PETA gibt Rat für die letz­ten Stunden und berät zu Bestattungsmöglichkeiten

Stuttgart. Wenn der tie­ri­sche Mitbewohner stirbt, ist das für den Halter eine schwe­re Zeit. Meist waren die Tiere jah­re­lang treue Begleiter, engs­te Freunde und Familienmitglieder. Manchmal geht das Leben ganz plötz­lich vor­bei, manch­mal steht vor dem Tod auch eine lan­ge Krankheitsgeschichte. Zu der Trauer kom­men dann meist Überlegungen, mit denen sich Tierhalter oft noch Zeit las­sen woll­ten: Was soll mit den sterb­li­chen Überresten des Tieres pas­sie­ren? Welche Möglichkeiten gibt es, den Liebling wür­de­voll zu bestat­ten? Damit im Ernstfall kei­ne über­has­te­ten und unüber­leg­ten Entscheidungen getrof­fen wer­den müs­sen, soll­ten Tierhalter die­se Fragen früh­zei­tig klä­ren und, wenn hilf­reich, auch notie­ren. Auch die Kosten, die bei einer Bestattung des Tieres ent­ste­hen kön­nen, sind im Vorfeld zu beach­ten. PETA-Experte Björn Thun gibt Tipps, um den letz­ten Gang so wür­de­voll und orga­ni­siert wie mög­lich zu gestalten.

„Abschied von einem tie­ri­schen Familienmitglied zu neh­men, gehört sicher­lich zu den trau­rigs­ten Momenten im Leben einer Mensch-Tier-Beziehung. Und doch ist in sol­chen Momenten Weitsicht gefragt. Denn unse­re Hunde, Katzen und Kleintiere sind auf unse­re Hilfe und unse­ren Beistand ange­wie­sen“, so Björn Thun. „Dabei ist es zum einen wich­tig, die Tiere in ihren letz­ten Stunden nicht allein zu las­sen und zum ande­ren die Möglichkeiten der dar­auf­fol­gen­den Bestattung bereits zu ken­nen. So ver­schafft man sich in der schwe­ren Zeit weni­ger Organisationsdruck und hat den nöti­gen Freiraum, um zu trauern.“

Folgende Möglichkeiten zur Bestattung von tie­ri­schen Begleitern gibt es:

Tier im eige­nen Garten begraben
TierfriedhofDer eige­ne Garten als letz­te Ruhestätte für den tie­ri­schen Begleiter ist heut­zu­ta­ge – wenn vor­han­den – sehr beliebt. In die­sem Fall gibt es ein paar Dinge zu beach­ten, obwohl es grund­sätz­lich erlaubt ist, Tiere im eige­nen Garten oder auf dem eige­nen Grundstück zu begra­ben. Ein Blick in die Durchführungsverordnung im „Tierische-Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ kann dabei hilf­reich sein. Am bes­ten erkun­di­gen sich Halter bei der eige­nen Gemeinde oder Stadt danach, was erlaubt und was ver­bo­ten ist, um ganz sicher­zu­ge­hen. Je nach Gemeinde und Bundesland sind Tiere von gewis­ser Größe und Gewicht von der Bestattung im eige­nen Garten aus­ge­nom­men. Grundsätzlich gilt: Das Grab darf nicht in einem Wasserschutzgebiet lie­gen. Der ver­stor­be­ne tie­ri­sche Mitbewohner muss min­des­tens 50 Zentimeter tief begra­ben wer­den und darf zuvor nicht an einer mel­de­pflich­ti­gen Krankheit gelit­ten haben. Den Leichnam mit einem gro­ßen Stein zu bede­cken, bevor man das gegra­be­ne Loch wie­der füllt, kann ver­hin­dern, dass ein ande­res Tier das Grab frei­legt. Das Vergraben von sterb­li­chen Überresten auf Feldern, Wiesen oder im Wald ist ver­bo­ten und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahn­det werden.

Einäscherung – Tier in der Urne mitnehmen
Viele Menschen haben jedoch kei­nen eige­nen Garten und wol­len den ver­stor­be­nen tie­ri­schen Freund trotz­dem bei sich in der Nähe haben. In die­sem Fall bie­tet sich eine Einäscherung an.

So kann auch bei einem Umzug die Asche des Tieres etwa in einer Urne ein Leben lang mit­ge­nom­men wer­den. Die Kosten für eine Einäscherung in einem Tierkrematorium sind sehr unter­schied­lich und vari­ie­ren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Hier besteht auch die Wahl, ob das Tier allein oder zusam­men mit ande­ren Tieren ver­brannt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Tierhalter kön­nen den Weg über einen Tierbestatter wäh­len. Der holt den ver­stor­be­nen tie­ri­schen Freund in der Tierarztpraxis oder bei den Tierhaltern zu Hause ab und bringt die Asche nach der Kremierung wie­der zurück. Oder der Halter fährt selbst in ein Tierkrematorium und gibt den Körper des tie­ri­schen Freunds vor Ort ab. Tierhalter haben die Möglichkeit, zwi­schen ver­schie­de­nen Urnen die pas­sen­de zu wäh­len. Teilweise bie­ten Bestattungsinstitute auch an, ande­re Erinnerungsstücke anzu­fer­ti­gen, wie einen Fußabdruck des tie­ri­schen Freunds in einem Rahmen.

Tierfriedhof und Friedwälder
TierfriedhofEs gibt auch die Möglichkeit, den tie­ri­schen Begleiter auf einem Tierfriedhof zu beer­di­gen. Dieser ist ver­gleich­bar mit einem Friedhof für Menschen und wird bereits in eini­gen Städten ange­bo­ten. Hier fal­len Kosten für das Grab und die Beisetzung der Urne an. Ein Tierfriedhof ist für vie­le Tierhalter ein schö­ner Ort, der immer wie­der besucht wer­den kann und an dem das Tier sei­ne letz­te Ruhe findet.

Bestattung auf einem Mensch-Tier-Friedhof
Auf einem Mensch-Tier-Friedhof haben Tierhalter die Möglichkeit, sich gemein­sam mit ihrem tie­ri­schen Mitbewohner beer­di­gen zu las­sen, wenn auch ihre Zeit gekom­men ist. Bundesweit gibt es nur weni­ge Mensch-Tier-Friedhöfe, jedoch ist die Tendenz stei­gend, da die Nachfrage danach wächst. Auch in die­sem Fall ent­ste­hen Kosten für die Miete des Grabs und die Grabpflege.

Tierkörperbeseitigungsanlage
Tierärzte bie­ten meist auch an, sich um den Körper des ver­stor­be­nen Tieres zu küm­mern. Wird das Tier nicht kre­miert, kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht wer­den. Dort wer­den die Tiere aber über­wie­gend eben­falls verbrannt.

Wenn tie­ri­sche Begleiter als soge­nann­te Nutztiere gel­ten, müs­sen ihre Körper nach ihrem Tod laut Gesetz in die Tierverwertung gege­ben wer­den. Die Abholung ist kos­ten­pflich­tig. Leider ist die­ser Vorgang zudem extrem wür­de­los und kann für den Menschen eine trau­ma­ti­sche Erfahrung sein. Denn die Körper von Schwein, Schaf oder Ziege wer­den wie Gegenstände behan­delt und erfah­ren kei­nen respekt­vol­len Umgang wie die von Hund, Katze oder Pferd. Tierverwertung bedeu­tet wei­ter­hin, dass die vier­bei­ni­gen Lieblinge unter ande­rem zu tie­ri­schen Endprodukten, sprich Nahrung für ande­re Tiere, ver­ar­bei­tet werden.

PETA wünscht allen Tierhaltern viel Kraft in Zeiten von Trauer und Abschied.