Düsseldorf. Wenn Hundehalter selbst bei einem Restaurantbesuch nicht auf ihren vier­bei­ni­gen Liebling ver­zich­ten wol­len, haben sie dafür Sorge zu tra­gen, dass das Tier nichts isst, was ihm nicht bekommt. Die ARAG-Experten ver­wei­sen auf einen Fall, in dem eine Hundehalterin die Giftköder für Mäuse unter ihrem Tisch nicht bemerk­te – ihr Fiffi aber schon. Und der ver­meint­li­che Leckerbissen lan­de­te unver­züg­lich in des­sen Bauch, was ihm erwar­tungs­ge­mäß nicht bekam.

Glücklicherweise ret­te­te ein Tierarzt sein Leben. Doch die erbos­te Frau woll­te Gerechtigkeit: Der Restaurantbesitzer soll­te nicht nur die Tierarztrechnung beglei­chen, son­dern auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zah­len – was die­ser ver­wei­ger­te. Ihre Klage wur­de vor Gericht abge­wie­sen, da sie mit einem Giftköder in einem Restaurant hät­te rech­nen müs­sen (AG München, Az.: 163 C 17144/05).

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