Recht

Hundemisshandlung durch Zurücklassen im überhitzten Auto

München. Einem Hund werden erhebliche Leiden zugefügt, wenn er in einem Zeitraum von 30 Minuten in einem in der prallen Sonne bei Außentemperaturen von 25 Grad abgestellten Pkw ohne Wasser zurückgelassen wird und eine Austrocknung des Tieres die Folge ist. Der Sachverhalt Obwohl das Fahrzeug der prallen Sonne ausgesetzt war, parkte die Betroffene und ließ ihren Hund bei Außentemperaturen von 25 Grad Celsius zurück. Lediglich die hintere Scheibe der Beifahrerseite war einen Spalt, maximal fünf Zentimeter geöffnet. Alle anderen Fenster waren verschlossen. Wasser stand dem Hund nicht zur Verfügung. Er hatte bereits blutunterlaufene Augen, Schaum vor dem Mund und hyperventilierte. Da das Fahrzeug nicht versperrt war, wurde der Hund durch die verständigte Polizei aus dem Fahrzeug geholt. Die Entscheidung Dem Hund wurden ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden zugefügt, so das Amtsgericht München in seinem Urteil. Die Betroffene hat sich nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 18 Abs. …

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Bürohund: Der unerwünschte Hund der Kollegin

München. Der Antragsteller hatte beantragt im Eilverfahren vorläufig seiner Kollegin unbefristet zu untersagen ihren Rauhhaardackel in die gemeinsamen Büroräume mitzubringen und ihr für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro anzudrohen. Antrag abgelehnt! Der Sachverhalt Der Antragsteller trug vor, dass seit September 2017 der neu angeschaffte etwa sechs Monate alte Rauhhaardackel täglich mitgebracht werde, ohne dass die Kollegin hierfür auch nur um Erlaubnis gefragt habe. Der Hund halte sich zwar überwiegend im Büroraum der Kollegin auf, folge dieser aber in Gemeinschaftsräume wie den Empfang, das Kopierzimmer oder die Küche beziehungsweise werde von dieser dorthin getragen. Bei der Vornahme von Dienstgeschäften liege der Hund im Dienstzimmer hinter der Kollegin auf dem Stuhl, auf dem später auch wieder der Antragsteller Platz nehmen müsse. Außenwirkung der Firma werde beeinträchtigt Der Antragsteller möge, wie auch einige der Büromitarbeiter, aufgrund eigener schlechter Vorerfahrungen keine Hunde, insbesondere nicht deren Geruch. Es sei …

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Tierhalterhaftung: Hundebiss mit Folgen

Oldenburg. Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte über einen solchen Fall zu entscheiden. Der Sachverhalt Die Klägerin war bei einem Bekannten zur Feier seines 75. Geburtstages eingeladen. Dort lief ein Hund, den der Bekannte drei Wochen vorher aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht hatte, frei herum. Der Hund biss der Klägerin ins Gesicht, als sie sich zu ihm herunterbeugte. Sie erlitt schmerzhafte Biss,- Riss- und Quetschwunden, musste notärztlich behandelt werden und wurde mehrfach operiert. Später verklagte sie ihren Bekannten auf Schadensersatz. Dieser lehnte jede Verantwortung ab. Die Frau hätte auf eigene Gefahr gehandelt und den Hund begrüßt. Dabei sei sie ausdrücklich darum gebeten worden, dem Hund kein Leckerli zu geben und ihn nicht anzufassen. Zumindest treffe sie ein erhebliches Mitverschulden. Die Entscheidung …

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Wenn Tiere einen Anwalt brauchen

Eine Vielzahl von Fällen wird von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt (Foto: IVH)

Düsseldorf. Rechtliches Konfliktpotenzial gibt es genug: Der teure Tierarzt hat bei der Behandlung einer Katze einen Fehler gemacht, der Züchter will nicht für den kranken Welpen haften und der Vermieter ist vom Geplapper der Papageien genervt. Die Fronten verhärten sich und der Fall landet vor Gericht. Doch wie finden Tierfreunde einen guten Rechtsanwalt? „Im Streitfall brauchen Halter einen Anwalt, der interdisziplinär denken und arbeiten kann“, sagt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil von der Kanzlei Ackenheil aus Mainz. Fächerumfassende Disziplin Tierrecht ist kein eigenes Recht, das studiert und dann angeboten werden kann, sondern schließt mehrere Fachrichtungen ein, wie Vertragsrecht, Arzthaftungsrecht, Zuchtrecht, Mietrecht, Schadensrecht und vieles mehr. So gibt es bundesweit nur wenige Kanzleien, die sich auf Tierrecht spezialisiert und entsprechende Erfahrung haben, heißt es beim Verband Deutscher Anwälte in Stuttgart. Den richtigen Anwalt finden Doch wie findet „Otto Normaltierfreund““ einen guten Rechtsanwalt für Tierrecht und worauf sollte er achten? „Eine gute Quelle ist …

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Ein Tier gefunden? Was jetzt zu tun ist

Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig

ARAG-Experten informieren über das richtige Verhalten, wenn man Streuner findet Düsseldorf. So genannte Freigänger gibt es vor allem bei Katzen. Sie lieben es, nach Lust und Laune zu kommen und zu gehen. Dabei kann es schon mal vorkommen, dass die Samtpfote sich für einige Zeit ein neues Zuhause sucht. ARAG-Experten warnen davor, die Streuner allzuschnell als Familienzuwachs zu betrachten. Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig. Wie man mit vermeintlich herrenlosen Tieren umgeht, erklären die ARAG-Experten im Folgenden. Die Rechtslage So lobenswert es auch ist, sich um herumstreunende Katzen und Hunde zu kümmern – bleibt der Eigentümer des Tieres unauffindbar, gilt das Tier – so paradox es klingt – als Fundsache. Und ob lebendiger Vierbeiner oder Schlüsselbund, für Fundsachen ist die Gemeinde beziehungsweise Stadt zuständig. Daher raten die ARAG-Experten, das Findeltier beim örtlichen Tierheim, der Polizei oder dem Fundbüro zu melden – und zwar (auch) schriftlich …

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Hund und Co. – Heimtierhaltung in der Wohnung

Mietwohnung - Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt Düsseldorf. Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit. „Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. Hunde Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt …

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Hundehütte im Gemeinschaftsgarten erlaubt

Haussitter – Mit gutem Gefühl verreisen

Düsseldorf. Die Mieterin hatte die Erlaubnis, einen Hund in ihrer Mietwohnung zu halten. Ebenso hatte sie die Erlaubnis, den Garten des Mietshauses mit zu nutzen. Das Frauchen stellte daher im Gemeinschaftsgarten eine Hundehütte für ihren vierbeinigen Liebling auf. Das ging der Vermieterin und Eigentümerin des Grundstücks allerdings zu weit. Sie forderte das Frauchen auf, die Hütte wieder zu entfernen. Diese weigerte sich jedoch und der Fall landete vor Gericht. Zur Freude der Hundebesitzerin durfte die Hütte bleiben, denn diese gehörte nach Ansicht der Richter zur vertragsmäßigen Nutzung des Gartens. Die ARAG-Experten weisen zudem darauf hin, dass eine Hundehütte, die lose auf den Gehweglatten des Gartens aufgestellt und nicht fest mit dem Erdreich verbunden ist, keine bauliche Maßnahme darstellt. Vielmehr ist solch eine Hundehütte mit einem im Sommer aufgestellten Planschbecken oder Gartenmöbeln vergleichbar, deren Nutzung ja auch nicht zustimmungsbedürftig ist (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Az.: 713b C 736/95). ARAG SE

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Herrenlose Katzen und Hunde sind keine Wildtiere

Wild? Ich?-Kampagne (Foto: © VIER PFOTEN)

Erfolg für VIER PFOTEN: „Wild? Ich?”-Kampagne: Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält wichtige Schritte für Streuner und Heimtiere in Europa Brüssel/Hamburg. Großer Erfolg für die VIER PFOTEN Kampagne „Wild? Ich?“: Streuner sind für die EU nun doch keine Wildtiere. Die umstrittene Definition hätte eine Grundlage liefern können, diese Tiere zu töten. Seit dem letzten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes protestierte die internationale Tierschutzstiftung gegen die missbräuchliche Verwendung des Begriffs “Wildtier” in Bezug auf Streunertiere. Diese Woche präsentierte die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission. Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ in dem Entwurf enthalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind. Birgitt Thiesmann (52), Leiterin des „Kompetenzzentrum Heimtiere“ von VIER PFOTEN: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Kampagne hier etwas bewirken konnten und die EU eine akzeptable Lösung gefunden …

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Betreuung von Haustieren steuerlich absetzbar

Düsseldorf. Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig, aber grundsätzlich bedeutend: Wer sich regelmäßig um ein Haustier kümmert, kann diese Betreuungskosten vielleicht künftig als haushaltsnahe Kosten steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten verweisen auf den Fall, der den Stein ins Rollen gebracht hat. Hier versorgte eine Tier- und Wohnungsbetreuerin einen Stubentiger in Urlaubszeiten seiner Besitzer. Sie reinigte das Katzenklo, gab der Samtpfote Futter und Wasser und beschäftigte sich mit dem Tier. Dafür überwiesen die Urlauber der Frau im Streitjahr rund 300 Euro, die sie in der nächsten Steuererklärung geltend machen wollten. Das Finanzamt machte ihnen jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Begründung: Laut Bundesfinanzministerium werden Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht begünstigt. Doch das angerufene Finanzgericht sieht den Fall anders und ließ aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Sollten die Kläger Recht bekommen, hat die Betreuerin nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf rund 60 Euro Steuerentlastung …

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