Düsseldorf. Dass der Hundebiss ins Hinterbein eines Pferdes dazu führt, dass dies eingeschläfert werden muss, ist tragisch. Dass jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen soll, klingt zunächst absurd. Doch ARAG-Experten erklären, warum dieses Ansinnen gar nicht allzu weit hergeholt scheint.
Der Übeltäter, ein Jagdhund, büxte nämlich aus dem Auto aus, bevor er das Pferd biss. Er betätigte den automatischen Fensterheber, sprang aus dem Fenster, rannte in den Stall und biss ein dort angeleintes, hochklassiges Turnierpferd in das Hinterbein. Dies erschrak so heftig, dass es stieg, ausrutschte, und dabei so unglücklich auf den Rücken fiel, dass es einen Hüftbruch erlitt und sofort eingeschläfert werden musste. Zunächst war die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Herrchens gefragt. Doch diese verweigerte die Zahlung des Schadens und spielte den Ball weiter an die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Immerhin sei die für Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Autos verursacht. Und ohne steckenden Zündschlüssel, der auf die zweite Stufe gedreht war, wäre ein Herunterlassen des Fensters gar nicht möglich gewesen. Letztlich war es dann doch die Tierhalterhaftpflicht, die zahlen musste. Denn der Schaden war eindeutig durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Herrchens entstanden, nämlich seinen Jagdhund unter Kontrolle zu halten (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 133/06).
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