So wurde die leidende Hündin auf der Veddel aufgefunden (original Fundortfoto)Hamburg. Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) konn­te den beson­ders grau­sa­mer Fall von Tierquälerei auf der Veddel auf­klä­ren: In einem Gebüsch an der Straße „Am Gleise 1–3“ war eine Mischlingshündin mit einem kinds­kopf­gro­ßen, bereits auf­ge­platz­ten Tumor an der Bauchseite aus­ge­setzt wor­den (zum Artikel). Nach Hinweisen aus der Bevölkerung konn­te der Tierschutzverein die Halterin ermit­teln. Gegenüber dem HTV gab die Frau zu, für die schwe­re Vernachlässigung der Hündin ver­ant­wort­lich zu sein und die Aussetzung begrüßt zu haben.

Am 22. Juli hat­te gegen 20.50 Uhr ein Passant die braun-schwarz gestrom­te Mischlingshündin, die in einem grau­en Hundebett in einem Grünstreifen wie Müll abge­legt wor­den war, ent­deckt und den Hamburger Tierschutzverein infor­miert. Das Tier befand sich in einem extrem schlech­ten Gesundheitszustand: Die Hündin war abge­ma­gert und der Tumor war auf­ge­platzt, sodass sie sich auch nicht mehr rich­tig hin­le­gen oder ste­hen konn­te. Die cir­ca elf­jäh­ri­ge Hündin muss nach Meinung des Tierarztes min­des­tens über ein hal­bes Jahr unter erheb­li­chen Schmerzen gelit­ten haben. Leider konn­te die Hündin auch mit Hilfe von Spezialisten einer Tierklinik nicht geret­tet wer­den. Ein ope­ra­ti­ver Eingriff war auf­grund des kri­ti­schen Zustands des Tieres nicht mehr mög­lich, sodass die Hündin von ihren Leiden und Schmerzen erlöst wurde.

Das grau­sa­me Schicksal der Hündin rühr­te vie­le Menschen. „Wir sind froh über die vie­len kon­kre­ten Hinweise aus der Bevölkerung, die letzt­lich zur Ermittlung der Tierhalterin geführt haben“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Was wir aber gar nicht ver­ste­hen kön­nen, ist, dass zahl­rei­che Nachbarinnen und Nachbarn seit Monaten von der schwe­ren Erkrankung der Hündin wuss­ten und uns oder die zustän­di­gen Behörden nicht infor­miert haben.“ Der HTV appel­liert des­we­gen an alle Hamburger, bei Tierschutzverstößen nicht weg­zu­se­hen, son­dern den Hamburger Tierschutzverein, das Veterinäramt des Bezirks oder die Polizei zu infor­mie­ren. Sandra Gulla: „Hätte jemand früh­zei­tig Courage bewie­sen und auf die schwer lei­den­de Hündin auf­merk­sam gemacht, hät­te man sie viel­leicht ret­ten, jeden­falls ihr uner­mess­li­ches Leid erspa­ren können.“

Der Tierschutzverein hat­te nach den Hinweisen die Tierhalterin mit den Vorwürfen kon­fron­tiert. Sie hat im Beisein von Polizei und Veterinäramt zuge­ge­ben, dass es sich bei der Hündin um ihr Tier han­deln wür­de und sie den Tumor tier­ärzt­lich nicht behan­deln ließ. Ausgesetzt wur­de die schwer­kran­ke Hündin offen­bar von drei Bekannten der Tierhalterin mit deren Zustimmung. Nähere Angaben zu die­sen Personen woll­te die Frau bis­her nicht machen.

Nach dem Auffinden der Hündin hat­te der Hamburger Tierschutzverein unver­züg­lich Strafanzeige gegen Unbekannt erstat­tet. Mittlerweile habt der Tierschutzverein alle Hinweise auf die Tierhalterin an die Polizei über­ge­ben. Das Aussetzen eines Tieres stellt einen gra­vie­ren­den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahn­det wer­den. In die­sem Fall stellt das Zufügen von Leid und Schmerzen, indem dem schwer­kran­ken Tier eine drin­gend not­wen­di­ge tier­me­di­zi­ni­sche Behandlung vor­ent­hal­ten wur­de, eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahn­det werden.

Der Hamburger Tierschutzverein dankt allen Medien, die über das Schicksal der Hündin berich­tet haben, für die freund­li­che Unterstützung.