Recht

Welpen – Ohne Ahnentafel nur die Hälfte wert

Düsseldorf. Er hatte alle Papiere und eine beeindruckende Ahnentafel einer Züchtervereinigung vorzuweisen und war doch nur die Hälfte wert. Der Retriever, von dem die Rede ist, war nämlich nicht gekennzeichnet, bzw. tätowiert. Die ARAG Experten weisen auf einen Fall hin, in dem die Käuferin eines Retrievers mehr als die Hälfte des Kaufpreises von einem Zoogeschäft erstattet bekam, weil der Welpe nicht gekennzeichnet war und es damit keinen Eintrag in der sonst vollständigen Ahnentafel gab. Nach Ansicht der Richter bestand damit keine unverwechselbare Zuordnung des Tieres. Daher wurde der Marktwert des jungen Vierbeiners wie der eines Hundes ohne Papiere bewertet, was eine Kaufpreisminderung von über 50 Prozent rechtfertigte (AG Frankfurt, Az: Hö 3 C 3124/97). ARAG SE

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Vermieter darf mehrere Hunde verbieten

Düsseldorf. Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch und kann den Mietern untersagt werden. Im konkreten Fall hielt das beklagte Ehepaar in seiner Mietwohnung fünf sogenannte Taschenhunde. Haustiere, die also durchaus als klein bezeichnet werden können. Der Vermieter forderte sie ohne Erfolg schriftlich auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen, und erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht München hat der Klage teilweise stattgegeben und verurteilte die beklagten Mieter, künftig nur noch einen Hund in der Wohnung zu halten. Eine Vereinbarung über die Hundehaltung sei in dem schriftlichen Mietvertrag nicht getroffen worden. Die Mieter hätten aber beweisen können, dass der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden hatte. Das Einverständnis zur Haltung von fünf Hunden konnte nicht bewiesen werden. Das Gericht entschied, dass die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer …

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Tierische Randale im Mietshaus

Düsseldorf. Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem Grundstück der Vermieterin nur mit einer Leine erlaubt. Das Frauchen ignorierte letzteres gerne, wofür es prompt eine Abmahnung gab. Als Max jedoch eines Tages einen Mieter angreifen wollte, folgte der Rauswurf aus der Wohnung. Der Nachbar konnte den aggressiven Hund durch lautes Schreien zunächst zurückdrängen. Er zückte sein Handy, um Beweisfotos vom Hund und der Situation zu machen. Das fand Max‘ Frauchen gar nicht lustig, beleidigte den Nachbarn als Rechtsradikalen und ging mit einem Stock auf ihn los. Sie verfehlte ihn nur knapp. Daraufhin folgte die außerordentliche und fristlose Kündigung der Wohnung. Die Hundehalterin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Doch nach Auskunft der ARAG Experten hatte die Vermieterin aus mehrerlei …

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Hunde und das Parkett in der Mietwohnung

Düsseldorf. Nicht immer, wenn der Parkettboden durch ein Haustier Schaden nimmt, muss der Mieter die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Zumindest dann nicht, wenn das Tier artgerecht in der Wohnung gehalten wurde, wie die ARAG Experten einschränkend betonen. In einem konkreten Fall hatte ein Labrador einige Kratzer im Parkett einer Mietwohnung verursacht, die er mit seinem Herrchen teilte. Die Hundehaltung war ausdrücklich durch den Vermieter genehmigt. Doch dieser war bei Auszug von Hund und Herrchen gar nicht angetan von den Kratzern auf dem Holzboden und verlangte Schadensersatz. Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Denn von unsachgemäßem oder vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache könne nicht ausgegangen werden. Immerhin hatte der Vermieter die Hundehaltung erlaubt und damit eventuell auftretende Schäden hingenommen. ARAG SE

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Bundesverwaltungsgericht: Kampfhundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr „erdrosselnd“

Leipzig. Eine kom­mu­na­le Kampf­hun­de­steu­er in Höhe von 2.000,- Euro pro Jahr ist un­zu­läs­sig, da sie einem Kampf­hun­de­ver­bot in der Ge­mein­de gleich­kommt. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig heute ent­schie­den. Die Ge­mein­de Bad Kohl­grub er­hebt für einen „nor­ma­len“ Hund eine Hun­de­steu­er von jähr­lich 75,- Euro. Für einen so ge­nann­ten Kampf­hund – hier ging es um einen durch Ver­ord­nung des Frei­staa­tes Bay­ern ge­lis­te­ten Rott­wei­ler – er­hebt die Ge­mein­de da­ge­gen eine Jah­res­steu­er von 2.000,- Euro. Gegen die in die­ser Höhe fest­ge­setz­te Hun­de­steu­er er­ho­ben die Hal­ter des Hun­des Klage. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen wies die Klage ab. Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hielt die Re­ge­lung über die Kampf­hun­de­steu­er da­ge­gen für un­gül­tig und gab der Klage der Hun­de­hal­ter statt. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ist die­ser Ein­schät­zung jetzt ge­folgt. Die Ge­mein­den dür­fen nach Art. 105 Abs. 2 a GG ört­li­che Auf­wand­steu­ern er­he­ben. Hier­zu ge­hört tra­di­tio­nell die Hun­de­steu­er. Auch eine er­höh­te Hun­de­steu­er für so­ge­nann­te Kampf­hun­de ist zu­läs­sig, und zwar auch dann, wenn …

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„Der Hund darf nicht mit“ – Dürfen Taxi-Fahrer die Mitnahme von Tieren verweigern?

Sulzbach/Hamburg. Zusammen mit ihren Hunden, einem Jack-Russel-Terrier und einem Beagle, wollten zwei Männer im Juni 2013 in ein Hamburger Taxi steigen. Als der erste Mann mit seinem Hund auf der Beifahrerseite eingestiegen war und das Ziel genannt hatte, verweigerte der Taxifahrer jedoch die Beförderung der Männer zusammen mit den Hunden. Gründe nannte er den beiden Männern nicht. Das dahinterstehende Taxi nahm die vier dann problemlos mit. Aufgrund einer Beschwerde erließ die zuständige Behörde gegen den Taxifahrer einen Bußgeldbescheid. Da er damit nicht einverstanden war, kam die Sache vor das Amtsgericht Hamburg. Vor Gericht versuchte der Taxifahrer sich nachträglich zu rechtfertigen. Angeblich habe er geglaubt, dass im hinteren Fußraum kein Platz für den zweiten Hund gewesen sei. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dies „nachträglich zusammenphantasierte Schutzbehauptungen“ seien. Das Gericht war vielmehr davon überzeugt, dass der Taxifahrer schlicht und ergreifend unwillig war, die vier mitzunehmen. Ob es jedoch daran lag, …

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Unbekömmliche Giftköder

Düsseldorf. Wenn Hundehalter selbst bei einem Restaurantbesuch nicht auf ihren vierbeinigen Liebling verzichten wollen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nichts isst, was ihm nicht bekommt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Hundehalterin die Giftköder für Mäuse unter ihrem Tisch nicht bemerkte – ihr Fiffi aber schon. Und der vermeintliche Leckerbissen landete unverzüglich in dessen Bauch, was ihm erwartungsgemäß nicht bekam. Glücklicherweise rettete ein Tierarzt sein Leben. Doch die erboste Frau wollte Gerechtigkeit: Der Restaurantbesitzer sollte nicht nur die Tierarztrechnung begleichen, sondern auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen – was dieser verweigerte. Ihre Klage wurde vor Gericht abgewiesen, da sie mit einem Giftköder in einem Restaurant hätte rechnen müssen (AG München, Az.: 163 C 17144/05). ARAG SE

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Kastration von Listenhunden

Düsseldorf. Wie in den meisten Bundesländern gelten auch in Rheinland-Pfalz die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als besonders gefährlich für Menschen. Für ihre Haltung gelten daher zumeist strengere Regeln, wie z.B. die Leinenpflicht, der Maulkorbzwang und auch das Zuchtverbot. Wie ernst insbesondere letzteres genommen wird, zeigt ein Urteil, auf das die ARAG Experten hinweisen. In einem konkreten Fall wurde die Zwangskastration für einen American Pitbull-Terrier angeordnet, um dessen Fortpflanzung sicher verhindern zu können. Der Hund durfte unangeleint auf dem Grundstück seines Halters herumlaufen. So war nicht auszuschließen, dass er in einem unbeaufsichtigten Moment flüchten und eine Hündin decken könnte. Der Besitzer wollte die Anordnung jedoch nicht akzeptieren. Er sah darin einen Eingriff in sein Eigentumsrecht als Hundehalter und erkannte einen vermeintlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sein Argument: Die Rassen Deutscher Schäferhund und Deutsche Dogge seien auch gefährlich und müssten nicht kastriert werden. Doch die zuletzt …

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Und plötzlich saß er da… Der richtige Umgang mit Fundhunden

Düsseldorf. Mehr als 70.000 Hunde nehmen die Tierheime, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, jedes Jahr auf. Den größten Anteil machen Fundhunde aus. Jeder von ihnen hat eine eigene Geschichte. Einige Vierbeiner, die im Urlaub mit dabei sind, gehen ihren Besitzern während der Reise verloren. Andere sind von zu Hause ausgebüxt und finden nicht zurück. Egal, welches Schicksal dahintersteckt: Wer einen scheinbar herrenlosen Hund findet, kann viel dafür tun, dass er wieder zu seinem Halter zurückgeführt werden kann. „Der Finder sollte zunächst einen möglichen Besitzer in der Umgebung suchen und in der Nachbarschaft fragen, ob der Vierbeiner dort bekannt ist oder vermisst wird“, rät Marius Tünte, Sprecher des Deutschen Tierschutzbundes. „Ist das nicht der Fall, sollte man schauen, ob das Tier gekennzeichnet ist. Viele Hunde haben Tätowierungen im Ohr oder an der Innenseite der Schenkel oder tragen einen Mikrochip.“ Die Nummer eines solchen Chips können Tierärzte mit einem speziellen Lesegerät …

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