Regeln und gute Vorbereitung für ent­spann­tes Bahnfahren mit Hund

Düsseldorf. Egal, ob Tagesausflug, Urlaubsreise oder Besuch bei Freunden und Verwandten: Viele Menschen legen die­se Strecken ger­ne mit der Bahn zurück. Soll ein Hund mit­rei­sen, ent­ste­hen plötz­lich Fragen: Darf der Hund über­all mit­fah­ren? Benötigt er ein Ticket? Welche Regeln sind außer­dem zu beach­ten und wie lan­ge darf die Fahrt dau­ern? Wenn Hund und Halter vor­be­rei­tet sind, wird aus dem Abenteuer Zugfahrt schnell eine ent­spann­te Reise.

„Die Deutsche Bahn beför­dert pro Jahr etwa 100.000 Hunde“, bestä­tigt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage. Ob es für das Tier ein Ticket benö­tigt, hängt aller­dings von der Größe des Hundes und gege­be­nen­falls vom jewei­li­gen Verkehrsverbund ab. Die Deutsche Bahn hat unter www​.bahn​.de/​a​n​g​e​b​o​t​/​z​u​s​a​t​z​t​i​c​k​e​t​/​h​und eini­ge Regelungen zur Zugfahrt mit Hund zusammengestellt:

Regularien bei der Deutschen Bahn
Hund am BahnsteigEin Ticket ist Bahnangaben zufol­ge gene­rell nur für grö­ße­re Hunde not­wen­dig. Kleine Hunde, die in einem geeig­ne­ten und ver­schließ­ba­ren Transportbehältnis mit­ge­nom­men wer­den, benö­ti­gen kei­ne Fahrkarte. Für grö­ße­re Hunde, die ohne Transportbox mit­fah­ren sol­len, wer­den dage­gen Kosten in Höhe der Hälfte des Fahrpreises eines Erwachsenen fäl­lig. Bei der Buchung kann dafür ein­fach online oder am Automaten die Kategorie „Hund“ für das zusätz­li­che Ticket aus­ge­wählt wer­den. Auch Besitzer eines Deutschlandtickets müs­sen für ihren Hund in der Regel ein Extraticket erwer­ben. Abomodelle, etwa ein spe­zi­el­les Deutschlandticket für Hunde, gibt es nicht – auch ein regu­lä­res Deutschlandticket kann nicht für den Hund abge­schlos­sen wer­den. In den jewei­li­gen Verkehrsverbünden kön­nen aller­dings abwei­chen­de Vorgaben gel­ten: So ist etwa im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Mitnahme von allen Hunden unent­gelt­lich. Halter soll­ten sich also vor Fahrten im Nahverkehr infor­mie­ren, ob der jewei­li­ge Anbieter ein Hundeticket ver­langt oder nicht.

Für Hunde heißt es bei der Deutschen Bahn außer­dem: Pfoten vom Sitz! Hier dür­fen sie nicht Platz neh­men, son­dern müs­sen immer vor, unter oder neben dem Sitzplatz des Fahrgastes sit­zen oder lie­gen. Eine Sitzplatzreservierung für Vierbeiner gibt es daher nicht. Aus Hygienegründen sind Heimtiere zudem nicht im Bordrestaurant erlaubt.

„Hunde, die nicht in einer Transportbox rei­sen, müs­sen ange­leint sein und einen Maulkorb tra­gen“, so die Bahnsprecherin. Grundsätzlich sind Leine und Maulkorb hier also immer vor­ge­schrie­ben und kön­nen vom Zugpersonal ver­langt werden.

Ausnahme für Blindenführ- und Assistenzhunde
Besondere Regelungen gel­ten für aner­kann­te Blindenführ- und Assistenzhunde. Diese müs­sen kei­nen Maulkorb tra­gen und fah­ren immer kos­ten­frei. Dafür ist ein ent­spre­chen­der Schwerbehindertenausweis oder alter­na­tiv etwa ein Ausweis mit der Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft mit­zu­füh­ren und auf Nachfrage vor­zu­zei­gen. Voraussetzung für die kos­ten­freie Mitnahme eines Blindenführ- oder Assistenzhundes ist zudem des­sen sicht­ba­re Kennzeichnung mit einem ent­spre­chen­den Abzeichen, etwa auf Kenndecke, Hundegeschirr oder Halsband.

Den Hund auf die Zugfahrt vorbereiten
Zusätzlich zur Information zu Tickets & Co. soll­ten Hundehalter sich und ihren Begleiter aber auch auf die Fahrt selbst vor­be­rei­ten. Anton Fichtlmeier, Hundetrainer und Ratgeberautor, emp­fiehlt dazu: „Vor der Fahrt ist es immer sinn­voll, den Hund ordent­lich aus­zu­powern. Dann kann er sich zum einen erleich­tern, wird zum ande­ren aber auch einen Teil der Zugfahrt in Ruhe schla­fen kön­nen. Drei Stunden sind meist unpro­ble­ma­tisch, vor allem wenn der Hund ruhig lie­gen kann. Bei län­ge­ren Strecken soll­te man dann noch wei­te­re Pausen ein­pla­nen – idea­ler­wei­se, wenn man ohne­hin umstei­gen muss. 20 bis 30 Minuten rei­chen meist schon, um kurz im Bahnhofsumfeld eine Runde zu dre­hen und dann wie­der recht­zei­tig am Gleis zu sein. Wie oft ein Hund Pausen braucht, unter­schei­det sich aber ganz individuell.“

Wichtig ist außer­dem, dass man den Hund schon im Vorfeld dar­an gewöhnt, mit ange­leg­tem Maulkorb, Halsband und Leine auf einer klei­nen Decke zu lie­gen. „Das üben Halter am bes­ten zu Hause: Nach einer aus­gie­bi­gen Gassirunde set­zen sie sich auf einen Stuhl, moti­vie­ren ihren jetzt müden Hund, der immer noch ange­leint ist und sei­nen Maulkorb trägt, sich anfangs nur für weni­ge Minuten auf sei­ner Decke abzu­le­gen. Daran gewöhnt er sich recht schnell. Und das gibt ihm dann auch spä­ter im Zug das Signal: Das ist mein Platz. Ich soll mich ruhig ver­hal­ten und kann aus­ru­hen“, so der Hundetrainer.

Sitzplatzwahl und ande­re Fahrgäste
Man kann auch bei der Wahl des Sitzplatzes ein paar Dinge berück­sich­ti­gen. Am Wagenende oder an Sitzplätzen mit Tischen gibt es meist mehr Beinfreiheit und Platz für den Hund. In Ruhebereichen sind Hunde dage­gen zwar erlaubt, aber auch durch einen stil­len Hund kön­nen sich ande­re Fahrgäste dort schnel­ler gestört füh­len. Zudem kann es vor­kom­men, dass Mitfahrende, auch Kinder, den Hund ger­ne strei­cheln möch­ten. „In sol­chen Fällen soll­ten Halter immer auf­merk­sam sein und sowohl ihren Hund als auch die Situation ein­schät­zen“, so Fichtlmeier. „Ist mein Hund ruhig und ent­spannt und ich weiß, dass ihm die Zugfahrt nichts aus­macht, ist es auch kein Problem, ihn unter Aufsicht strei­cheln zu las­sen. Aber nicht jeder Hund mag das Bahnfahren und dann kann der Kontakt zu Fremden schnell Stress aus­lö­sen. Das soll­te man klar kom­mu­ni­zie­ren und dem Vierbeiner lie­ber sei­ne Ruhe gön­nen.“ Je öfter ein Hund im Zug mit­fährt und die­se unge­wohn­te Situation ken­nen­lernt, des­to ruhi­ger wird er dabei auch.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.