TÜV SÜD: EU-Anforderungen stär­ken Sicherheit und Verbrauchertransparenz

München. Halsbänder, Leinen, Spielzeug und Näpfe für Haustiere sind nicht nur all­täg­li­che Gebrauchsgegenstände, son­dern auch Produkte, die die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern beein­flus­sen kön­nen, bei­spiels­wei­se durch che­mi­sche Schadstoffe oder mecha­ni­sche Risiken. Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2024 gewinnt die Verordnung (EU) 2023/988 über die all­ge­mei­ne Produktsicherheit (GPSR) in der Haustierbranche zuneh­mend an Bedeutung, ins­be­son­de­re in Bezug auf Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation.

TÜV SÜD betont, dass die Verordnung einen kla­ren Rahmen für Hersteller, Importeure und Händler schafft und die­se dabei unter­stützt, siche­re und kon­for­me Verbraucherprodukte bereit­zu­stel­len. Produkte für Haustiere fal­len dabei vor­wie­gend dann unter die GPSR, wenn sie als Verbraucherprodukte auf dem euro­päi­schen Markt bereit­ge­stellt werden.

TÜV Süd„Die Verordnung (EU) 2023/988 dient dem Schutz von Verbrauchern und stellt grund­sätz­li­che Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten“, erklärt Cristina Marafante, tech­ni­sche Expertin für Spielzeugsicherheit, Produkte mit Lebensmittelkontakt sowie che­mi­sche Sicherheit bei TÜV SÜD. „Auch Produkte aus dem Haustierbereich müs­sen – sofern sie Verbraucherprodukte dar­stel­len – sicher gestal­tet sein und dür­fen kei­ne Risiken für Verbraucher ver­ur­sa­chen. Der Fokus auf Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verantwortung ent­lang der Lieferkette stärkt das Vertrauen der Verbraucher und för­dert ein­heit­li­che Sicherheitsstandards in der gesam­ten Europäischen Union.“

Heimtiermarkt: wach­sen­der und stra­te­gisch rele­van­ter Sektor
Der euro­päi­sche Heimtiermarkt umfasst über 166 Millionen Haushalte mit min­des­tens einem Haustier, ins­ge­samt rund 352 Millionen Tiere. Die euro­päi­sche Haustierbranche hat dabei einen Wert von über 53 Milliarden Euro (FEDIAF European Pet Food). Diese Zahlen unter­strei­chen die Bedeutung kla­rer Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für Produkte, die durch die Haustierhaltung ver­wen­det werden.

Auswirkungen auf Haustierzubehör
Geschäft für HundezubehörAlle Produkte des Haustierzubehörs – dar­un­ter Textilien, Spielzeug, elek­tro­ni­sche Geräte, Näpfe, Transportboxen, Matten sowie Pflege- und Hygieneprodukte – müs­sen gemäß der GPSR sowie wei­te­rer ein­schlä­gi­ger EU-Regelwerke bewer­tet wer­den, soweit die­se jeweils anwend­bar sind. Dazu zäh­len etwa die REACH-Verordnung oder bei elek­tri­schen Produkten die RoHS-Richtlinie. Die Spielzeugsicherheitsrichtlinie kann zusätz­lich rele­vant wer­den, wenn ein Produkt auf­grund sei­ner Gestaltung oder Aufmachung mit einem Kinderspielzeug ver­wech­selt wer­den kann. Ziel ist ein hohes und ein­heit­li­ches Sicherheitsniveau inner­halb der EU. Eine Leine muss etwa aus­rei­chend zug­fest sein, ein Spielzeug darf nicht leicht zer­bre­chen und Näpfe dür­fen kei­ne gesund­heits­ge­fähr­den­den Stoffe freisetzen.

Technische Dokumentation: Kern der Konformität
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 muss jeder Hersteller eine tech­ni­sche Dokumentation erstel­len, aktua­li­sie­ren und min­des­tens zehn Jahre auf­be­wah­ren. Sie umfasst unter anderem:

  • Beschreibung des Produkts und der ver­wen­de­ten Materialien.
  • Nachweise zur Produktsicherheit und Konformitätsbewertung.
  • Analyse che­mi­scher, mecha­ni­scher, und elek­tri­scher Risiken sowie Risiken durch vor­her­seh­ba­ren Fehlgebrauch.
  • Angewandte Verfahren und Prüfmethoden.
  • Prüfberichte und ggf. Zertifizierungen.
  • Anweisungen zur siche­ren Verwendung sowie Warnhinweise.
  • Rückverfolgbarkeit und Produktidentifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer, Markenangaben, Herstellerkontakte).

Importeure und Händler müs­sen Zugang zu rele­van­ten Teilen der tech­ni­schen Dokumentation haben, um sicher­zu­stel­len, dass aus­schließ­lich kon­for­me Produkte in Verkehr gebracht werden.

Online-Vertrieb und Marktplätze
Produkte, die über E‑Commerce ver­trie­ben wer­den, müs­sen den­sel­ben Sicherheits- und Informationsanforderungen ent­spre­chen wie Produkte im sta­tio­nä­ren Handel. Online-Marktplätze und bestimm­te Wirtschaftsakteure müs­sen im Rahmen der GPSR die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem „Safety Gate“ erfül­len und bei unsi­che­ren Produkten geeig­ne­te Maßnahmen ergrei­fen. Ohne einen in der EU ansäs­si­gen Wirtschaftsakteur dür­fen impor­tier­te Produkte nicht in den euro­päi­schen Markt ein­ge­führt werden.

Geteilte Verantwortung ent­lang der Lieferkette
Die Verordnung defi­niert kla­re Verantwortlichkeiten für alle Wirtschaftsakteure, das heißt Hersteller, Importeure, Händler und Logistikdienstleister. Alle Beteiligten müs­sen sicher­stel­len, dass nur siche­re Produkte in den Verkehr gebracht wer­den. Bei ernst­haf­ten Risiken müs­sen sie den Vertrieb stop­pen und die Behörden informieren.

Verbraucherrechte und Marktüberwachung
Bei gefähr­li­chen Produkten wer­den über das EU-Portal „Safety Gate“ schnel­le Warn- und Rückrufprozesse aus­ge­löst. Verbraucher müs­sen unver­züg­lich infor­miert wer­den und haben Anspruch auf wirk­sa­me Abhilfemaßnahmen ohne zusätz­li­che Kosten. Die zustän­di­gen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten ver­fü­gen über erwei­ter­te Koordinations- und Kontrollinstrumente auf euro­päi­scher Ebene.

Empfehlungen für Hersteller, Importeure und Händler
TÜV SÜD emp­fiehlt, inter­ne Konformitätsprozesse und tech­ni­sche Dokumentationen kon­ti­nu­ier­lich zu aktua­li­sie­ren, geeig­ne­te Prüfungen gemäß ein­schlä­gi­ger Normen durch­zu­füh­ren, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen sorg­fäl­tig zu gestal­ten sowie Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung sys­te­ma­tisch umzu­set­zen. Ebenso wich­tig sind Schulungen für Mitarbeitende sowie die Sensibilisierung von Partnern und Vertriebskanälen. Unternehmen soll­ten zudem früh­zei­tig exter­ne tech­ni­sche Expertise ein­bin­den, um regu­la­to­ri­sche Anforderungen effi­zi­ent zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Verordnung (EU) 2023/988 eine wich­ti­ge Grundlage zur Stärkung der Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem euro­päi­schen Markt. Für Unternehmen der Haustierbranche bedeu­tet dies ins­be­son­de­re, dass Produkte mit Verbraucherbezug kla­ren Sicherheits- und Informationsanforderungen ent­spre­chen müs­sen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Markttransparenz sicherzustellen.

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