Hamburg. Bereits vor und während der Sommerferien bereitete dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) die immer weiter ansteigende Zahl an Fundtieren Sorgen. Nun ist zwar das Ende der Ferien erreicht, dennoch bleibt die Situation im Tierheim heikel, da es an Platz fehlt. Ein verhängter Aufnahmestopp für Hunde muss bis jetzt aufrecht gehalten werden, einer für Katzen kam diese Woche dazu. Die Zahl der Tiere übersteigt die der Saison 2023 und setzt die Tierheim-Beschäftigten vor große Probleme.
Während der Sommerferien, vom 18. Juli bis zum 28. August, wurden insgesamt 214 mutmaßlich ausgesetzte Tiere im Tierheim Süderstraße aufgenommen – 2023 waren es noch 190.
„Jedes Jahr kommen wir mit den Sommerferien an den gleichen Punkt. Es ist so traurig und voraussehbar, dass man meinen sollte, wir wären daran gewöhnt. Das sind wir nicht. Es ist jedes Jahr erschreckend, wie hoch die Zahlen sind. Es macht uns traurig und betroffen, in welchen Zuständen die Tiere teilweise zu uns kommen. Auch die Art und Weise, wie sich Menschen ihrer Tiere entledigen und dabei in Kauf nehmen, dass die Lebewesen, für die sie einmal Verantwortung übernehmen wollten, nicht mehr gefunden werden oder sterben. Besonders tragisch sind auch in diesem Jahr die hohen Zahlen bei den Katzen. Ohne eine Katzenschutzverordnung wird sich an dieser Situation und dem massiven Leid, welches damit einhergeht, nichts ändern.“, erklärt die Vorsitzende des HTV Janet Bernhardt.
Seit Ferienbeginn wurden 12 Hunde, 133 Katzen, 12 Kaninchen, 1 Meerschweinchen, 2 Hamster, 1 Ratten, 1 Maus, 1 Bartagame, 1 Geckos, 31 exotische Vögel, 5 Hühner, 2 Wachteln, 6 Tauben, 5 Schildkröten im Tierheim aufgenommen und nicht wieder abgeholt. Es werden seit einigen Jahren vergleichsweise wenige Hunde ausgesetzt, als Grund dafür nennt der Verein die in Hamburg bestehende Chip-Pflicht. Für 28 der Ferienopfer kam die Hilfe leider zu spät. Sie wurden teilweise in einem so schlechten Zustand aufgefunden, dass sie bereits vor oder nach der Ankunft im HTV verstarben oder erlöst werden mussten – teilweise auch in externen Tierarztpraxen, zu denen sie zuvor von Privatpersonen oder mit dem mobilen Tierrettungsdienst des HTV gebracht wurden.
Einige der Ferienopfer
Diese crèmefarbene Spitz-Mischlingshündin wurde am 20. Juli vor dem Franziskus-Tierheim in Lokstedt angebunden gefunden und von einem der HTV-Rettungsfahrer abgeholt. Bei der kleinen Hündin, die im HTV den Namen ‚Franka’ trägt, waren viel Zubehör und ein Zettel, der das Aussetzen begründen sollte, aber dennoch viele Fragen offenließ. Ein Chip wurde bei der etwa sechsjährigen Hündin gefunden, dieser war aber nicht registriert. Von den Tierpflegenden wird ihr Geburtsdatum auf etwa 2018 geschätzt.
Dieser weibliche, beigefarbene Chihuahua-Welpe wurde am 7. August an einem Erdbeerfeld am Öjendorfer Park in Billstedt in einer Kiste gefunden. Der nur wenige Wochen jungen Hündin ging es sehr schlecht: Sie war unterentwickelt, matt und hatte Durchfall – offensichtlich litt sie unter Schmerzen. Zudem hatte sie unter anderem einen Wasserkopf und war wahrscheinlich blind. Aufgrund ihres schlechten Zustands musste die Kleine, die im HTV den Namen ‚Rainbow’ bekam, leider erlöst werden. Ein Chip konnte bei ihr nicht gefunden werden.
Dieser schwarze Cane-Corso-Welpe mit weißem Brustfleck wurde am 5. August im Naturschutzgebiet Höltigbaum in Rahlstedt in der Nähe der dortigen Hundeauslauffläche gefunden. Ein Chip konnte bei dem circa Ende Mai 2024 geborenen Rüden nicht gefunden werden. Der junge Mann, der im HTV den Namen ‚Andi’ bekam, konnte bereits in verantwortungs- und liebevolle Hände vermittelt werden.
Das Aussetzen eines Tieres ist verboten!
In allen oben genannten Fällen von ausgesetzten Tieren bittet der HTV die Hamburger Bevölkerung um Hinweise, die zur Ermittlung der Verantwortlichen führen können. Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt oder erhebliches Leiden entstand, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.