Schlagwort-Archiv: Gefährliche Hunde

Maltesermischling: Einstufung als gefährlicher Hund

Kleiner Hund: Einstufung als gefährlicher Hund

Im vorliegenden Fall wurde nach einem Beißvorfall der Maltesermischling der Antragstellerin als „gefährlicher Hund“ eingestuft. Angeordnet wurden unter anderem Maulkorb und Leine, sowie eine Sachkundprüfung, Kennzeichnungspflicht mittels Chip. Dagegen wehrte sich die Antragstellerin.

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Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund

Sachsen-Anhalt: Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

Halle. Im vorliegenden Fall hatte die Behörde dem Halter eines Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sogenannte „Listenhund“ nach dem Gesetz als gefährlich gelte. Hiergegen wendet sich der Kläger. Der Sachverhalt Nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalt müssen als gefährlich geltende Hunde um gehalten werden zu dürfen, einen sogenannten Wesenstest bestehen. Als gefährlich gelten unter anderem Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft wurden. Hierzu zählen unter anderem der Bullterrier, nicht aber der Miniatur-Bullterrier, der heute als eigene Rasse anerkannt ist. In der Verordnung des Innenministeriums zum Hundegesetz Sachsen-Anhalt wird in der Anlage 6 zu § 4a der Miniatur-Bullterrier dem Bullterrier indes gleichgestellt, so dass er deshalb von den Behörden allein aufgrund seiner Rasse ebenfalls als gefährlicher Hund behandelt wird. Die Entscheidung Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Kläger Recht gegeben und durch Urteil (Az. 1 A 241/16 HAL) entschieden, dass der Miniatur-Bullterrier des Klägers …

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Erhöhte Hundesteuer für einen Miniatur Bullterrier

Ist ein Miniatur Bullterrier ein gefährlicher Hund? Halloe. Im vorliegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Halle zu entscheiden, ob ein Miniatur Bullterrier ein gefährlicher Hund ist, mit der Folge, dass für diesen die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist. Der Sachverhalt Die Klägerin wird von der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Miniatur Bullterrier unter Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage macht sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz aufgeführt werde. Die Entscheidung Das Verwaltungsgericht Halle (Urteil, Az. 4 A 144/18 HAL) hat die Klage abgewiesen. Der kommunale Satzungsgeber könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs und –einfuhrbeschränkungsgesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt …

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Thüringen schafft die Rasseliste ab

TASSO: Die Einstufung eines Hundes als gefährlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit ist wissenschaftlich unhaltbar und unseriös.

TASSO begrüßt neues Hundegesetz und fordert bundesweite Abschaffung der Rasselisten Sulzbach/Ts. Auch das Land Thüringen schafft die Rasseliste ab. Am Freitag, 26. Januar, hat der Landtag in Thüringen eine entsprechende Novellierung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ beschlossen. Damit ist Thüringen nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein das dritte deutsche Bundesland, das der umstrittenen Hundegesetzgebung, die bestimmte Hunderassen per se als gefährlich einstuft, ein Ende bereitet hat. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, nimmt dies zum Anlass, um eine bundesweit einheitliche Hundegesetzgebung ohne Rasselisten zu fordern. „Wir begrüßen den thüringischen Entschluss ausdrücklich“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Rasselisten haben in der Vergangenheit keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geleistet. Dies belegen auch die zuletzt veröffentlichten Zahlen, denen zufolge von den 415 Beißvorfällen in Thüringen lediglich neun von den gelisteten Hunderassen verursacht wurden“, führt Ruckelshaus weiter aus. „Die Einstufung eines Hundes …

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BayVGH – 2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel

München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 25. Juli 2013 entschieden, dass ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen nicht mehr auf die Einnahmeerzielung zielt, sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung; er entfalte damit eine erdrosselnde Wirkung und sei nicht rechtmäßig. Damit hat der BayVGH der Berufung eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen einen entspre­chenden Steuerbescheid der Wohnsitzgemeinde gewandt hatte. Beim Verwaltungsgericht Mün­chen hatte noch die Gemeinde Erfolg, der BayVGH gab nun aber den Hundehaltern Recht. Zwar könne eine Gemeinde für einen sogenannten Kampfhund einen erhöhten Steuersatz festset­zen. Das gelte auch, wenn der Halter gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggres­sivität und Gefährlichkeit einen sog. positiven Wesenstest vorweisen könne, wonach der Hund kei­ne gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweise. Denn der positive Wesenstest im Einzelfall ändere …

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OVG Rheinland-Pfalz: Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schäferhund

Koblenz. Die Halterin eines Hundes kann verpflichtet werden, ihn außerhalb ihres Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat, ohne dass er bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Antragstellerin ist Halterin eines Schäferhundes. Sie wurde von der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verpflichtet, den Hund außerhalb des Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, weil er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv verhalten habe. Ihren hiergegen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über gefährliche Hunde ermögliche Maßnahmen zur Abwehr der von solchen Hunden ausgehenden Gefahren – wie eine Verpflichtung zum Anleinen und zum Tragen eines Maulkorbes – bereits vor dem ersten Schadensfall. Das Gesetz stufe nicht nur Hunde als gefährlich ein, die …

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Verwaltungsgericht Trier: Gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

Trier. Ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, hat sich alleine dadurch als bissig erwiesen und gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Die Verbandsgemeinde Kell am See hatte dem Antragsteller nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass sein Schäferhundmischling, der inner- und außerorts unangeleint ausgeführt werde, bereits zwei Personen gebissen habe, mit für sofort vollziehbarer Ordnungsverfügung aufgegeben, den Hund inner- und außerorts nur noch angeleint und zudem innerorts mit Maulkorb auszuführen. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, nachdem ein Gutachten des Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund handele. Das Ergreifen der soeben beschriebenen Maßnahmen wurde aber auch vom Gutachter empfohlen, da der Hund bei Unterschreiten der kritischen Distanz mit Körperkontakt hoch sensibel reagiere, was meist zu unvorhergesehenem aggressivem Verhalten führe, welches …

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