Bundestierärztekammer: Medikamentengabe gehört in tier­ärzt­li­che Hand – Onlinebestellungen ber­gen Risiken

Berlin. Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt ein­dring­lich vor der Bestellung von Tierarzneimitteln aus dem Internet. Immer häu­fi­ger gelan­gen Medikamente über bekann­te Onlineplattformen in den Umlauf, deren Herkunft, Lagerung und Zusammensetzung nicht nach­voll­zieh­bar sind. Dies birgt erheb­li­che Gefahren für die Gesundheit von Tieren und die Sicherheit der Anwender. „Die Behandlung eines erkrank­ten Tieres gehört in die Hände einer Tierärztin oder eines Tierarztes. Nur sie kön­nen nach sorg­fäl­ti­ger Untersuchung eine fach­ge­rech­te Diagnose stel­len und die geeig­ne­te Therapie ein­lei­ten“, betont Ltd. VD Dr. Holger Vogel, Präsident der BTK.

Zudem sind vie­le Krankheiten für Laien nur schwer zu erken­nen oder rich­tig ein­zu­schät­zen. Symptome kön­nen auf unter­schied­li­che Grunderkrankungen hin­wei­sen, die jeweils ande­re Behandlungsansätze erfor­dern. Eine unpas­sen­de Medikation kann daher nicht nur unwirk­sam sein, son­dern die Situation ver­schlim­mern oder chro­ni­fi­zie­ren. Die Folgen: Heilungsverläufe ver­zö­gern sich, Krankheiten wer­den falsch oder unzu­rei­chend behan­delt, es dro­hen Nebenwirkungen durch fal­sche Wirkstoffe oder Dosierungen. Auch Wechselwirkungen mit ande­ren Arzneimitteln kön­nen auf­tre­ten und pro­ble­ma­tisch sein.

Tierarzneimitteln aus dem Internet„Die eigen­mäch­ti­ge Gabe von Medikamenten ohne tier­ärzt­li­che Beratung kann nicht nur wir­kungs­los sein, son­dern im schlimms­ten Fall schwe­re Nebenwirkungen ver­ur­sa­chen oder gar das Leben des Tieres gefähr­den. Bestimmte Mittel, etwa Antiparasitika, die für Hunde wirk­sam sind, kön­nen bei Katzen bereits durch den Kontakt mit dem behan­del­ten Hund oder die Nutzung gemein­sa­mer Liegeflächen schwe­re gesund­heit­li­che Schäden ver­ur­sa­chen. Darum soll­te auch bei Wurm- oder Flohbefall immer der Tierarzt des Vertrauens auf­ge­sucht wer­den“, warnt Dr. Vogel.

Besonders pro­ble­ma­tisch ist die Verfügbarkeit ver­schrei­bungs­pflich­ti­ger Arzneimittel über Onlineshops und ‑händ­ler. Hier droht ein Verstoß gegen tier­arz­nei­mit­tel­recht­li­che Bestimmungen – denn der Versandhandel mit ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Tierarzneimitteln ist in Deutschland ver­bo­ten. Ebenso besteht die Gefahr, gefälsch­te oder falsch dosier­te Präparate zu erwer­ben. Die BTK weist dar­auf hin, dass nur kon­trol­lier­te Abgabestellen für Tierarzneimittel, wie Tierarztpraxen und Apotheken, zuver­läs­si­ge Sicherheit bie­ten. Tierhalter sind auf­ge­ru­fen, sich bei Fragen zur Tiergesundheit stets an ihre Tierarztpraxis zu wen­den. Denn hier erhal­ten sie kom­pe­ten­te Beratung und siche­re Arzneimittel. Tierliebe bedeu­tet Verantwortung – auch beim Umgang mit Medikamenten.