Mit Maulkorb in die Seilbahn?

Köln. Viele Hundebesitzer möch­ten ihren vier­bei­ni­gen Freund mit in die Ferien neh­men. Doch bevor es los­geht, soll­te man sich über die wich­tigs­ten Regelungen für Hundebesitzer im Urlaubsland infor­mie­ren. Denn dort gel­ten oft ande­re Regeln und Gesetze als hier in Deutschland.

In belieb­ten Reiseländern wie Italien, Frankreich und Spanien gibt es beson­de­re Vorschriften, die Hundebesitzer beach­ten soll­ten. In Italien gibt es bei­spiels­wei­se einen gene­rel­len Leinenzwang. Außerdem gilt in öffent­li­chen Verkehrsmitteln eine Maulkorbpflicht für Hunde – das gilt zum Beispiel auch in den Seilbahnen der ita­lie­ni­schen Alpen. Auch in vie­len Restaurants und Cafés ist ein Maulkorb Pflicht. Im eige­nen Pkw besteht eine Sicherungspflicht. Am bes­ten fährt der gelieb­te Vierbeiner in einer Transportbox. Wer sich nicht dar­an hält, ris­kiert emp­find­li­che Geldstrafen. Geht es ans Meer, muss man beach­ten, dass Hunde nur an bestimm­ten Strandabschnitten erlaubt sind.

„Um Enttäuschungen zu ver­mei­den, soll­te man sich am bes­ten schon vor der Buchung erkun­di­gen“, so Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei AXA.

Urlaub mit dem Hund:
So wird die Reise für Mensch und Tier zum ent­spann­ten Erlebnis

Urlaub-Reisen - Hund am StrandFür die Einreise mit dem Hund benö­ti­gen Hundebesitzer im Ausland bestimm­te Dokumente. Dazu gehört in der Regel ein EU-Heimtierausweis, der Nachweis über die gül­ti­ge Tollwutimpfung sowie eine Identifikation durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Es ist rat­sam, sich vor der Reise zum Beispiel im Internet über die genau­en Anforderungen des jewei­li­gen Landes zu infor­mie­ren, da die­se von unse­ren Vorschriften abwei­chen kön­nen. Neben der Tollwutimpfung kön­nen je nach Reiseziel wei­te­re Impfungen sinn­voll sein. Ein Besuch beim Tierarzt vor der Reise kann hel­fen, alle erfor­der­li­chen Impfungen recht­zei­tig zu orga­ni­sie­ren und die Fellnase opti­mal zu schützen.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt auch im Ausland
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei uns in 15 von 16 Bundesländern zumin­dest für bestimm­te Hunderassen Pflicht. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktu­ell kei­ne Versicherungspflicht. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist aber immer rat­sam. Denn wenn ein Hund einen Schaden anrich­tet, etwa weil er jeman­den beißt oder auf die Straße läuft und einen Unfall ver­ur­sacht, haf­ten die Halter. Auch in ande­ren euro­päi­schen Ländern ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Vorschrift.

„Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt welt­weit, man ist also nicht nur zu Hause, son­dern auch im Ausland bes­tens geschützt“, so Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei AXA. „So steht einem ent­spann­ten Urlaub nichts mehr im Wege.“

Weitere Informationen unter www​.axa​.de.

AXA in Deutschland
Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 12,2 Mrd. Euro (2024) und 8.091 Mitarbeitenden zu den füh­ren­den Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bie­tet ganz­heit­li­che Lösungen in den Bereichen pri­va­te und betrieb­li­che Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens gehen von den Kunden und ihren Bedürfnissen aus. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der welt­weit füh­ren­den Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit 154.000 Mitarbeitern und Vermittlern sowie 95 Millionen Kunden in 50 Ländern.