Recht

Hundehütte im Gemeinschaftsgarten erlaubt

Haussitter – Mit gutem Gefühl verreisen

Düsseldorf. Die Mieterin hatte die Erlaubnis, einen Hund in ihrer Mietwohnung zu halten. Ebenso hatte sie die Erlaubnis, den Garten des Mietshauses mit zu nutzen. Das Frauchen stellte daher im Gemeinschaftsgarten eine Hundehütte für ihren vierbeinigen Liebling auf. Das ging der Vermieterin und Eigentümerin des Grundstücks allerdings zu weit. Sie forderte das Frauchen auf, die Hütte wieder zu entfernen. Diese weigerte sich jedoch und der Fall landete vor Gericht. Zur Freude der Hundebesitzerin durfte die Hütte bleiben, denn diese gehörte nach Ansicht der Richter zur vertragsmäßigen Nutzung des Gartens. Die ARAG-Experten weisen zudem darauf hin, dass eine Hundehütte, die lose auf den Gehweglatten des Gartens aufgestellt und nicht fest mit dem Erdreich verbunden ist, keine bauliche Maßnahme darstellt. Vielmehr ist solch eine Hundehütte mit einem im Sommer aufgestellten Planschbecken oder Gartenmöbeln vergleichbar, deren Nutzung ja auch nicht zustimmungsbedürftig ist (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Az.: 713b C 736/95). ARAG SE

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Herrenlose Katzen und Hunde sind keine Wildtiere

Wild? Ich?-Kampagne (Foto: © VIER PFOTEN)

Erfolg für VIER PFOTEN: „Wild? Ich?”-Kampagne: Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält wichtige Schritte für Streuner und Heimtiere in Europa Brüssel/Hamburg. Großer Erfolg für die VIER PFOTEN Kampagne „Wild? Ich?“: Streuner sind für die EU nun doch keine Wildtiere. Die umstrittene Definition hätte eine Grundlage liefern können, diese Tiere zu töten. Seit dem letzten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes protestierte die internationale Tierschutzstiftung gegen die missbräuchliche Verwendung des Begriffs “Wildtier” in Bezug auf Streunertiere. Diese Woche präsentierte die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission. Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ in dem Entwurf enthalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind. Birgitt Thiesmann (52), Leiterin des „Kompetenzzentrum Heimtiere“ von VIER PFOTEN: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Kampagne hier etwas bewirken konnten und die EU eine akzeptable Lösung gefunden …

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Betreuung von Haustieren steuerlich absetzbar

Düsseldorf. Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig, aber grundsätzlich bedeutend: Wer sich regelmäßig um ein Haustier kümmert, kann diese Betreuungskosten vielleicht künftig als haushaltsnahe Kosten steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten verweisen auf den Fall, der den Stein ins Rollen gebracht hat. Hier versorgte eine Tier- und Wohnungsbetreuerin einen Stubentiger in Urlaubszeiten seiner Besitzer. Sie reinigte das Katzenklo, gab der Samtpfote Futter und Wasser und beschäftigte sich mit dem Tier. Dafür überwiesen die Urlauber der Frau im Streitjahr rund 300 Euro, die sie in der nächsten Steuererklärung geltend machen wollten. Das Finanzamt machte ihnen jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Begründung: Laut Bundesfinanzministerium werden Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht begünstigt. Doch das angerufene Finanzgericht sieht den Fall anders und ließ aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Sollten die Kläger Recht bekommen, hat die Betreuerin nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf rund 60 Euro Steuerentlastung …

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Versicherungsgerangel nach Hundebiss

Düsseldorf. Dass der Hundebiss ins Hinterbein eines Pferdes dazu führt, dass dies eingeschläfert werden muss, ist tragisch. Dass jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen soll, klingt zunächst absurd. Doch ARAG Experten erklären, warum dieses Ansinnen gar nicht allzu weit hergeholt scheint. Der Übeltäter, ein Jagdhund, büxte nämlich aus dem Auto aus, bevor er das Pferd biss. Er betätigte den automatischen Fensterheber, sprang aus dem Fenster, rannte in den Stall und biss ein dort angeleintes, hochklassiges Turnierpferd in das Hinterbein. Dies erschrak so heftig, dass es stieg, ausrutschte, und dabei so unglücklich auf den Rücken fiel, dass es einen Hüftbruch erlitt und sofort eingeschläfert werden musste. Zunächst war die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Herrchens gefragt. Doch diese verweigerte die Zahlung des Schadens und spielte den Ball weiter an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Immerhin sei die für Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Autos verursacht. Und ohne steckenden Zündschlüssel, der auf die …

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Tierkauf im Urlaub: Erst chippen, dann impfen, dann importieren

Düsseldorf. Wer ein Tier nach Deutschland importieren möchte, dem raten ARAG Experten, sich unbedingt an die Reihenfolge ‚Erst Chippen, dann Impfen‘ zu halten. Ansonsten riskiert man Quarantäne, den Rückversand oder – im schlimmsten Fall – sogar das Einschläfern der Tiere. Warum diese Reihenfolge so wichtig ist, erklären die ARAG Experten anhand eines teuren Gerichtsfalles: Eine Hundefreundin brachte gleich zwei Vierbeiner aus dem Griechenland-Urlaub mit und konnte sogar eine Tollwutimpfung nachweisen. Allerdings fehlte der Chip unter der Haut, woraufhin die Behörde die Identität der Hunde anzweifelte. Die angeordnete Quarantäne kostete die Frau 1.065 Euro (VG Hannover, Az.: 11 A 3621/09 und 11 A 5040/09). ARAG SE

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Soka-Welpen sind nicht immer das ideale Geschenk

Düsseldorf. Wer Sokas (sogenannte Kampfhunde) geschenkt bekommt, sollte die dafür erforderlichen Halterbedingungen kennen. Ansonsten kann das Geschenk schnell im Tierheim landen. So geschehen in einem konkreten Fall. Der frischgebackene Hundebesitzer erfuhr erst anlässlich eines Impftermins des geschenkten Welpen, dass er es mit einem Listenhund zu tun hatte, für dessen Haltung er eine Erlaubnis benötigt. Da ihm diese fehlte, blieb ihm nur, den Welpen an ein Tierheim abzugeben und eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Ein vermeintlich geschickter Winkelzug sollte ihn wieder in den Besitz des Hundes bringen: Auf seine Veranlassung hin sprachen mehrere Personen beim Tierheim vor, doch keiner wurde als Halter des Soka-Welpen akzeptiert. Daraufhin wandte sich der Ex-Halter an das Verwaltungsgericht und verlangte den Vierbeiner zurück, da es ihm nicht zugemutet werden könne, im Tierheim zu bleiben. Denn es bilde sich gerade in den ersten Lebensmonaten ein besonderes Verhältnis zwischen Hund und Halter. Doch die Richter sahen den Fall anders …

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Der ewige Streit um Steuersätze für Sokas

Düsseldorf. Sie wissen nicht, was ein Soka ist? Dann sind Sie wahrscheinlich kein Besitzer eines Listenhundes, der korrekterweise nicht mehr als Kampfhund – sondern höchstens als „sogenannter Kampfhund“ (abgekürzt Soka) – bezeichnet wird. Auch Anlagehund gilt als korrekte Bezeichnung. Um sie gibt es immer wieder Zoff; vor allem der finanziellen Art. Denn Kommunen dürfen für Sokas höhere Steuern verlangen, als für andere Hunderassen. ARAG Experten gehen davon aus, dass der normale Steuersatz für solch ein Tier bundesweit im Durchschnitt bei 900 bis 1.000 Euro liegt. Für andere Hunderassen zahlen ihre Besitzer je nach Kommune etwa 50 bis 60 Euro. Doch die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass überhöhte Steuersätze nicht unbedingt hingenommen werden müssen und verweisen in diesem Zusammenhang auf einige interessante Urteile zugunsten der Soka-Halter. Der Besitzer eines Staffordshire-Bullterriers ging vor Gericht, weil er 1.500 Euro jährlich für seinen Vierbeiner zahlen sollte. Die angerufenen Richter waren ebenfalls der …

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Haltung von Tieren in Mietwohnungen

BGH-Urteil kein Freibrief für Tierhalter Düsseldorf. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal untersagen. Dies hat der Bundesgerichtshof erst jüngst verkündet. Derartige Formularklauseln in Mietverträgen stellen nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht gleichbedeutend mit einem Freibrief für die Tierhaltung in Mietwohnungen ist. Denn die Bundesrichter betonen, dass Tierfreunde ihre Vierbeiner nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf andere halten dürfen. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“. Und obwohl der Hundebesitzer im zugrunde liegenden Fall Recht bekommen hat, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es sich bei seinem Hund erstens um ein kleines Tier handelte und sich darüber hinaus keiner der anderen Mieter durch den kleinen Vierbeiner gestört …

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Tierhalterhaftpflicht erlischt bei Tod des Tieres

Düsseldorf. Haftpflicht-Versicherungen für Tierhalter werden meist für ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Doch was passiert eigentlich, wenn das Tier verstirbt oder verkauft bzw. verschenkt wird? Gelten dann die Kündigungsfristen noch? Und wie sieht es mit der Beitragspflicht aus? Besteht sie fort? ARAG Experten klären auf: Grundsätzlich wird durch eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ein Risiko versichert. Dieses Risiko fällt beim Versterben des Tieres oder dessen Verkauf weg. Daher kann der frühere Tierhalter die Versicherung wegen Wegfall des Risikos auch außer der Frist kündigen. Die Versicherung wird dabei rückwirkend zum Sterbe- oder Verkaufsdatum aufgehoben. Soweit Beiträge im Voraus entrichtet wurden, werden sie nach Auskunft von ARAG Experten von der Versicherung zurückerstattet. Tierhalter müssen ihre Versicherung allerdings schriftlich vom Tod bzw. Verkauf des Tieres in Kenntnis setzen. ARAG SE

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