Tieren droht Hitzetod

Stuttgart. Es droht bei som­mer­li­chen Temperaturen der Hitzetod in auf­ge­heiz­ten Fahrzeugen: Jedes Jahr erlei­den zahl­rei­che Hunde einen qual­vol­len Tod in abge­stell­ten Autos, weil Menschen die Hitze und ihre Auswirkungen unter­schät­zen. PETA appel­liert daher an alle Hundehalter, Tiere nie­mals unbe­auf­sich­tigt im Auto zurückzulassen.

„Bei gro­ßer Hitze wer­den Hunde in gepark­ten Autos schnell ner­vös, krat­zen ver­zwei­felt an den Scheiben und gera­ten in Panik. Dadurch ver­schärft sich die ohne­hin lebens­ge­fähr­li­che Situation und oft kommt jede Rettung zu spät“, so PETA-Fachreferent Björn Thun. „Wer einen Hund bei war­men Außentemperaturen im Auto zurück­lässt, ris­kiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“

Brenzlige Situationen vermeiden
und im Ernstfall schnell handeln
Bereits weni­ge Minuten in der Sonne rei­chen, um ein gepark­tes Auto auf bis zu 45 Grad Celsius zu erhit­zen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöff­ne­tes Fenster schaf­fen bei hohen Temperaturen kei­ne Abhilfe. Da Hunde nur weni­ge Schweißdrüsen haben und sich haupt­säch­lich über Hecheln abküh­len, erlei­den sie im hei­ßen Wageninneren schnell irrepa­ra­ble Organschäden oder einen Herzstillstand.

Entdecken Menschen an einem war­men Tag einen Hund im Auto oder auf einem Balkon aus­ge­sperrt, ist schnel­les Handeln gefragt. Sollte der Wagen- oder Wohnungsbesitzer nicht auf­find­bar sein, muss umge­hend die Polizei geru­fen wer­den. Befindet sich der Hund bereits in Lebensgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunk­le Zunge, gla­si­ge Augen, star­kes Hecheln oder Erbrechen – und gibt es kei­ne ande­re Möglichkeit, ihn zu befrei­en, kann es gebo­ten sein, die Scheibe ein­zu­schla­gen. Am bes­ten zie­hen tier­ret­ten­de Personen Zeugen hin­zu, die die Notstandssituation im Nachhinein bestä­ti­gen können.

Tabelle - Hitzeentwicklung im AutoSollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz ste­hen und das Tier noch außer Gefahr sein, lässt sich der Halter über das Autokennzeichen aus­ru­fen. Kann der Hund aus dem Auto oder von dem Balkon befreit wer­den, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erfor­der­lich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung schein­bar ver­bes­sert, muss der Hund wegen mög­li­cher Folgeschäden der inne­ren Organe umge­hend tier­ärzt­lich unter­sucht werden.

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