Schlagwort-Archiv: Wohnung

Hund und Co. – Heimtierhaltung in der Wohnung

Mietwohnung - Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt Düsseldorf. Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit. „Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. Hunde Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt …

weiterlesen »

Haltung von Tieren in Mietwohnungen

BGH-Urteil kein Freibrief für Tierhalter Düsseldorf. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal untersagen. Dies hat der Bundesgerichtshof erst jüngst verkündet. Derartige Formularklauseln in Mietverträgen stellen nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht gleichbedeutend mit einem Freibrief für die Tierhaltung in Mietwohnungen ist. Denn die Bundesrichter betonen, dass Tierfreunde ihre Vierbeiner nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf andere halten dürfen. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“. Und obwohl der Hundebesitzer im zugrunde liegenden Fall Recht bekommen hat, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es sich bei seinem Hund erstens um ein kleines Tier handelte und sich darüber hinaus keiner der anderen Mieter durch den kleinen Vierbeiner gestört …

weiterlesen »

Vermieter darf mehrere Hunde verbieten

Düsseldorf. Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch und kann den Mietern untersagt werden. Im konkreten Fall hielt das beklagte Ehepaar in seiner Mietwohnung fünf sogenannte Taschenhunde. Haustiere, die also durchaus als klein bezeichnet werden können. Der Vermieter forderte sie ohne Erfolg schriftlich auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen, und erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht München hat der Klage teilweise stattgegeben und verurteilte die beklagten Mieter, künftig nur noch einen Hund in der Wohnung zu halten. Eine Vereinbarung über die Hundehaltung sei in dem schriftlichen Mietvertrag nicht getroffen worden. Die Mieter hätten aber beweisen können, dass der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden hatte. Das Einverständnis zur Haltung von fünf Hunden konnte nicht bewiesen werden. Das Gericht entschied, dass die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer …

weiterlesen »

Tierische Randale im Mietshaus

Düsseldorf. Berner-Sennenhund-Mischling Max durfte zwar mit seinem Frauchen in der Wohnung leben, aber es gab Auflagen von der Vermieterin: Der vierbeinige Mitbewohner durfte nur bleiben, solange es keinen Ärger mit anderen Mietern gab. Zudem war der Aufenthalt auf dem Grundstück der Vermieterin nur mit einer Leine erlaubt. Das Frauchen ignorierte letzteres gerne, wofür es prompt eine Abmahnung gab. Als Max jedoch eines Tages einen Mieter angreifen wollte, folgte der Rauswurf aus der Wohnung. Der Nachbar konnte den aggressiven Hund durch lautes Schreien zunächst zurückdrängen. Er zückte sein Handy, um Beweisfotos vom Hund und der Situation zu machen. Das fand Max‘ Frauchen gar nicht lustig, beleidigte den Nachbarn als Rechtsradikalen und ging mit einem Stock auf ihn los. Sie verfehlte ihn nur knapp. Daraufhin folgte die außerordentliche und fristlose Kündigung der Wohnung. Die Hundehalterin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Doch nach Auskunft der ARAG Experten hatte die Vermieterin aus mehrerlei …

weiterlesen »

Hunde und das Parkett in der Mietwohnung

Düsseldorf. Nicht immer, wenn der Parkettboden durch ein Haustier Schaden nimmt, muss der Mieter die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Zumindest dann nicht, wenn das Tier artgerecht in der Wohnung gehalten wurde, wie die ARAG Experten einschränkend betonen. In einem konkreten Fall hatte ein Labrador einige Kratzer im Parkett einer Mietwohnung verursacht, die er mit seinem Herrchen teilte. Die Hundehaltung war ausdrücklich durch den Vermieter genehmigt. Doch dieser war bei Auszug von Hund und Herrchen gar nicht angetan von den Kratzern auf dem Holzboden und verlangte Schadensersatz. Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Denn von unsachgemäßem oder vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache könne nicht ausgegangen werden. Immerhin hatte der Vermieter die Hundehaltung erlaubt und damit eventuell auftretende Schäden hingenommen. ARAG SE

weiterlesen »

Hund verursacht Wasserschaden – wer haftet?

Düsseldorf. Hunde sind nicht gern allein. Und manche Vierbeiner nehmen es Herrchen und Frauchen extrem übel, wenn diese allein ausgehen und ihren Liebling allein in der Wohnung zurück lassen. So geschehen in einem kuriosen Fall, auf den ARAG Experten jetzt hinweisen. Wohl ahnend, dass sein vierbeiniger Mitbewohner es nicht schätzen würde, allein zu bleiben, sperrte ihn der Hundebesitzer in das leergeräumte Gäste-WC seiner Wohnung. Zudem wurden Nachbarn gebeten, ihn bei Problemen per Handy zu informieren. Eigentlich an alles gedacht, könnte man meinen. Doch weit gefehlt: Der genervte Hund vertrieb sich die Zeit mit einer Klopapierrolle, die sein Herrchen vergessen hatte, zu entfernen. Nicht genug mit dem Abrollen und Zerfetzen des Papiers; es machte sich auch ganz wunderbar im Waschbecken. Nun öffnete der schlaue Vierbeiner auch noch den Wasserhahn und ließ Wasser über den Papierberg laufen. Als das verstopfte Becken überlief und den Boden überflutete, war er mit seinem Hundelatein am …

weiterlesen »

Bundesgerichtshof kippt Verbotsklausel in Mietverträgen

BGH-Urteil: Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten Hattersheim. Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20. März 2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann. Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall …

weiterlesen »