Düsseldorf. Wenn Hundehalter selbst bei einem Restaurantbesuch nicht auf ihren vierbeinigen Liebling verzichten wollen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nichts isst, was ihm nicht bekommt. Die ARAG-Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Hundehalterin die Giftköder für Mäuse unter ihrem Tisch nicht bemerkte – ihr Fiffi aber schon. Und der vermeintliche Leckerbissen landete unverzüglich in dessen Bauch, was ihm erwartungsgemäß nicht bekam.
Glücklicherweise rettete ein Tierarzt sein Leben. Doch die erboste Frau wollte Gerechtigkeit: Der Restaurantbesitzer sollte nicht nur die Tierarztrechnung begleichen, sondern auch noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen – was dieser verweigerte. Ihre Klage wurde vor Gericht abgewiesen, da sie mit einem Giftköder in einem Restaurant hätte rechnen müssen (AG München, Az.: 163 C 17144/05).
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