Karlsruhe. Gute Nachrichten für Haustierbesitzer: Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist es wieder erlaubt, seine vierbeinigen Lieblinge homöopathisch selbst zu behandeln oder von nicht-ärztlichen Tiertherapeuten homöopathisch behandeln zu lassen. Zuvor war es Tierärzten vorbehalten, für Menschen registrierte homöopathische Mittel auch bei Haustieren wie Hunden und Katzen anzuwenden.

Eine Gruppe von Tierheilpraktikern, Tierhomöopathen und Tierhaltern hatte gegen die im Januar 2022 eingeführte Regelung geklagt, da sie sich in ihrer Berufsfreiheit und in ihrer Handlungsfreiheit als Haustierhalter verletzt sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage statt und erklärte die gesetzliche Regelung teilweise für nichtig.
Der Beschluss war von unzähligen Tierfreunden mit Spannung erwartet worden, denn viele Haustierhalter setzen für die Gesundheit ihrer Haustiere auf Homöopathie. Eine Petition, die die Klage unterstützte, hatte mehr als 55.000 Unterschriften gesammelt.
Hintergrund
Mit dem im Januar 2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wurden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), die sich mit Tierarzneimitteln befassen, aus dem AMG herausgelöst und in einer neuen Systematik unter Beachtung von EU-Vorgaben geregelt. Dadurch gab es einige wichtige Neuerungen, auch bei den Bestimmungen für die Anwendung homöopathischer Arzneimittel für Tiere. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch in einem am 16.11.2022 veröffentlichten Beschluss die gesetzliche Einschränkung, dass die Anwendung von registrierten Humanhomöopathika bei Haustieren beziehungsweise nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren nicht-Tierärzten untersagt war, für nichtig[1]. Im Übrigen behalten die Regelungen des TAMG ihre Gültigkeit.








































