Düsseldorf. Wenn Hundehalter selbst bei einem Restaurantbesuch nicht auf ihren vierbeinigen Liebling verzichten wollen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nichts isst, was ihm nicht bekommt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Hundehalterin die Giftköder für Mäuse unter ihrem Tisch nicht bemerkte – ihr Fiffi aber schon. Und der vermeintliche Leckerbissen landete unverzüglich in dessen Bauch, was ihm erwartungsgemäß nicht bekam.
Glücklicherweise rettete ein Tierarzt sein Leben. Doch die erboste Frau wollte Gerechtigkeit: Der Restaurantbesitzer sollte nicht nur die Tierarztrechnung begleichen, sondern auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen – was dieser verweigerte. Ihre Klage wurde vor Gericht abgewiesen, da sie mit einem Giftköder in einem Restaurant hätte rechnen müssen (AG München, Az.: 163 C 17144/05).
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