Düsseldorf. Wie in den meisten Bundesländern gelten auch in Rheinland-Pfalz die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als besonders gefährlich für Menschen. Für ihre Haltung gelten daher zumeist strengere Regeln, wie die Leinenpflicht, der Maulkorbzwang und auch das Zuchtverbot. Wie ernst insbesondere letzteres genommen wird, zeigt ein Urteil, auf das die ARAG-Experten hinweisen.
In einem konkreten Fall wurde die Zwangskastration für einen American Pitbull-Terrier angeordnet, um dessen Fortpflanzung sicher verhindern zu können. Der Hund durfte unangeleint auf dem Grundstück seines Halters herumlaufen. So war nicht auszuschließen, dass er in einem unbeaufsichtigten Moment flüchten und eine Hündin decken könnte.
Der Besitzer wollte die Anordnung jedoch nicht akzeptieren. Er sah darin einen Eingriff in sein Eigentumsrecht als Hundehalter und erkannte einen vermeintlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sein Argument: Die Rassen Deutscher Schäferhund und Deutsche Dogge seien auch gefährlich und müssten nicht kastriert werden. Doch die zuletzt angerufenen Bundesrichter verwiesen auf den hohen Rang, den Leben und Gesundheit von Menschen nach dem Grundgesetz haben. Hiernach sei die Zwangskastration eines Hundes eine angemessene, zumutbare Belastung für Halter (BVerfG, Az.: 1 BvR 550/02).
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