz eines ent­spre­chen­den Nachweises ein­ge­schränkt ist. So benö­tigt man laut ARAG-Experten etwa in Schleswig-Holstein einen Hundeführerschein, um eine als „gefähr­lich ein­ge­stuf­te Hunderasse“ hal­ten zu dür­fen. In Hamburg und Berlin wie­der­um erlaubt der bestan­de­ne Hundeführerschein, mit dem Hund ohne Leine Gassi zu gehen. In Niedersachsen ist der Hundeführerschein oder die abge­speck­te Variante in Form eines Sachkundenachweises immer nötig, um einen Hund zu hal­ten – unab­hän­gig von Rasse und Größe.

Vorteile des Hundeführerscheins
Die ARAG-Experten wei­sen dar­auf hin, dass man­che Gemeinden die Hundesteuer für ein Jahr erlas­sen, wenn eine erfolg­rei­che Prüfung nach­ge­wie­sen wer­den kann, so etwa München. In eini­gen Bundesländern herrscht zwar kei­ne Pflicht für einen Hundeführerschein, wohl aber Leinenzwang, so etwa in Hamburg oder Berlin. Dort ist es mög­lich, sich durch einen Hundeführerschein oder eine gleich­wer­ti­ge Prüfung davon befrei­en zu lassen.

Hunderunde im Wald
Die Befreiung von einer etwa­igen Leinenpflicht durch den Hundeführerschein gilt nach Auskunft der ARAG-Experten nicht auto­ma­tisch im Wald . Aus Rücksicht auf ande­re Waldbesucher, aber auch um Waldtiere nicht zu stö­ren, kann es in Wäldern trotz­dem einen Leinenzwang geben. Spaziergänger mit Hund soll­ten sich in den jewei­li­gen Landeswaldgesetzen infor­mie­ren, ob Hunde ohne Leine eine Gassirunde durchs Grüne dre­hen dür­fen. Wer die­se Vorschriften miss­ach­tet, muss mit hohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen.

Für wel­che Hunde benö­tigt man einen Hundeführerschein?
Auch dies ist in den Bundesländern unter­schied­lich gere­gelt. In Niedersachsen ist etwa laut Landeshundegesetz für alle Rassen ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis zur Haltung erfor­der­lich. In Nordrhein-Westfalen (NRW), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bei­spiels­wei­se ist der Hundeführerschein ledig­lich für die Haltung von soge­nann­ten Listenhunden notwendig.

Wo kann ich den Hundeführerschein machen?
Der Hundeführerschein wird in Deutschland von ver­schie­de­nen Verbänden und Vereinen aus­ge­stellt, so vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) oder vom Berufsverband zer­ti­fi­zier­ter Hundetrainer (BVZ). Auch Verbände, Vereine oder eine ört­li­che Hundeschule kön­nen Auskunft über Prüfungsorte geben. Übrigens: Halter kön­nen sich mitt­ler­wei­le auch per App auf die theo­re­ti­sche Prüfung des Hundeführerscheins vorbereiten.

Was ist ein Sachkundenachweis für Hunde?
Hundetraining - HundeschuleDieser Nachweis für den Hund wird oft mit dem Hundeführerschein ver­wech­selt. Und auch wenn die Nachweise in vie­len Punkten über­ein­stim­men, sind die Prüfungen laut ARAG-Experten nicht gleich­zu­set­zen. In eini­gen Bundesländern ver­lan­gen die Hundegesetze vom Halter einen Sachkundenachweis. Damit soll über­prüft wer­den, ob sie die erfor­der­li­chen Kenntnisse und Fähigkeiten besit­zen, einen spe­zi­el­len Hund zu hal­ten. Wer dies in einem theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Test zei­gen kann, erhält den Sachkundenachweis. Die ARAG-Experten wei­sen dar­auf hin, dass in man­chen Bundesländern ein Hundeführerschein als Sachkundenachweis aner­kannt wird, da die Prüfungen in der Regel deut­lich umfang­rei­cher sind.

In den meis­ten Bundesländern gilt die Pflicht für einen Sachkundenachweis nur für bestimm­te Hunderassen. Das Landeshundegesetz for­dert so bei­spiels­wei­se in NRW den Sachkundenachweis für Listenhunde und gro­ße Hunde, die mehr als 20 Kilogramm wie­gen oder eine Schulterhöhe von 40 Zentimeter über­schrei­ten. In Niedersachsen ist der Nachweis für die Haltung aller Hunde erforderlich.

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theo­re­ti­schen Test und wird in der Regel von der zustän­di­gen Landestierärztekammer abge­nom­men. Der Prüfer ist hier meist ein ört­li­cher Tierarzt oder Mitarbeitende des Veterinäramts. Neben Tierärzten gibt es auch zer­ti­fi­zier­te Prüfer und Hundetrainer, die den Sachkundenachweis aus­stel­len können.

Müssen Hunde drau­ßen bleiben?
In Räumen, in denen Lebensmittel zube­rei­tet, behan­delt oder gela­gert wer­den – also wie in einem Supermarkt, in Bäckereien oder beim Metzger – haben Vierbeiner, mit Ausnahme von Blindenführ- und ande­ren Assistenzhunden, kei­nen Zutritt (Europäische Verordnung (EG) Nr. 852/2004). Der Einkauf muss also ohne den Vierbeiner gemacht wer­den. Auch wenn es recht­lich erlaubt ist, raten die ARAG-Experten aller­dings davon ab, den Hund vor dem Geschäft anzu­lei­nen und allein war­ten zu las­sen. Es kann Stress für das Tier bedeu­ten, wenn dann noch vie­le frem­de Menschen um es her­um­wu­seln. In Cafés und Restaurants ist es übri­gens Sache des Inhabers, ob er Tiere zulässt oder nicht, denn hier gilt das Hausrecht.

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