Deutscher Tierschutzbund kri­ti­siert Rückschritt im Tierschutz

Bonn. Der Deutsche Tierschutzbund kri­ti­siert ein Gesetzesvorhaben in der Türkei, das vor­sieht, Straßenhunde zukünf­tig ein­zu­schlä­fern, wenn sie nach 30 Tagen nicht ver­mit­telt wur­den. Nach dem Willen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan soll die der­zei­ti­ge tier­freund­li­che Gesetzgebung zum „Fangen, Kastrieren und Freilassen“ von Straßenhunden rück­gän­gig gemacht wer­den. Bereits in den ver­gan­ge­nen Monaten wur­den Straßenhunde von städ­ti­schen Bediensteten oft bru­tal ein­ge­fan­gen und in städ­ti­sche Tierheime gebracht, wie Bilder in den sozia­len Netzwerken zeigen.

Straßenhund Türkei_Frigga Wirths„Die der­zei­ti­gen Entwicklungen stel­len einen deut­li­chen Rückschritt für den Tierschutz in der Türkei dar. Es scho­ckiert zutiefst, dass man anstel­le des bestehen­den tier­freund­li­chen Konzepts nun auf die grau­sa­me und sinn­lo­se Tötung der Straßenhunde set­zen will“, sagt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Aktuell sieht die tür­ki­sche Gesetzgebung noch eine Kastration mit anschlie­ßen­der Kennzeichnung und Wiederfreilassung von Straßenhunden vor – ein Konzept, das vom Deutschen Tierschutzbund befür­wor­tet wird und die Population der Straßenhunde im Laufe der Jahre erfah­rungs­ge­mäß sowohl nach­hal­tig als auch tier­schutz­ge­recht ver­rin­gern kann. Die Tötung der Tiere hin­ge­gen ist laut der Tierschützer tier­schutz­wid­rig und erzielt lang­fris­tig nicht den gewünsch­ten Effekt. Frei gewor­de­ne „Lücken“ in der Population wer­den in sol­chen Fällen meist schnell geschlos­sen, indem mehr Jungtiere nach­fol­gen oder Tiere von außer­halb einwandern.

Beispiel Rumänien zeigt: Tötungen sind nicht zielführend

Straßenhund Rumänien_Deutscher TierschutzbundDass die Tötung von Straßenhunden nicht die gewünsch­ten Ergebnisse erzielt, zeigt sich bei­spiels­wei­se in Rumänien, wo ein­ge­fan­ge­ne Straßenhunde seit 2013 – nach einem Beißvorfall mit einem ver­meint­li­chen Straßenhund – getö­tet wer­den dür­fen. An der Anzahl der Tiere hat sich seit­dem jedoch nichts geän­dert. Mit einem ers­ten, vom Deutschen Tierschutzbund und sei­nem Mitgliedsverein „Tierhilfe Hoffnung“ initi­ier­ten Modellprojekt, setzt ein Landkreis in Rumänien daher nun erst­mals wie­der auf das Konzept „Fangen, Kastrieren, Freilassen“. Die Tierschützer hof­fen auf eine lan­des­wei­te Ausweitung – und raten der Türkei, mit einer Gesetzesänderung nicht den­sel­ben Fehler zu bege­hen wie einst Rumänien. „Statt sinn­los Leid und Tod zu ver­ur­sa­chen, soll­te die Türkei die Umsetzung des Konzepts ‚Fangen, Kastrieren, Freilassen‘ opti­mie­ren“, sagt Hoth-Zimak. So könn­ten unter ande­rem Gelder zur Verfügung gestellt wer­den, um sowohl frei lau­fen­de Besitzertiere als auch her­ren­lo­se Straßenhunde zu kas­trie­ren und zu impfen.

Deutscher Tierschutzbund appel­liert an poli­ti­sche Vertreter
Bereits im Oktober 2023 hat­te sich der Deutsche Tierschutzbund an das zustän­di­ge tür­ki­sche Landwirtschafts- und Forstministerium, die deut­sche Botschaft in der Türkei, die tür­ki­sche Botschaft in Deutschland sowie die deutsch-tür­ki­sche Parlamentariergruppe im Bundestag gewandt und deut­lich gemacht, dass es erfor­der­lich sei, das Management mit Straßenhunden nach dem bewähr­ten Konzept „Fangen, Kastrieren, Freilassen“ fort­zu­set­zen. Eine Reaktion auf die Schreiben blieb bis­lang aus.

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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